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Was wenn Autohändler nicht zahlt?

gefragt von Jackjohn am 12.05.2009 um 16:51 Uhr

Habe ungefähr vor 2 Monat ne Audi TT 2004 vom Autohändler gekauft. und jetzt ist das Getriebe ist kaputt, der Autohändler meinte ich soll zahlen, ich habe keine Garantie abgeschlossen. Wie soll ich jetzt vorgehen? Vielen Dank im Voraus

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Jurata
beantwortet von Jurata am 12. Mai 2009 16:54
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Hi! Du hast 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung auf den Wagen, die du natürlich einlösen kannst. Das Getriebe gilt hierbei nicht als klassisches Verschleißteil und geht nur bei groben Falschgebrauch oder mangelnder Wartung (bsp. Getriebeöl) kaputt. Dafür greift hier die Gewährleistung. Der Händler weiß das ganz sicher. Wenn er so dreist ist würde ich gleich mit dem Anwalt drohen. Wenn er mit der Garantie argumentiert: Du bist nicht verpflichtet eine Garantie abzuschließen und die Gewährleistung ist nicht aussetzbar außer ihr habt das beide so schriftlich abgemacht. Ich hoffe doch, das hast du nicht getan. Gruß

Kommentar von Tumba am 12. Mai 2009 16:59

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache angenommen, trifft den Käufer die Beweislast für den Sachmangel.

Kommentar von 6fb0ef218b84497ba063dcf72e449d86smallJurata am 12. Mai 2009 17:01

Ich sage nur §474 BGB Verbrauchsgüterkauf .... Erste 6 Monate Verkäufer, dann Käufer. Wenn es gewerbliche Parteien wären, wäre das etwas anderes.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 12. Mai 2009 17:05

Um's ganz genau zu sagen, 476 BGB :-)


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 12. Mai 2009 16:54
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Dann muss der Haendler Dir nachweisen, dass der (Vor-)Schaden nicht schon bei Kauf bestanden hat.

Bei Gebrauchtkauf in AGB gucken.


kandana
beantwortet von kandana am 12. Mai 2009 16:54
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Ein Jahr hast Du auch Garantie auf Gebrauchtwagen, wenn Du bei einem Händler kaufst.

Wende dich an den Verbraucherschutz oder einen Anwalt.


tinschen
beantwortet von tinschen am 12. Mai 2009 16:53
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da du beim Händler gekauft hast,muß er Gewährleistung übernehmen.Ich hoffe,er hat dir den Wagen nicht als "ich habe ihn nur im Kundenauftrag verkauft" angeboten.Dann fiele die Gewährleistung weg.


anonym
beantwortet von Kaktus60 am 12. Mai 2009 16:53
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Der Autohändler muss eine Garantie von 6 Monaten für einen Gebrauchtwagen gewährleisten, nur ob ein Getriebe mit darunter fällt, kann ich dir nicht mit Bestimmtheit sagen.

Kommentar von Tumba am 12. Mai 2009 16:54

Nein - keine Garantie, nur Gewährleistung.

Kommentar von Kaktus60 am 12. Mai 2009 16:55

Gebrauchtwagengarantie

Kommentar von Tumba am 12. Mai 2009 16:56

Hat er nicht abgeschlossen...also nur gesetzliche Gewährleistung.

Kommentar von D37897601f5b14543ba6516bfa2213desmallkandana am 12. Mai 2009 16:59

Ist aber ein Jahr


soedergren
beantwortet von soedergren am 12. Mai 2009 16:53
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Lass dich ggf. anwaltlich beraten. Mit einer extra Garantie hat das nichts zu tun, und sofern du Privatkäufer bis kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschliessen.

Kommentar von Tumba am 12. Mai 2009 16:53

Nur hilft ihm die Gewährleistung nicht weiter...

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 12. Mai 2009 16:57

Doch, tut sie. Es sei denn, der Händler geht darüber pleite. Und wenn er sich querstellt, hilft halt nur der Gang vor Gericht.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 12. Mai 2009 16:52
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Anwalt!!!


anonym
beantwortet von Tumba am 12. Mai 2009 16:52
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Aus eigener Tasche bezahlen...mit der Gewährleistung wirst Du nicht weit kommen.

Kommentar von 6fb0ef218b84497ba063dcf72e449d86smallJurata am 12. Mai 2009 16:55

Wieso soll er bitte mit der Gewährleistung nicht weit kommen ?!

Kommentar von Tumba am 12. Mai 2009 16:55

Dann versuche den Händler mal im Rahmen der Gewähleisutng zur Kostenübernahme zu bekommen.

Kommentar von 6fb0ef218b84497ba063dcf72e449d86smallJurata am 12. Mai 2009 16:57

Ja, ganz einfach! Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat ;) Unter 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler und ein Getriebe zählt nicht zu den klassischen Verschleißteilen.


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