Ich habe es noch nicht verschickt. Kann man da irgend etwas machen? Oder ist es rechtlich gesehn nicht in Ordnung?

Nein, da hast Du leider Pech gehabt. Du kannst natürlich den Käufer überreden vom Kauf zurückzutreten. Aber von Deiner Seite aus ist nichts zu machen.

Darfst du nicht, denn du hast ein Geschäft abgeschlossen.
sobald es ersteigert und bezahlt wurde, hat es den Eigentümer gewechselt

Wenn jemand es ersteigert hat, ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Angebot und Annahme. Würde sagen, du hast einfach Pech gehabt.

das ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung. warum stellst du es denn rein wenn du es doch haben möchtest? das verstehe ich nicht ganz. hat keine Logik. hast du das Geld schon erhalten?
vielleicht ist es dir ja aus versehen 'kaputt gegangen' und der typ will nichts kaputtes bezahlen.
Janina1304 am 10. August 2009 17:13 das ist nicht fair!!!!!!
Ponypony am 10. August 2009 17:14 Super Tip! Möchte ich mal Dein Gesicht sehen, wenn jemand sowas mit Dir macht...
Janina1304 am 10. August 2009 17:16 ich kaufe nicht sondern verkaufe nur. ich denke es gibt überwiegend ehrliche Käufer und Verkäufer.
mineiro am 10. August 2009 17:16 Das ist eine Anleitung zum Betrug!
Janina1304 am 10. August 2009 17:17 so ist recht
Nein, das ist keine Anleitung zum Betrug. Aber eine Anleitung um so richtig teure Probleme zu bekommen. Hab sowas schon vor Gericht durchexerziert. Ich habe ein Megaschnäppchen gemacht, ein Handy weit unter dem Marktwert. Tja, der Verkäufer hat es sich dann anders überlegt und wollte mir weismachen, dass das Gerät in der Waschmaschine mitgewaschen wurde und es Ihm wahnsinnig leid tut. Es ist aber die Sorgfaltspflicht des Verkäufers, dafür sorge zu tragen, dass das Gerät nicht in der Waschmaschine landet. Ich hab die Differenz zwischen ersteigertem Preis und Marktwert erfolgtreich vor Gericht eingeklagt, der ganze Spaß hat den Verkäufer 100 Euro Schadensersatz und rund 300 Euro (!!!) Verfahrenskosten eingebracht. Der wird so schnell keinem mehr mit "Ist kaputt" kommen.

Dann kannst Du nur hoffen, dass der käufer darauf verzichtet.
es ist ein verbindlicher kauf / verkauf zustande gekommen. du musst leider den artikel rechtlich verkaufen.

rechtlich ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Versuchs mal mit den beiden ersten Tipps!

Wenn du es verkauft hast, dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Du musst es also verschicken, ausser du einigst dich so mit dem Käufer und er tritt freiwillig zurück.

Die rechtliche Seite mag vielleicht interpretierbar sein, die moralische ist es nicht. Verkauft ist verkauft!

Dann hast Du leider Pech gehabt und mußt dir den Artikel wieder neu kaufen - Du hast etwas verkauft, der Käufer hat es -wahrscheinlich- betzahlt und will es jetzt auch haben!