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Was tun, wenn nach Internetauktion der Verkäufer die Ware nicht schickt u. auch nicht reagiert?

gefragt von ayo000 am 28.12.2007 um 19:00 Uhr

Ich habe bei einer Internetauktion ein Zelt für 200 € erworben, bezahlt und seitdem tut sich nichts. Der Verkäufer reagiert nicht, ich habe bereits gemailt und geschrieben. Das ist jetzt 7 Wochen her. Was sollte ich jetzt sinnvollerweise tun, gilt bei diesem Internetkauf das normale Zivilrecht?


Reply


regideur
beantwortet von regideur am 28. Dezember 2007 19:04
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Ja, es gilt das Zivilrecht. Ich überprüfe übrigens bei solchen Sachen gerne mal Adressen über Telefonbuch oder schreibe einen Brief bevor ich bezahle! Wenn Du es noch nicht getan hast setze eine Frist (z.B.:14Tage) per Brief mit Einschreiben mit der Drohung einer Anzeige. Wenn das nicht hilft mach Deine Drohung wahr! Viel Glück


anonym
beantwortet von nelson am 28. Dezember 2007 19:05
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Es gilt das normale Zivilrecht. Ich würde sofort ein Mahnverfahren einleiten, hierfür benötigts du natürlich die Adresse des Verkäufers, hat man ja meistens bei Internetauktionen. Nach Abschluss des Mahnverfahrens hast du einen vollstreckbaren Titel, den Vollstreckungsbescheid, hiermit beauftragt man dann den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Kontos, die Kontonummer hast du ja auch, fertig. Am besten den Anwalt machen lassen.


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 28. Dezember 2007 19:02
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Als erstes eine Info an eBay schicken, wenn die nix tun zum Anwalt gehen!!


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 28. Dezember 2007 19:09
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Geh zur Polizei und anzeigen! Die sagen dir dann was du noch für Möglichkeiten hast!


anonym
beantwortet von Sinned am 28. Dezember 2007 19:14
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Bei Ebay informieren sie haben das recht auf die ware!





boriswulff
beantwortet von boriswulff am 28. Dezember 2007 19:59
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Hast Du denn die Ware bereits bezahlt? Die meisten Händler (incl. ich) verschicken nur nach Vorkasse.

D.h. sobald das Geld auf meinem Konto eingeht wird die Ware umgehend verschickt.

Ansonsten läuft man als Händler dem Geld Wochenlang hinterher.

Ich verschicke auch nicht mehr per Nachname, seit zwei Leute einfach das Paket haben zurückgehen lassen und ich auf den Portokosten sizengeblieben bin.

Kommentar von Simple_avatar6smallSzintilator am 28. Dezember 2007 20:06

Hat er/sie doch geschrieben, daß die Ware schon bezahlt ist.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 29. Dezember 2007 00:15

Sorry. Hatte ich wohl überlesen. Dann den Verkäufer per Einschreiben anmahnen dazu stellung zu nehmen. Wenn er darauf nicht reagiert die Sache einem Anwalt übergeben.


anonym
beantwortet von kbra01 am 28. Dezember 2007 22:39
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Das große Auktionshaus bietet nach Einloggen unter MyEbay das Feature "Nicht gelieferten oder unpassenden Artikel melden". Mal schauen, ob der Link direkt funktioniert: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?InrCreateDispute&ssPageName=STRK:MEMM:LNLK


samy07
beantwortet von samy07 am 28. Dezember 2007 22:25
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Ebay melden, dann rechtliche Schritte einleiten. Evtl. vorab Adresse überprüfen und ein Brief schicken. Bank nachfragen ob das Geld, tatsächlich auf deren Konto eingegangen ist.


anonym
beantwortet von Eddy21 am 29. Dezember 2007 07:30
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Ich würde etwas abwarten !

Mir ist ähnliches in der Ferienzeit passiert !

Ich hatte mich an e-Bay gewandt, da wurde mir erklärt das 14 Tage noch kein Grund zur Sorge wäre ,ich möge noch etwas abwarten, ansonsten wieder vorstellig werden !

Nach gut 14 Tagen wurde das Teil geschickt !




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