nach der ausbildung: € 2.236 bis € 2.474
während der ausbildung:
>Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in muss im Anschluss an die schulische Ausbildung ein fachpraktischer Abschnitt absolviert werden. Dafür erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen in der Regel ein Praktikumsentgelt.
Leisten sie den fachpraktischen Abschnitt in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, ab, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von € 1.201 im Monat.
Quelle:
Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für Praktikanten/Praktikantinnen im öffentlichen Dienst.