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Was verdient eine Sonderpädagogin bei einer KV-Stelle?

gefragt von emmelotte am 19.07.2008 um 14:03 Uhr

Habe gerade mein Ref beendet und bekomme jetzt eine KV-Stelle. Werde nach TV-L (West) bezahlt, aber bei welcher Klasse steige ich ein? Ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin gemacht und in diesem Beruf auch noch knapp ein Jahr gearbeitet. Könnte ich damit mit Stufe 2 einsteigen?

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besoldung x 20 sonderpädagogik x 10 krankheitsvertretung x 1

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martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 20. Juli 2008 11:48
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Hilfreichste Antwort

Also ich gehe mal davon aus, dass die betreffende Entgeltgruppe E 9 ist ... Für die Einreihung in die Erfahrungsstufen des TV-L gilt § 16 Abs. 2 TV-L: "Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis. Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Wichtig ist also hier insbesondere, ob die Voraussetzungen des Satzes 3 vorliegen. Die vorhergehende Tätigkeit als Heilerziehungspflegerin ist wohl nicht als "einschlägige Berufserfahrung" zu werten, zudem - so der Hinweis in Deiner Frage - hast du in dem Beruf nur "knapp ein Jahr" - ich deute das als "weniger als ein Jahr" - gearbeitet.

Somit dürften die Voraussetzungen für die Einstufung in Stufe 2 nicht vorliegen, folglich wäre der Einstieg bei Stufe 1.

Leider - ist natürlich keine verbindliche Antwort, hier müsste man den ganzen Fall anschauen.

Wie auch immer: alles gute im neuen Job und viel Erfolg.


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bitmap
beantwortet von bitmap am 19. Juli 2008 15:21
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Zu Einstufungen wirst du kaum jemanden finden, der da Bescheid weiß. Kannst ja mal hier http://kURL.de/ozuxe schauen, ob du was dazu findest.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 19. Juli 2008 14:07
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kannst du mir erstmal die ganzen abkürzungen erklären? ich weiss nicht, was sie bedeuten

Kommentar von emmelotte am 19. Juli 2008 14:12

kv = Krankheitsvertretung tv-l =Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Kommentar von E92a3f433138e79150c7f6e629b47520smallmia68 am 19. Juli 2008 14:41

...und nu´, @Gertrude!? ;-)

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 19. Juli 2008 14:49

habe gegooglet, aber nicht gefunden :))


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