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Was verbirgt sich hinter dem sog. "Bergschadenminderwertverzicht"

gefragt von RalfKRalfK am 28.02.2008 um 21:19 Uhr

Diese Frage ergibt sich im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Eigenheims.


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. Februar 2008 21:22
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Wenn ein Bergschaden existiert, kann ein Minderwert angesetzt werden. Darauf kann auch verzichtet werden. Denke ich mal. Ansonsten vom Verkäufer genau erklären lassen.


anonym
beantwortet von dolabella am 28. Februar 2008 21:32
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Muss ein Grundstück in der Nähe eines Abbaugebiets sein. Normalerweise ist das so etwas wie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 28. Februar 2008 21:24
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Der Verkehrswert mindert sich um 10%. Der Schaden muß aber offiziell und schriftlich festgestellt sein. Betrifft Zechenschäden in Form von Grundwasserschäden und Bodensenkungen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. Februar 2008 21:25

auch wenn gutachterlich kein Bergschaden festgestellt wird?

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 28. Februar 2008 21:37

Eine Gutachterbewertung braucht man schon. Eine Klage gegen Rheinbraun z.B. kann sich über Jahre hinziehen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Februar 2008 21:26
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wenn auf einem grundstück ein bergschaden festgestellt wird ist es bergschaden belastet.

hat dadurch einen minderen wert.

schau auch mal bei google da sind so viele seiten wo das vorkommt.




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