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Was versteht ihr unter "besenrein" beim Auszug?

gefragt von Euterpe am 07.04.2009 um 10:00 Uhr

Bedeutet dieser Ausdruck im Mietvertrag, dass man die Wohnung beim Auszug nicht renovieren oder Schönheitsreparaturen durchführen brauch und tatsächlich nur besenrein zu ergeben hat? Was denkt ihr?


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cashbizzer
beantwortet von cashbizzer am 7. April 2009 10:03
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nicht unbedingt, besenrein ist nur der Zustand, sprich sauber für den nächsten zu übergeben, den Rest musst du im Mietvertrag nachlesen, meist ist es so , so wie du die Wohnung bezogen hast , so musst du sie verlassen, sprich renoviert oder nicht, dazu steht in manchen Verträgen das man in der Renovierungspflicht ist nach einem gewissen Zeitraum, also abchecken wie lange du dort gewohnt hast...aber unbedingt den Mietvertrag lesen , und zwar genau!

Kommentar von Euterpe am 7. April 2009 10:10

Es steht darin, die Wohnung wird dem Mieter"besenrein" übergeben. Ich habe die Wohnung also nicht im renovierten Zustand gemietet. Und gefordert ist, dass ich sie wieder "besenrein" abgebe.

Kommentar von Euterpe am 7. April 2009 10:14

Ach und die Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, da sie starr, d.h. nicht tatsächlichem Zustand formuliert ist.

Kommentar von 325a2804c8d562b9595856ea28c2d37bsmallcashbizzer am 12. April 2009 11:17

ja dann heisst das , das du echt nur sauber ausfegen musst , ohne Frage!!!


sturmei
beantwortet von sturmei am 7. April 2009 10:01
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die wohnung soll halt einfach nur sauber verlassen werden. so dass der nachmieter theoretisch direkt einziehen könnte ohne erst groß putzen zu müssen.


zahraa
beantwortet von zahraa am 7. April 2009 10:01
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sauber hast du sie abzugeben,lg


Derya24
beantwortet von Derya24 am 7. April 2009 10:01
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Besenrein bedeutet wort wörtlich besenrein, aber würde trotzdem, kleine kaputte stellen "bearbeiten"


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 7. April 2009 10:02
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Also so weit ich das mitbekommen habe, mußt du beim Auszug nichts machen, wenn du deine Fristen für Schönheitsreparaturen eingehalten hast. Die stehen im Mietvertrag.

Kommentar von Euterpe am 7. April 2009 10:04

Diese Frist ist aber starr formuliert und damit unwirksam.


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 7. April 2009 10:03
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"besenrein! hat nicht mit Renovieren vor oder nach Bezug der Wohnung zu tun. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verpflichtung zur „besenreinen“ Übergabe lediglich die Beseitigung von groben Verschmutzungen bedeutet (BGH, Urteil vom 28.06.06, Az. VIII ZR 124/05). Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten und ähnliches müssen daher nicht ausgeführt werden. Schau mal hier: http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht/mietrecht-lexikon/reparatur...

Kommentar von Euterpe am 7. April 2009 10:07

DH


moonrox
beantwortet von moonrox am 7. April 2009 10:03
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waggerla
beantwortet von waggerla am 7. April 2009 10:03
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Heißt wohl, dass man seinen Kram entfernt, und dann mal mit dem Besen durchkehrt. Was man alles zu entfernen hat (Teppichböden, Tapeten etc.), kommt wohl darauf an, was schon vor dem Einzug in der Wohnung war und was nicht.


oberaden
beantwortet von oberaden am 7. April 2009 13:38
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falls noch aktuell. wenn du beim einzug selbst renovieren musstes kann der vermieter keine neurenovierung verlangen. er kann aber verlangen bohrlöcher oder ähnliches zuverdicgten.d.h. zu spachteln


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