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Was versteht man unter dem Wort Verleumdung?

gefragt von Akelei2000Akelei2000 am 20.10.2008 um 23:47 Uhr

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von maggomania am 20. Oktober 2008 23:48
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Hilfreichste Antwort

Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind.

siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Oktober 2008 23:49

Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von condor56 am 20. Oktober 2008 23:48
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Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

– § 187 StGB

Es ist erforderlich, dass eine Mitteilung einer Tatsache gemacht wird. Das ist jeder Umstand, der dem Beweis zugänglich ist. Den Gegenbegriff zu einer Tatsache stellt die Meinung dar. Die Tatsache muss ehrenrührig sein. Zu einer konkreten Verächtlichmachung oder Herabwürdigung in der Öffentlichkeit braucht es aber nicht gekommen zu sein. Die Tatsache muss sich auf einen anderen beziehen, das heißt der Rezipient der Äußerung und der Herabgewürdigte dürfen nicht personengleich sein.

Die Tatsache muss unwahr sein, d. h. es muss vor Gericht bewiesen werden, dass das Gegenteil der Behauptung zutrifft (anders bei übler Nachrede: „nicht ... erweislich wahr“). Bereits hieran scheitert in der Praxis häufig eine Verurteilung nach dem Gesetz. Ist die behauptete Tatsache die Begehung der Straftat durch einen anderen, ist der Beweis als erbracht anzusehen, wenn der behauptete Täter rechtskräftig freigesprochen worden ist.[1]). Das bezieht sich allerdings nur auf einen Freispruch; eine Einstellung des Verfahrens, auch nach § 170 Abs. 2 StPO, reicht dafür nicht aus.

Die Mitteilung muss durch „Behaupten“ oder „Verbreiten“ geschehen. Beide Varianten beschreiben ein Kommunikationsverhalten. Das bloße Verändern einer Sachlage, ohne dass eine kommunizierende Person daraus erkennbar wird (Beweismittelfiktion), reicht nicht aus. So ist zum Beispiel das Schaffen einer Leiche in den Keller des Feindes, um ihn in den Verdacht des Totschlags zu bringen, keine Verleumdung. Unter „Behaupten“ versteht man, dass die Tatsache als nach eigenem Wissen zutreffend dargestellt wird. Für ein „Verbreiten“ reicht es aus, dass die Tatsache als Gegenstand fremden Wissens dargestellt wird und es ist sogar dann gegeben, wenn das weitergegebene Gerücht als unglaubwürdig dargestellt wird.

Die Verleumdung erfordert Vorsatz, der sich auch auf die Unwahrheit erstrecken muss, womit eine zweite große Hürde auf dem Weg zu einer Verurteilung errichtet wird.

Über die Verleumdung im engeren Sinne hinaus wird auch die Kreditgefährdung unter Strafe gestellt. Hierfür muss vorsätzlich eine kreditgefährdende Tatsache behauptet oder verbreitet werden.

Die Norm zur üblen Nachrede tritt hinter die Verleumdung im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück. Liegt in der Tatsachenmitteilung gleichzeitig eine weitere bewusste Herabsetzung des mithörenden Opfers – etwa in Form des Informationsgehalts „Mit dir kann ich das machen“ –, dann steht die darin liegende Beleidigung in Tateinheit zur Verleumdung. Ansonsten ist auch in dieser Konstellation Gesetzeskonkurrenz gegeben.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Oktober 2008 23:52

Quelle?


anonym
beantwortet von MrsUnbekannt am 20. Oktober 2008 23:48
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Wenn man etwas abstreitet verleumnet man, oder?

Kommentar von condor56 am 20. Oktober 2008 23:51

nein, man dementiert..., oder erhebt Einspruch usw.

Kommentar von B46031bc6e1da09bf56aa837c0596a35smallFormatter am 20. Oktober 2008 23:52

Nein, dann leugnet man.

Kommentar von condor56 am 20. Oktober 2008 23:54

Hey Leute, man kann doch etwas abstreiten, das nicht stimmt, und dann ist das nicht geleugnet oder verleumtet. Verleumdung ist negativ besetzt und behauptet etwas, das nicht stimmt, und nicht die Antwort darauf...

Kommentar von condor56 am 20. Oktober 2008 23:58

im übrigen ... ist alles die selbe Wortfamilie ... verleumnen, leugnen, lügen... nämlich die LÜGE...


anonym
beantwortet von bachfee am 20. Oktober 2008 23:49
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wenn jemand etwas unwahres von jemandem erzählt


anonym
beantwortet von youri221 am 20. Oktober 2008 23:48
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Wenn man etwas über einen anderen Menschen in der Öffentlichkeit verbreitet, das nicht wahr ist


Tremor
beantwortet von Tremor am 20. Oktober 2008 23:48
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üble nachrede wenn jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind wikipedia


petra066
beantwortet von petra066 am 20. Oktober 2008 23:49
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darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 20. Oktober 2008 23:49
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Wenn ich behaupten würde: dine Frage ist sch....
ist das ansichtsache sag ich aber : gute Frage ist das verleumdung


anonym
beantwortet von Dexter63 am 20. Oktober 2008 23:49
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lügen

Kommentar von ManfredP am 21. Oktober 2008 00:12

Falsche Behauptungen.

Kommentar von 3f902acbbee0a44f4b20aaf4c73e1e83smallAkelei2000 am 21. Oktober 2008 03:21

Bachfee, eben, das wollte ich nämlich wissen. nur wenn diese Behauptungen öffentlich sind, für jederman lesbar, dann sind es doch keine Verleumdungen mehr, sondern eher offene Tatsachen und Meinungsäußerungen, die hier ja noch erlaubt sein werden,oder? Dafür ist GF doch auch gemacht, oder? Für Fragen und Antworten...weniger für falsche Beschuldigungen.


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