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Was verändert sich für mich wenn ich 18 werde?

gefragt von cookieboxcookiebox am 21.05.2008 um 12:54 Uhr

Ich werde in 1 1/2 Monaten 18 und gehe noch zur Schule. Meine Frage ist, ob ich irgendwas beantragen muss, Versicherungen etc.


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ImGampi
beantwortet von ImGampi am 21. Mai 2008 12:57
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Wenn du daheim wohnst mit deinen Eltern, verändert sich nicht sehr viel! Allerdings, musst du dich bei der Krankenkasse melden. Ansonsten wünsche ich Deutschland, dass du ein ehrsamer Bürger wirst und immer schön pünktlich deine Steuern bezahlst. Und eins vorweg. Wählen brauchst du nicht..die machen doch immer das was sie wollen..:-)

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 21. Mai 2008 13:06

Halte bloss die deutschen Wähler nicht vom wählen ab!! :-))


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. Mai 2008 12:57
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1, ein Jahr weniger bis zur Rente :-)

  1. Versicherungen, die auf deinen namen laufen sind bis zur Volljährigkeit, schwebend unwirksam, unternimmst du nichts, werden sie wirksam

  2. du hast jetzt das Wahlrecht und kannst gewählt werden

  3. keinerlei Restriktionen mehr hinsicht Fort- und ausgehen und dem Bezug von Alkohol und Nikotin

  4. ansonsten ändert sich nicht viel


anonym
beantwortet von AALFI am 21. Mai 2008 12:56
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Es ändert sich nichts Du bist halt einfach 1 Jahr älter.


moon73
beantwortet von moon73 am 21. Mai 2008 13:01
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Nein, solange wie du noch bei deinen Eltern wohnst und zur Schule gehst, bzw. eine Ausbildung machst ,bist du über deine Eltern versichert (Haftpflich/Hausrat). Frag deine Eltern welche Versicherungen sie eventuell für dich abgeschlossen haben: Unfallversicherung, Ausbildungsversicherung. Wenn du dann eine Ausbildung anfängst, dann hast du eine eigene Krankenversicherung, vorher nicht. So gesehen, ändert sich für dich im Bezug auf Versicherungen erst einmal nichts. Aber du bist ab dann volljährig und für dich alleine verantwortlich. Das heißt, du kannst dir ab jetzt deine Entschuldigungen selber schreiben, dir deinen Arzt alleine aussuchen, dir eine Karte bei der Videothek machen lassen. Kannst alleine verreisen. Jeden Film im Kino angucken. Deinen Führerschein machen. Ein Konto eröffnen.


Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 21. Mai 2008 13:14
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Du darfst deine Entschuldigung selber unterschreiben


Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 21. Mai 2008 13:37

achja dieser Fähigkeit habe ich viele schöne Tage und trozdem mein Abitur zu verdanken...


Eveline
beantwortet von Eveline am 21. Mai 2008 13:16
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Du bist volljährig, also voll geschäftsfähig. Damit entfallen für Dich alle Fragen um Erlaubnis oder Genehmigung durch Deine Eltern. Dafür bist Du dann aber auch alleine verantwortlich für das, was du tust.

Hast Du ein gutes Verhältnis zu Deinen Eltern und wohnst bei ihnen, ändert sich aber nicht merklich etwas im Alltag.

Beantragen brauchst Du nichts extra.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 21. Mai 2008 13:34
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Du bist ab diesem Zeitpunkt volljährig mit allen Rechten und Pflichten.


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