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Was verändert sich am Nettogehalt, wenn man von Lohnsteuerklasse I in Klasse V wechselt

gefragt von Alexa87Alexa87 am 17.01.2008 um 16:21 Uhr

Ich werde demnächst Heiraten und habe Fragen zu den Lohnsteuerklassen. Da mein Freund mehr verdient (2.200 brutto) in gegensatz zu mir (1.280 brutto) ist es ja besser wenn er die III und ich die V nehme. Verändert sich dann an meinen Netto viel, oder bleibt es gleich und nur das mit Lohnsteuerklasse III verändert sich? Mir ist auch mal ein Gerücht zu Ohren gekommen, dass man bei der Klasse V mehr bekommt als bei I, weil I das stärkste besteuerte ist. Kann mir jemand helfen?


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anonym
beantwortet von Lissa am 17. Januar 2008 16:31
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Das kannst du dir am besten selbst hier ausrechnen: https://www.abgabenrechner.de/


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. Januar 2008 16:25
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er bekommt mehr nettogehalt raus in zukunft und du dafür weniger.

ausgeglichen wird am jahresende zum lohnsteuerjahresausgleich für die junge familie.

steuerklasse VI ist die am stärksten besteuerte klasse, dann folgt gleich die V.


Lamai
beantwortet von Lamai am 17. Januar 2008 16:25
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Dein zukünftiger Mann hat einiges mehr, Du dafür aber auch einen Teil weniger.

Hier ist ein Brutto-Netto-Rechner, da kannste genau sehen, was dann am Ende übrig bleibt. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 17. Januar 2008 16:22
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somit wird Dein Freund etwas mehr in der Lohntüte haben....


hoppihop2008
beantwortet von hoppihop2008 am 17. Januar 2008 16:25
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Wenn der Unterschied so erheblich ist, solltet Ihr in III und IV gehen. Dein Nettogehalt verringert sich, wird aber dennoch ausgeglichen, also etwas mehr, durch die größere Nettosumme Deines Mannes. Beide in IV, soll man lt. meinem Steuerberater nur machen, wenn man in etwa gleich verdient. Wenn Du in III und IV bist, solltest auf alle Fälle einen Jahresausgleich machen, rechnet sich LG

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. Januar 2008 16:27

III und IV gibt es gar nicht zusammen, wenn dann beide IV oder III und V.

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 17. Januar 2008 16:27

Vielen Dank für die Antwort. Muss man den Jahresausgleich zusammen mit der Lohnsteuererklärung machen?

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 17. Januar 2008 16:28

III und IV geht nicht, entweder Beide IV oder III und IV. Und eine Steuererklärung lohnt sich in solchen Fällen eigentlich immer.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 17. Januar 2008 17:20

@hoppihop: Was hat denn die Steuerklasse mit dem Jahresausgleich zu tun? Du hast anscheinend nicht viel Ahnung. Ich habe mit meiner Frau auch Klasse 3 und 5 und wir müssen trotzdem jedes Jahr kräftig nachzahlen.

Kommentar von 8ffb7453450c2b4677929ae3b3bb573csmallhoppihop2008 am 17. Januar 2008 17:27

Ja ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung und der von Freunden sprechen, ich kenne bis dato in MEINEM Bereich, niemanden der kräftig nachzahlen musste. Alle in dieser Kombination stehenden erhalten recht erfreuliche Summen. Da ich selbst seit einigen Jahren jedoch mit meinem Mann gemeinsam in IV bin, sorry, dann muss sich enorm viel geändert haben. Aber nicht gleich abtun, DU HAST KEINE AHNUNG LG


manu1979
beantwortet von manu1979 am 17. Januar 2008 16:28
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hoppihop2008
beantwortet von hoppihop2008 am 17. Januar 2008 16:55
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Sorry und Danke für´s aufmerksam machen, war mit III und IV leider ein Tippfehler Tut mir leid, meine natürlich III und V. LG


Sydney2
beantwortet von Sydney2 am 17. Januar 2008 18:26
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Bei Steuerklasse III gibt es weniger Abzüge, d.h. er bekommt mehr ausbezahlt und bei der VI sind die Abzüge wesentlich höher, dementsprechend bekommst Du weniger Geld. Achtung, Abgabetermin für die Steuererklärung ist der 31.05. des darauffolgenden Jahres, da bei 3/5 oftmals eine Nachzahlung ermittelt wird. Falls Ihr beabsichtigt ein Kind zu bekommen solltet Ihr die IV behalten, da zur Ermittlung der Nettolohn der letzten 12 Monate ausschlagebend ist. Beim Arbeitslosengeld zählt auch der letzte Nettolohn bzw. die Steuerklasse zu Beginn des Jahres! Die zuviel gezahlte Steuer holt Ihr Euch im nächsten Jahr bei der Veranlagung zurück und freut Euch über eine schöne Erstattung, LG Sydney2


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