gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

25 

Was tun, wenn man meint der Zahnarzt hätte schlecht gearbeitet?

gefragt von maura am 19.11.2007 um 20:36 Uhr

Meine Mutter hat vor 1 Jahr Inlays bekommen und seitdem hat sie Schmerzen im gesamten Unter- und Oberkieferbereich, außerdem drückt es im Gaumenbereich und sie leidet unter starken Nackenschmerzen. Sie nimmt jetzt an, dass die Inlays falsch eingesetzt worden sind, denn die Dinger reiben auch aneinander. Da sie sich nicht sicher ist, möchte sie das alles jetzt erst mal testen lassen und nicht direkt zu einem Anwalt laufen. Wo kann sie ihr Gebiß untersuchen lassen und dabei sicher sein, dass das Gutachten objektiv ist?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (9655)
Medizin (3494)
Zahnarzt (306)
ähnliche Fragen

Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. November 2007 20:40
4x
Thumb_up

Sie muss sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese entscheidet dann, ob ein Gutachter beauftragt wird.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. November 2007 20:58

und die Krankenkasse beauftragt und zahlt den Gutachter. Das ist der einzig richtige Weg.

Kommentar von Simple_avatar4smallTigerkater am 20. November 2007 14:44

Stimmt!!! Alle anderen genannten Vorschläge sind Unsinn !!!


anonym
beantwortet von mika1 am 19. November 2007 20:39
1x
Thumb_up

Die Zahnärztekammern der Länder haben hierfür Gutachterstellen, dorthin könnte sich deine Mutter wenden.


anonym
beantwortet von klbklb am 19. November 2007 20:41
1x
Thumb_up

Da hilft wohl nur das Erstellen einer Expertise bei einem anderen, unabhängigen Zahnarzt. Ist tatsächlich unsachgemäss gearbeitet worden beginnt mit Hilfe eines Anwalts das grosse Ringen um Recht. Götter in Weiss sind leider oft wie nasse Seife: Du glaubst Du hast ihn und schon schlipft er Dir wieder weg. Frag mal nach bei der Innung der Zahnärzte oder in einer zahnärztlichen Uniklinik um Rat.


Herlich
beantwortet von Herlich am 19. November 2007 20:56
1x
Thumb_up

Du solltest in jedem Fall dem Erstbehandler die Möglichkeit geben, evtl. seinen Fehler zu beheben. Erst dann, in Übereinstimmung mit der KK, einen Gutachter aufsuchen. Alles andere ist falsch und würde dich mit Kosten belasten.


anonym
beantwortet von Cubaner am 20. November 2007 22:25
1x
Thumb_up

Wenn noch Vertrauen zum Arzt besteht, nachbessern lassen, wenn nicht, bleibt nur der Weg zum Gutachter.

Inlays sind eine reine Privatleistung. Daran ändert auch nichts, dass die gesetzliche Krankenkasse Ihrer Mutter evtl. den Anteil, den eine Amalgamfüllung gekostet hätte, übernommen hat. Das bedeutet, dass die Krankenkasse und auch der Medizinische Dienst für ein Gutachterverfahren nicht mehr zuständig sind. Ihre Mutter muss sich also einen Gutachter für Privatleistungen suchen. Hierbei helfen meist etwas widerwillig die Zahnärztekammern (nicht!! die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen).

Sollten jedoch die Inlays als irgend eine andere Leistung über die Krankenkasse abgerechnet worden sein und Ihre Mutter nur einen Eigenanteil bezahlt haben, dann ist etwas oberfaul. Das kann aber erst nach Einsicht in die Rechnung gesagt werden.





Indy72
beantwortet von Indy72 am 19. November 2007 20:42
0x
Thumb_up

Mutter soll am besten zu einem anderen guten Zahnarzt in einer anederen Stadt gehen, ohne zu sagen, dass sie den Grund ihrer Schmerzen als eine BEHANDLUNGSFOLGE des Kollegen ansieht. Ansonsten bieten einige Krankenkassen einen speziellen Regulierungsservice für solche Fälle. Vielleicht bietet die auch die Kase deiner Mutter? Zuletzt bleibt noch die möglichkeit über die Zahnärztrkammer etwas herauszubekommen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. November 2007 21:08
0x
Thumb_up

Der erste Weg sollte immer der zur Krankenkasse sein. Die bereitet das ganze, weitere Procedere vor.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 20. November 2007 11:33
0x
Thumb_up

Erst mit dem Arzt reden, eventuell den Arzt wechseln und den neuen nach seiner Meinung fragen. Wenn dann noch ein Verdacht auf Behandlungsfehler besteht, die Krankenkasse um Hilfe bitten und die Sache durch den MDK - Medizinischen Dienst der Krankenversicherung - begutachten lassen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Was darf der Zahnarzt und was nicht?

    Frage zum Zahnarzt

    Bonusheft Zahnarzt



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.