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Was versteht man unter einer Zubringgemeinschaft??

gefragt von dingsvomdachdingsvomdach am 03.11.2008 um 12:07 Uhr

Hallo und guten Tag! Mit folgendem Begriff kann ich nicht viel anfangen: Zubringgemeinschaft. Kann man diese Bezeichnung nur in einer Ehe anwenden? Oder auch in einer Partnerschaft-wenn ja wie lange muß die Partnerschaft gewesen sein, um dieses Wort dann auch benutzen zu können?? Was bedeutet der Begriff überhaupt?? Wiki und google spuken nicht genügend aus. Wenn jemand Bescheid weiß, bitte eine kurze leichtverständliche Erklärung?

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Familie x 9.417 Worterklärung x 39 Parnerschaft x 4

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. November 2008 12:15
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Zugewinngemeinschaft: Die Gewinne, Einkünfte aller Art, die man im Laufe einer Ehe hinzugewinnt gehören der ehelichen Geminschaft, also Mann und Frau gemeinsam. Beduetung erlangt das dann, wenn die Gemeinschaft durch Scheidung aufgelöst wird. Einfacher fällt mir nichts ein!

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 3. November 2008 12:26

gut erklärt, vielen Dank!


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 3. November 2008 12:11
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ach ich DUMMKOPF!! VIELEN DANK!!

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 3. November 2008 12:12

Selbsterkenntnis ist der beste Weg zur Besserung!

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 3. November 2008 12:15

meistens bleibt's aber bei der Erkenntnis

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 3. November 2008 12:18

vor lauter Trubel und Aufregung hinkte der Kopf bzw.das Nachdenken etwas hinterher! Okay,die nächste Frage von mir wird wohlüberlegter sein!!! Interessant bzw.etwas beschämend, daß IHR meine Antwort bewertet habt danke euch für die schnellen und Antworten und die Korrektur!!

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 3. November 2008 12:19

he, du lernst dazu, richtig gut

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 3. November 2008 12:27

Schluß jetzt, und wehe euch, einer gibt mir noch ein Däumchen für mein "Dummkopf"!! gelächter


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 3. November 2008 12:10
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Du meinst wohl eine Zugewinngemeinschaft; dies ist der sogenannte gesetzliche Güterstand in Deutschland; also wenn Du heiratest und machst keinen Ehevertrag dann bist Du automatisch in der Zugewinngemeinschaft; es geht also nur bei der Ehe; es hat im Grunde keine Auswirkungen im normnalen Eheleben, allerdings wenn es zur Scheidung kommt. Dann wird das Anfangsvermögen beider Partner errechnet und das Endvermögen; die Differenz ist der Zugewinn; davon steht jedem - jetzt mal ganz einfach gesagt - die Hälfte zu.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 3. November 2008 12:13

ich danke vielmals für die Antwort, trifft für mich nicht zu da ich mit dem Mann nicht verheiratet war! Danke schön!


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 3. November 2008 12:09
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schau mal unter zugewinngemeinschaft...


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 3. November 2008 12:08
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Heißt das nicht Zugewinngemeinschaft?


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 3. November 2008 12:10
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Es heißt Zugewinngemeinschaft:

=> http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft


Haaza
beantwortet von Haaza am 3. November 2008 12:09
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meinst Du vielleicht Zugewinngemeinschaft...

da kannst Du bei Google eine gute Definition finden...

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 3. November 2008 12:12

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