was tun wenn vermieter ,die miete nur in bar wollen ohne quittung zu unterschreiben ,kaution das selbe ,kann nicht wieder umziehen da ich zur zeit krank bin?

5 Antworten

Du bist breits Mieter und gewillt vertragstreu deine Miete pünktlich zu zahlen.

Fordere deshalb den Vermieter mittels Einwurfeinschreiben auf, dir ein Konto zu benennen, auf welches du die Miete zahlen kannst. Stelle eine Frist von einer Woche (6 Werktage ab Zugang). Gerät er in Verzug, zahle die Miete auf ein von dir einzurichtendes Sonderkonto ein bis er dir eine gültige Bankverbindung (IBAN/BIC) mitgeteilt hat. Das gleich mit reinschreiben.

Die Kaution darfst du in drei Raten zahlen. Die erste zum Mietbeginn, die beiden folgenden jeweils mit der fälligen Miete. Der Vermieter muss dir nachweisen, dass er die Kaution insolvenzfest getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Hier wäre entweder ein Kautionskonto (gesperrt) oder ein Kautionssparbuch (verpfändet) angebracht. Du kannst dich dazu von deiner Bank beraten lassen. Wenn der V. auf Barzahlung besteht, dann nur gegen Quittung. Er müsste dann dir Rechenschaft ablegen, wie er die Kaution vorschriftsgemäß verzinsbar angelegt hat. Macht er das nicht, ist die zweite Rate nicht fällig undnatürlich auch nicht die dritte. Spätestens nach der vollen Kautionszahlung (gegen Quittung) ist der Nachweis fällig. Kommt der nicht, darfst du deine Mietzahlungen in Höhe der Kautionszahlung zurückbehalten bis der Nachweis erbracht wurde.

Das klärt aber jeder Mieter vorab wenn er in eine Mietwohnung einzieht. Dazu gibt es "Mietverträge"!

 Mietvertrag wurde versprochen;UND JETZT WILL DIE VERMIETERIN NICHTS MEHR DAVON WISSEN

@martina1265

Wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Regelungen, Vorteil für den Mieter.

Aber, kein Geld ohne Bestätigung.

Ihr könnte mit Bargeld zahlen, das ist nicht illegal, aber nicht ohne Quittung/Bestätigung. Das muß ja jeder vernünftige Mensch einsehen.

Wenn die Vermieter das Geld an der Steuer vorbei haben wollen, ist das nicht eure Baustelle, ihr müsst ja nicht deren Steuererklärung unterschreiben.

@martina1265

Wenn du bereits eingezogen bist, hast du einen mündlichen Mietvertrag, der rechtskräftig ist. Verweigert die Vermieterin die schriftliche Ausfertigung, brauchst du nur die abgesprochene Nettomiete zahlen und auch keine Kaution.  Beides wäre im schriftlichen Mietvertrag zu vereinbaren gewesen. Den gibt's aber nicht

Wie bereits in meiner Antwort erwähnt, die Miete nur gegen Quittung (bei Barzahlung).

Ihm höflich erklären, dass es illegal ist und zudem Steuerhinterziehung. Sag ihm, dass du das keinesfalls mit machen wirst. Du machst dich auch strafbar. Wenn er seine Miete haben möchte, dann soll er dir seine Kontonummer geben. Ansonsten zeigst du ihn bei der Polizei an.

Lasse dich nicht darauf ein! Du machst dich genauso strafbar.

Du solltest auf alle Fälle auf eine Quittung bestehen. Andernfalls: Keine Quittung = kein Geld.

Wenn er die Quittung verweigert, zahlst du eben so lange nichts.

Wenn du keine Quittung hast, könnte er ja jede Woche neu kassieren kommen