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was tun wenn Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

gefragt von MzoranMzoran am 04.07.2008 um 7:49 Uhr

Hallo, der Vermieter von meinen Eltern zahlt die Kaution nicht zurück... sie sind vor 8 Monaten (auf sein Wunsch hin, wegen Wohnungsverkauf) ausgezogen. Seit dem telefonieren meine Eltern ihrem Geld hinterher... und jede Woche heißt es: "ja diese Woche überweise ich es." Danke schon im voraus.

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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 4. Juli 2008 07:54
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Mahnbescheid beantragen. Die Kaution ist schon lange fällig, der Vermieter befindet sich in Verzug. Keine Gnade, denn telefonieren bringt euch nicht weiter, ihr seid zu gutmütig.

Wenn ihr noch nett sein wollt, dann schreibt ihm eine Mahnung, in der ihr ihm eine letzte Frist von maximal 7 Tagen einräumt. Aber nicht mit "Bitte/Danke".... "Wir haben mehrfache telefonische Zusage....- Sollte der Betrag incl. Verzugszinsen nicht bis zum ...... auf unser Konto .... eingetroffen sein, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Eine Kopie dieses Schreibens geht vorsorglich an unseren Rechtsanwalt."

Das mit dem Rechtsanwalt schreibe ich immer, weil das zieht. Es suggeriert, dass ihr einen Anwalt bei der Hand habt und schon genau wisst, was zu tun ist, wenn der Vermieter nicht zahlt.

LG

Wieselchen

Kommentar von Simple_avatar8smallMzoran am 4. Juli 2008 08:00

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort... ich habe auch empfohlen gleich zum Anwalt zu gehen... aber meine Eltern sind da leider noch viel zu gutmütig...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. Juli 2008 08:23

Dann nimm du das in die Hand. Aber schnellstens :)

LG

Wieselchen

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 4. Juli 2008 08:02

Genau, DH! Betriebskosten müssen - auch im gewerblichen Mietverhältnis - binnen der 12-Monatsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abgerechnet werden, über die Kaution ist regelmäßig in sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses abzurechnen. Hierbei kann der Vermieter die zu erwartende Nachzahlung - ermittelt aus den Abrechnungen der Vorjahre - in die Kautionsabrechnung eingestellen , um ggf. bestehende Ansprüche weiter zu sichern.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 4. Juli 2008 07:59
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Geht zu einem Anwalt. Da der Vermieter in Verzug ist, er darf die Kaution nicht länger wie 6 Monate nach Auszug einbehalten, kostet der Anwalt nicht euer Geld. Die Kosten hat der Vermieter zu tragen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. Juli 2008 07:58
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Schriftlich eine Frist setzen zur Überweisung des geldes

und am Tage danach (Zahlungsziel) zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid beantragen


anonym
beantwortet von goldie25 am 4. Juli 2008 08:28
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Persoenlich bei dem Vermieter auf der Matte stehen. Bargeld Lacht

Kommentar von Simple_avatar8smallMzoran am 4. Juli 2008 08:38

leider wohnt dieser irgendwo am A.... der Welt...


ehlers
beantwortet von ehlers am 4. Juli 2008 08:25
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Kann mich da jockel nur anschließen.Es ist haltso wenn man Geld bekommt muß man ewig warten.Wenn was bezahlen soll muß das gleich sein.Also Geduldig bleiben.


anonym
beantwortet von jockl am 4. Juli 2008 08:10
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Alle bisher zu lesenden Antworten sind nur teilweise richtig. Ich bin per Abo, das Mietrecht betreffend, auf dem neuesten Stand. Der Vermieter kann die Kaution bis zu 12 Monate nach Auszug zurückbehalten, muss das aber begründen. Alle sog. anwaltlichen Aktivitäten kosten nur Geld und bringen nichts.


Casper2005
beantwortet von Casper2005 am 4. Juli 2008 07:54
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Ich würde mir auch anwaltliche Hilfe holen, da kommt man alleine nicht gegen an.


anonym
beantwortet von hochglanz am 4. Juli 2008 07:52
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da hilft nur ein antwaltliches Schreiben (Zahlungsaufforderung). Es gibt leider unter den Vermietern viele Gauner, die gerade mit der Kaution zu ihren Gunsten Schindluder betreiben!

Kommentar von justin123 am 4. Juli 2008 07:56

Und es gibt noch viel mehr Mietnomaden oder Mieter, die meinen, bei Auszug die Wohnung als Baustelle hinterlassen zu können. ;-)

Kommentar von hochglanz am 4. Juli 2008 10:16

Hier hat ein Mieter auf Wunsch des Vermieters die Wohnung verlassen ! - Hat nichts mit Mietnomaden zu tun, aber mit einer bewußten Verzögerung der Auszahlung der Kaution und solche Machenschaften hört man immer wieder, der Mieterschutzbund ist voll mit solchen berechtigten Klagen!

Ich habe auch nicht pauschalisiert!


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