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Was wenn ich bei Ebay etwas verkauft habe, es aber doch behalten will?

gefragt von theSEK am 10.08.2009 um 17:09 Uhr

Ich habe es noch nicht verschickt. Kann man da irgend etwas machen? Oder ist es rechtlich gesehn nicht in Ordnung?


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susi24
beantwortet von susi24 am 10. August 2009 17:10
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Nein, da hast Du leider Pech gehabt. Du kannst natürlich den Käufer überreden vom Kauf zurückzutreten. Aber von Deiner Seite aus ist nichts zu machen.


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kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 10. August 2009 17:09
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Nee, zu spät, mein Junge.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 10. August 2009 17:09
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Darfst du nicht, denn du hast ein Geschäft abgeschlossen.


anonym
beantwortet von newcomer am 10. August 2009 17:10
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sobald es ersteigert und bezahlt wurde, hat es den Eigentümer gewechselt


Silvie1407
beantwortet von Silvie1407 am 10. August 2009 17:11
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Wenn jemand es ersteigert hat, ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Angebot und Annahme. Würde sagen, du hast einfach Pech gehabt.


Janina1304
beantwortet von Janina1304 am 10. August 2009 17:11
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das ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung. warum stellst du es denn rein wenn du es doch haben möchtest? das verstehe ich nicht ganz. hat keine Logik. hast du das Geld schon erhalten?


anonym
beantwortet von LenaBo am 10. August 2009 17:09
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vielleicht ist es dir ja aus versehen 'kaputt gegangen' und der typ will nichts kaputtes bezahlen.

Kommentar von 535ca812b9c437c0db6f1517f385dff4smallJanina1304 am 10. August 2009 17:13

das ist nicht fair!!!!!!

Kommentar von 21f18f0da8e323e102f476f78f72173esmallPonypony am 10. August 2009 17:14

Super Tip! Möchte ich mal Dein Gesicht sehen, wenn jemand sowas mit Dir macht...

Kommentar von 535ca812b9c437c0db6f1517f385dff4smallJanina1304 am 10. August 2009 17:16

ich kaufe nicht sondern verkaufe nur. ich denke es gibt überwiegend ehrliche Käufer und Verkäufer.

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 10. August 2009 17:16

Das ist eine Anleitung zum Betrug!

Kommentar von 535ca812b9c437c0db6f1517f385dff4smallJanina1304 am 10. August 2009 17:17

so ist recht

Kommentar von justiziasgolem am 11. August 2009 11:58

Nein, das ist keine Anleitung zum Betrug. Aber eine Anleitung um so richtig teure Probleme zu bekommen. Hab sowas schon vor Gericht durchexerziert. Ich habe ein Megaschnäppchen gemacht, ein Handy weit unter dem Marktwert. Tja, der Verkäufer hat es sich dann anders überlegt und wollte mir weismachen, dass das Gerät in der Waschmaschine mitgewaschen wurde und es Ihm wahnsinnig leid tut. Es ist aber die Sorgfaltspflicht des Verkäufers, dafür sorge zu tragen, dass das Gerät nicht in der Waschmaschine landet. Ich hab die Differenz zwischen ersteigertem Preis und Marktwert erfolgtreich vor Gericht eingeklagt, der ganze Spaß hat den Verkäufer 100 Euro Schadensersatz und rund 300 Euro (!!!) Verfahrenskosten eingebracht. Der wird so schnell keinem mehr mit "Ist kaputt" kommen.


Eisblume33
beantwortet von Eisblume33 am 10. August 2009 17:09
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Dann kannst Du nur hoffen, dass der käufer darauf verzichtet.


anonym
beantwortet von zedisdead am 10. August 2009 17:10
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es ist ein verbindlicher kauf / verkauf zustande gekommen. du musst leider den artikel rechtlich verkaufen.


bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 10. August 2009 17:10
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rechtlich ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Versuchs mal mit den beiden ersten Tipps!


Ponypony
beantwortet von Ponypony am 10. August 2009 17:10
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Wenn du es verkauft hast, dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Du musst es also verschicken, ausser du einigst dich so mit dem Käufer und er tritt freiwillig zurück.


SecondAttempt
beantwortet von SecondAttempt am 10. August 2009 17:11
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Die rechtliche Seite mag vielleicht interpretierbar sein, die moralische ist es nicht. Verkauft ist verkauft!


MvKuczkowski
beantwortet von MvKuczkowski am 10. August 2009 17:13
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ebay ist doch kein Spielplatz!


Hasii
beantwortet von Hasii am 10. August 2009 17:15
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Nein, das hättest du dir früher überlegen sollen.


sunroses
beantwortet von sunroses am 10. August 2009 17:26
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ich würde behaupten dumm gelaufen.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 11. August 2009 10:14
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Dann hast Du leider Pech gehabt und mußt dir den Artikel wieder neu kaufen - Du hast etwas verkauft, der Käufer hat es -wahrscheinlich- betzahlt und will es jetzt auch haben!


Michi55
beantwortet von Michi55 am 11. August 2009 19:46
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