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was weiß lieschen müller über hartz 4 ?

gefragt von berlus1berlus1 am 21.10.2009 um 17:21 Uhr

ich hätte gerne mal ein pa fragen auf einmal. ich würd gern wissen was otto normalverbraucher über hartz 4 weiß. ohne nachgucken und hartzler bitte nicht mitmachen ;)

ja nein antworten reichen mir

1 muß man all seinen besitz offen legen bevor man hartz4 bekommt? ja oder nein

2 darf ein sachbearbeiter selbständig und ohne stichhaltige beweiße hartz4 leistungen kürzen bzw ganz einstellen? ja oder nein

  1. muß man hartz alle 6 monate neu beantragen? ja oder nein

  2. benötigt ein hartzler eine erlaubnis vom amt wenn er 3 tage wegfährt um sich wo zu bewerben ? ja oder nein

  3. darf das amt ihn dazu zwingen einen job am anderen ende deutschlands zu machen? ja oder nein

  4. darf das amt jederzeit vorbeikommen und zutritt zur wohnung verlangen? ja oder nein

danke

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hartz x 95

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Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 21. Oktober 2009 17:22
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Hilfreichste Antwort

6x ja im Zweifelsfall. Da muss man sich doch komplett ausziehen.


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anonym
beantwortet von regi54 am 22. Oktober 2009 12:57
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Was soll das denn? Vergibst Du auch noch Schulnoten, oder willst Du Dich nur schlau machen? So ein Mist. Schreibe doch lieber was die Hartz-IV-Empfänger machen sollen, dass sie ihre Rechte,die sie alle haben, durchsetzen können. So ein Frage-Antwortspiel bringt doch nichts. Wenn einer Fragen zu Hartz IV hat, dann kann er sich hier sehr gut informieren:

www.ali-gegenwind.de.

mfg regi


berlus1
beantwortet von berlus1 am 22. Oktober 2009 06:35
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6 mal ja ist die realität.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 21. Oktober 2009 17:27
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Ja.
Nein
Jein / Weiterbewilligungsantrag ist kein Neuantrag.
Ja.
Nein / Abwesenheit vom Wohnort ist auch bei ALG1 nur mit Genehmigung erlaubt
Jein / düfen jederzeit nur mit Anmeldung vorbeikommen.

Kommentar von A6b67abb844e7a98bf9280a48f8ed6basmallberlus1 am 22. Oktober 2009 06:40

"Nein / Abwesenheit vom Wohnort ist auch bei ALG1 nur mit Genehmigung erlaubt"

nein weil ja aber bei alg1 auch? das is ja ne logik :)

weiterbewilligungsantrag ist kein neuantrag? bist du beamter? :) es läuft 6 monate und dann ist schluß wenn du nicht neu beantragst.. also ich weiß nicht wie man das sonst nennt:) aber man kann ja allem andere namen geben ..ist ja modern heute. kolateralschaden, friedenseinsatz, terorist. früher hies sowas getötete zivilisten, krieg und freiheitskämpfen.


katti1980
beantwortet von katti1980 am 21. Oktober 2009 17:26
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°ja

°nein

°ja

°ja

°ja wenn nicht ein guter grund vorliegt... zb pflege von angehörigen etc. sonst kann das amt es verlanghen

°bei einem anonymnen hinweis ja sonst muss sich der mitarbeiter anmelden.

Kommentar von 82f8166f072241e38dd1b0defce634fbsmallkatti1980 am 21. Oktober 2009 17:29

zu 2. folgeantrag nennt sich das. neuantrag würde bedeuten das man alle 6 monate wieder alles offen legen.

Kommentar von A6b67abb844e7a98bf9280a48f8ed6basmallberlus1 am 22. Oktober 2009 06:41

tust du auch.. und wenn es nicht machst gibts nix mehr


lenticularis
beantwortet von lenticularis am 21. Oktober 2009 17:25
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das is ja fies... aber ich mach einfach mal ganz naiv mit (und alles ist geraten)

1 ja

2 nein (frage klingt aber als wäre es ja...)

3 ja

4 nein

5 nein

6 nein

Kommentar von A6b67abb844e7a98bf9280a48f8ed6basmallberlus1 am 22. Oktober 2009 06:42

es ist leider sogar immer ja ;) nur weiß es scheinbar noch kaum einer genau bis er selbst dahin kommt. wird ja immer gesagt wie unglaublich gut es unseren armen schwxxx geht..


olejole
beantwortet von olejole am 21. Oktober 2009 17:22
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  1. ja
  2. nein
  3. k.a
  4. ja
  5. ja
  6. nein

Cibola
beantwortet von Cibola am 21. Oktober 2009 17:22
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  1. ja
  2. nein
  3. ja
  4. kp
  5. nein
  6. nein
Kommentar von Simple_avatar3smallCibola am 21. Oktober 2009 17:22

Na, wie schneide ich ab xD

Kommentar von A6b67abb844e7a98bf9280a48f8ed6basmallberlus1 am 22. Oktober 2009 06:36

die jas waren richtig der rest leider nicht. aber es gibt nen geschwindigkeits punkt ;)


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