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was verbirgt dieser satz?

gefragt von mel1984mel1984 am 06.11.2009 um 19:40 Uhr

Arbeitsvertrag:

Arbeitszeit: Arbeitszeit flexibel unter der Berücksichtigung von Bedürfnissen des Betriebes.( was das Wörtlich übersetzt heisst weiss ich, aber bedeutet dies: DAS DER ARBEITGEBER DEN ARBEITNEHMER ZU HAUSE LASSEN DARF UND IHN DANN NICHT BEZAHLT.? sei es wegen Auftragsmangel oder sonstigem?

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FranzKofler
beantwortet von FranzKofler am 6. November 2009 19:42
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Das hängt davon ab ob es ein Teilzeitvertrag oder Vollzeitvertrag ist. Wichtig ist dass die Mindestarbeitszeit pro Woche oder pro Jahr aufgeführt ist.


mel1984
beantwortet von mel1984 am 6. November 2009 19:46
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es steht genau das die arbeitszeit 40 std pro woche beträgt und der arbeitnehmer sich mit überstunden die vergütet werden einverstanden gibt. und dann kommt der obige satz..

Kommentar von DerIng am 7. November 2009 10:42

Dann ist doch alles klar: er muss 40 Std. pro Woche vergüten. Wenn du zuhause bleiben kannst und Geld dabei verdienst - ist doch super.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 7. November 2009 11:53

Das DH war eigentlich für Dering gedacht. Na egal.


anonym
beantwortet von mitterer am 9. November 2009 14:11
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Es gilt die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit. Sind dort 40 Stunden vereinbart, dann werden auch mindestens 40 Stunden bezahlt. Selbst wenn nicht gearbeitet wird.

Der Absatz mit der flexiblen Arbeitszeit hat mehrere Hintergründe. Zum einen heisst es, dass diese Arbeitszeit nicht starr ist. Ggf. werden zum Beispiel Arbeitzeit-Konten geführt. Wenn also nur 30 Stunden gearbeitet werden, werden zwar 40 Stunden bezahlt - aber es gibt auch zehn "negative" Stunden auf dem Arbeitszeitkonto. Bei Überstunden umgekehrt.

Zum anderen kann der Arbeitgeber hiermit (zumindest theoretisch) je nach Bedarf die Mitarbeiter z.B. mal zur Frühschicht und mal zur Spätschicht einteilen, je nachdem, wo gerade Bedarf ist.

Schließlich heisst es: Auf die Uhr zeigen und sagen "Nee, ist aber 17 Uhr, ich gehe jetzt" ist bei "betrieblichem Bedarf" nicht ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber möglich - aber natürlich muss eine geleistete Überstunde dann auch bezahlt bzw. gutgeschrieben werden.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 11. November 2009 00:31
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Erzählt (außer: DerIng und mittlerer) doch hier nicht so einen Bullshit. Im AV stehen 40 Stunden! Dann sind die 40 Std, auch zu bezahlen! Dieses ewige, "Na wenn du nicht arbeitest, kriegst du auch kein Geld..." ist doch absoluter Blödsinn! Schmeißt eure tataturen weg, damit ihr hier nicht mehr so einen Mist schreiben könnt!!! Der AG hat sicher eine Planung gemacht. Er stellt doch niemanden einfach so für 40 Wo/Std. ein. Und wenn er keine Arbeit hat, kann er ihn zu Hause lassen. Muss aber zahlen. Das ist das unternehmerische Risiko. (ergibt sich aus der Rechtssprechung der ArbGer.). Es stand ihm doch frei, statt einer VZK, eine TZK einzustellen. Z.B. 30 Wo/Std. Alles andere würde amerikanische Verhältnisse bringen. Kündigungen nach 20 Jahren von heut auf morgen! Lohnsenkungen nach gut Dünken!

Warum gebt ihr den Arbeitgebern nicht noch Geld, damit ihr euch für Die krum machen könnt??? Mit euch geht das Land zu Grunde!!!

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 11. November 2009 00:34

Es muss natürlich "Tastaturen" heißen! War in Rage!


anonym
beantwortet von WakkaDeluxe am 6. November 2009 19:41
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naja wenn der arbeitsgeber den arbeitsnehmer nicht braucht, teilt er diesem keine arbeitszeiten ein und dann natürlich auch kein geld. das ist dann sowas wie ne zeitarbeit

Kommentar von Simple_avatar2smallmel1984 am 6. November 2009 19:43

wie kann man sich dagegen wehren? wie soll man sich denn dann ernähren?

Kommentar von WakkaDeluxe am 6. November 2009 19:48

wenn du den vertrag unterschrieben hast, kannst du dir ne neue arbeit suchen oder zum amt gehen (sozial-, arbeits-, job-center) die können dir bestimmt weiter helfen


fabielle
beantwortet von fabielle am 6. November 2009 19:41
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Genau so;)


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 6. November 2009 19:41
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Wenn zu Hause, dann kein Geld.
Anders ist es bei Zeitarbeit, da gibts auch Geld, wenn kein Einsatz ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallmel1984 am 6. November 2009 19:44

muss der arbeitgeber ankündigen das es sich um zeitarbeit handelt. darf er jemanden einfach am telefon abwimmeln und zu hause lassen. wie sichere ich mein einkommen?


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 11. November 2009 00:31
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Sorry! Zu oft geklickt!


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 11. November 2009 00:31
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