shivamoonxx am 20.06.2009 um 9:19 Uhr
Für die Restforderung aus der Bestellung des unbefugten Kunden ist inzwischen eine entsprechende Gutschrift erfolgt.
gamesfreak hat recht, wenn er sagt, dass wtf001 recht hat;)

Gutschrift für Restforderung, damit dürfte die Angelegenheit erledgt sein.

Das, was du als Restforderung hättest zahlen müssen, ist nun gutgeschrieben und somit musst du nichts mehr bezahlen.

Gutschrift - ist doch immer gut! Möchte ich auch! Ich kriege immer das Gegenteil