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was, wenn meine klassenkameraden meine schulsachen "vernichten"?

gefragt von kappe619kappe619 am 04.11.2009 um 22:05 Uhr

die jungs aus meiner klasse (10.) sind sehr kindisch. heute in der freistunde zB wieder, die haben nur blödsinn gemacht, sind über die tische gelaufen, haben sogar stühler geworfen... ich saß da und habe noch mal meine hausaufgabe überarbeitet und nebenbei einen kakao getrunken. nun ist es heute fast passiert: einer wurde von einen stuhl getroffen, ist zurückgetorkelt und gegen meinen tisch geprallt. ohne meine schnelle reaktion wäre mein kakao über meinen ordner, indem ich alle schulsachen habe, geschüttet worden. wenn das passiert wäre, könnte ich dann schadensersatzt, für insgesamt mindestens 300 blätter, den ordner... verlangen? schließlich sind auch meine ganzen persönlichen notizen zum untericht darin, klassenarbeiten, also einfach alles. ich könnte dann gar nicht mehr für die anstehenden arbeiten lernen, weil ich ja nichts mehr hätte. habe ich da dann ein recht drauf? könnte es zB passieren, dass die lehrer die verantwortlichen dazu verdonnert, meinen ordner, so wie er war, wieder herzustellen? sprich inhaltsverzeichnis kaufen, alle zettel von wem kopieren...?

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recht x 35.248 schule x 23.230 unfall x 1.213

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soust
beantwortet von soust am 5. November 2009 09:53
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Hilfreichste Antwort

Das Problem in einer solchen Situation wäre, den Verursacher zu finden. Ob sich freiwillige Zeugen finden würden? Vielleicht gäbe es widersprechende Aussagen... Wie dem auch sei, man könnte Dir nur die Arbeitsmaterialien (Ordner, Hefte, Blätter....) ersetzen, aber Deine Notizen, Arbeiten usw. sind vom Schaden her ja kaum bezifferbar.

Freu Dich, dass es nochmal so gut ausgegangen ist! Mein Tipp: Lass es sein, Getränke auf Deine Bank zu stellen! Nimm zum Arbeiten immer nur die Unterlagen, die Du gerade benötigst. Arbeite, wenn möglich, in einer ruhigeren Ungebung (Aufenthaltsraum, Mensa oder Bücherei Deiner Schule), dann tust Du das Deinige, um solche Unfälle oder Schäden zu vermeiden. Sei der Klügere:o)

Kommentar von 2fc3504e23f5ab63c4bb925be1bd92ecsmallkappe619 am 5. November 2009 15:56

die klügere, und woanders zu lernen bringt es nicht, ist eiegntlich überall so viel los und in der klasse hb ich wenigstens alle meine bücher parat. trotzdem danke

Kommentar von 622a0a9071a62222d3609db9c8991a7fsmallsoust am 5. November 2009 16:57

Excusez, Madame:) - schade, dass es keinen Ausweichort gibt! Und danke fürs Sternchen!


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anonym
beantwortet von Sally2809 am 4. November 2009 22:10
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Ziemlich aussichtslos. Wenn Du in einer solchen Chaotenklasse bist, lerne lieber zu Hause. In welcher Schule bist Du?

Kommentar von 2fc3504e23f5ab63c4bb925be1bd92ecsmallkappe619 am 4. November 2009 22:11

wenn wir lange schule ahben ist nunmal die freistunde dazwischen, und nach hause kann ich da nicht, würd sich auch nicht lohnen


anonym
beantwortet von LeaderG am 5. November 2009 14:08
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Das ist schabeschädigung (wenn auch nur fahrlässige). Dsa ist strafbar und du kannst, vertreten durch deine eltern, schadensersatz einklagen. Ob das klappt ist nen anderes Thema.

Die Schule kann natürlich erzieherische Einwirkungen erlassen (SO nennt man das :D) die das ziel haben den Schaden wieder gut zu machen.

Kommentar von benjiman am 5. November 2009 20:37

Im Resultat richtig, aber ein bisschen durcheinander gewürfelt. Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand aus dem StGB und ist bei fahrlässiger Begehung nicht strafbar. Der Anspruch auf Schadenersatz ergibt sich hier aus dem bürgerlichen Gesetzbuch.

Kommentar von LeaderG am 6. November 2009 14:29

Oh, danke. Ich dache bei SachB gibts auch fahrlässigkeit.


Sqamp
beantwortet von Sqamp am 4. November 2009 22:35
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Du könntest deine Eltern mal fragen wegen eurer Haftpflichtversicherung, je nach Vertrag übernehmen die auch Schäden, die von anderen verursacht wurden, wenn der Verursacher keine eigene Haftpflichversicherung besitzt. Aber manche übernehmen auch keine Schäden, die durch Kinder entstanden sind.


Jessiieh
beantwortet von Jessiieh am 4. November 2009 22:06
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Also meine Lehrer würden dann sagen 'Kümmer dich da selbst drum.' Das wäre denen egal.

Aber keine Sorge, du bist nicht alleine ;) Ich bin auch in der 10. und meine Klasse ist genauso schlimm..


anonym
beantwortet von benjiman am 4. November 2009 22:06
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Ja, du kannst die/den Verursacher für den Schaden haftbar machen


datomek
beantwortet von datomek am 4. November 2009 22:06
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Schadensersatz eher nicht, du kannst nur über die Schule die Eltern benachrichtigen lassen, dann wirds untereinander geklärt


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