RalfK am 28.02.2008 um 21:19 Uhr
Diese Frage ergibt sich im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Eigenheims.

Wenn ein Bergschaden existiert, kann ein Minderwert angesetzt werden. Darauf kann auch verzichtet werden. Denke ich mal. Ansonsten vom Verkäufer genau erklären lassen.
Muss ein Grundstück in der Nähe eines Abbaugebiets sein. Normalerweise ist das so etwas wie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Der Verkehrswert mindert sich um 10%. Der Schaden muß aber offiziell und schriftlich festgestellt sein. Betrifft Zechenschäden in Form von Grundwasserschäden und Bodensenkungen.
wenn auf einem grundstück ein bergschaden festgestellt wird ist es bergschaden belastet.
hat dadurch einen minderen wert.
schau auch mal bei google da sind so viele seiten wo das vorkommt.