holodeck am 29.02.2008 um 18:47 Uhr
Skandal in der Brotfabrik - die Abendbrotstulle als Zähnekiller ;-))
Ist ja gerade nochmal gut gegangen, ich hab's rechtzeitig bemerkt. Aber mal angenommen, man beißt nun wirklich kräftig auf ein Steinchen und der Zahn bricht entzwei, was dann? Wer zahlt den notwendigen Ersatz?

Sollte ein Gutachter feststellen, dass der Zahn wirklich aufgrund eines harten Gegenstandes (bzw. dem Biss darauf) beschädigt wurde, und kannst du dann evtl. dann noch einen Zeugen dafür stellen, dass es während des Essens des Brotes passiert ist, dann hast du sogar gute Chancen, die Brotfabrik zur Rechenschaft vor Gericht zu ziehen. Wenn in einer Tüte Haribo-Bären ein Metallstück wie eine Büroklammer wäre, dann entspräche das genauso dem Tatbestand der Fahrlässigkeit, weil sich damit z.B. Kinder schwer verletzen könnten.

Da hättest Du wahrscheinlich schlechte Chancen, wie willst Du das beweisen?
holodeck am 29. Februar 2008 18:52 Na ja, es kaut ja meines Wissens keiner freiwillig Kiesel bzw. Reste vom Steinofen. Das "corpus delicti" müsste man dann schon aufheben. Aber wahrscheinlich hast du Recht.
koira1975 am 29. Februar 2008 18:53 In den USA klappt so etwas , wenn Du Zeugen hast, in Deutschland in der Regel nicht.
HerrLich am 29. Februar 2008 19:03 koira1975, stimmt, in den USA klappt so etwas immer.
CellarDoorBln am 29. Februar 2008 19:02 Man kann es mit einem Zeugen beweisen, dem Brot, dem Steinchen, der Wunde an sich. So schlechte Karten hätte er gar nicht, siehe mein anderes Beispiel.
dem bäcker würde ich das aber schon wenigstens erzählen oder zeigen.
ich hatte mal im brot einen putzlappen drin und wunderte micht, dass die brotmaschine das leiern anfing.
so wie das brot war, habe ich das zum bäcker getragen...
holodeck am 29. Februar 2008 18:57 lol
Was dir aber auch immer so passiert ...
...hätte gern das Gesicht des Bäckers gesehen!
der bäcker backt für mich nicht mehr...aber peinlich war es ihm sehr :o)
Danke, so würde das meinem persönlichen Rechtsempfinden auch entsprechen; 'ne Krone kostet schließlich richtig Geld. Ab heute gilt also die Regel: Essen von Brot nur noch in Anwesenheit von seriösen Zeugen ;-))
Nein, man muss es ja nicht ins Extreme ziehen. Der Zeuge erleichtert nur meistens die Sache ein bisschen. Schließlich ist es folgendermaßen: Deine Aussage ist nicht weniger Wert oder unglaubwürdiger als die der Brotbackfirma! Die Beweise muss das Gericht abwägen.
Richtig. DH