Hallo, der Vermieter von meinen Eltern zahlt die Kaution nicht zurück... sie sind vor 8 Monaten (auf sein Wunsch hin, wegen Wohnungsverkauf) ausgezogen. Seit dem telefonieren meine Eltern ihrem Geld hinterher... und jede Woche heißt es: "ja diese Woche überweise ich es." Danke schon im voraus.

Mahnbescheid beantragen. Die Kaution ist schon lange fällig, der Vermieter befindet sich in Verzug. Keine Gnade, denn telefonieren bringt euch nicht weiter, ihr seid zu gutmütig.
Wenn ihr noch nett sein wollt, dann schreibt ihm eine Mahnung, in der ihr ihm eine letzte Frist von maximal 7 Tagen einräumt. Aber nicht mit "Bitte/Danke".... "Wir haben mehrfache telefonische Zusage....- Sollte der Betrag incl. Verzugszinsen nicht bis zum ...... auf unser Konto .... eingetroffen sein, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Eine Kopie dieses Schreibens geht vorsorglich an unseren Rechtsanwalt."
Das mit dem Rechtsanwalt schreibe ich immer, weil das zieht. Es suggeriert, dass ihr einen Anwalt bei der Hand habt und schon genau wisst, was zu tun ist, wenn der Vermieter nicht zahlt.
LG
Wieselchen

Geht zu einem Anwalt. Da der Vermieter in Verzug ist, er darf die Kaution nicht länger wie 6 Monate nach Auszug einbehalten, kostet der Anwalt nicht euer Geld. Die Kosten hat der Vermieter zu tragen.

Schriftlich eine Frist setzen zur Überweisung des geldes
und am Tage danach (Zahlungsziel) zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid beantragen
Persoenlich bei dem Vermieter auf der Matte stehen. Bargeld Lacht
leider wohnt dieser irgendwo am A.... der Welt...
Kann mich da jockel nur anschließen.Es ist haltso wenn man Geld bekommt muß man ewig warten.Wenn was bezahlen soll muß das gleich sein.Also Geduldig bleiben.
Alle bisher zu lesenden Antworten sind nur teilweise richtig. Ich bin per Abo, das Mietrecht betreffend, auf dem neuesten Stand. Der Vermieter kann die Kaution bis zu 12 Monate nach Auszug zurückbehalten, muss das aber begründen. Alle sog. anwaltlichen Aktivitäten kosten nur Geld und bringen nichts.
Ich würde mir auch anwaltliche Hilfe holen, da kommt man alleine nicht gegen an.
da hilft nur ein antwaltliches Schreiben (Zahlungsaufforderung). Es gibt leider unter den Vermietern viele Gauner, die gerade mit der Kaution zu ihren Gunsten Schindluder betreiben!
Und es gibt noch viel mehr Mietnomaden oder Mieter, die meinen, bei Auszug die Wohnung als Baustelle hinterlassen zu können. ;-)
Hier hat ein Mieter auf Wunsch des Vermieters die Wohnung verlassen ! - Hat nichts mit Mietnomaden zu tun, aber mit einer bewußten Verzögerung der Auszahlung der Kaution und solche Machenschaften hört man immer wieder, der Mieterschutzbund ist voll mit solchen berechtigten Klagen!
Ich habe auch nicht pauschalisiert!
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort... ich habe auch empfohlen gleich zum Anwalt zu gehen... aber meine Eltern sind da leider noch viel zu gutmütig...
Dann nimm du das in die Hand. Aber schnellstens :)
LG
Wieselchen
Genau, DH! Betriebskosten müssen - auch im gewerblichen Mietverhältnis - binnen der 12-Monatsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abgerechnet werden, über die Kaution ist regelmäßig in sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses abzurechnen. Hierbei kann der Vermieter die zu erwartende Nachzahlung - ermittelt aus den Abrechnungen der Vorjahre - in die Kautionsabrechnung eingestellen , um ggf. bestehende Ansprüche weiter zu sichern.