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Was tun wenn man ERPRESST wird

gefragt von sternchen79sternchen79 am 15.01.2009 um 13:20 Uhr

hallo, ich habe meine arbeit gekündigt und kann ab dem 1.3. woanders hinngehen. Meine chefin sagt wenn ich bis ende Februar nicht mehr krankwerden sollte brauch ich das weihnachtsgeld nicht zurückzaheln,, ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin unter 30 Jahr alt und habe dann 10 monate dort gearbeitet,, wie ist das richtig???


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pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 15. Januar 2009 13:22
7x
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und wo ist da die Erpressung?

Sei zufrieden, dass man dich darauf hinweist, denn das ist, trotz Kündigung, eine nette Geste.


Eveline
beantwortet von Eveline am 15. Januar 2009 13:22
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Das ist keine Erpressung, soviel ich weiß, kann Weihnachtsgeld zurück gefordert werden.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 15. Januar 2009 13:22
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Das steht wahrscheinlich in Deinem Arbeitsvertrag und hat mit Erpressung überhaupt nichts zu tun.


AlainTralins
beantwortet von AlainTralins am 15. Januar 2009 13:21
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Was hat der geschilderte Sachverhalt mit ERPRESSUNG zu tun?


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 15. Januar 2009 13:23
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Wer kündigt in Zeiten wie diesen eine Anstellung im öffentlichen Dienst?


Kommentar von uno2407 am 15. Januar 2009 13:24

Sie wechselt den Wohnort.


anonym
beantwortet von uno2407 am 15. Januar 2009 13:23
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Hast du doch schon mal gefragt. Was hat dir an den Antworten nicht gefallen?


sternchen79
beantwortet von sternchen79 am 15. Januar 2009 13:26
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also ich finde es schon als angriff, was ist wenn ich nen unfall habe und dadruch nen paar tage nicht arbeiten kann? ist dann die Bestrafung das ich das zurückzahlen muss,, kann doch nicht sein oder,, es ist doch festgelegt und daher ist das in meinen augen schon eine art erpressung,, wenn du krank wird zahlst du , wenn nicht dann nicht,,,


monja1995
beantwortet von monja1995 am 15. Januar 2009 13:29
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Die Aussage der Chefin ist nicht ganz korrekt. Das Weihnachtsgeld muss nur zurück bezahlt werden, wenn man zu einem Zeitpunkt vor dem 31.03. kündigt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob man vorher noch krank wird, oder nicht, denn auch diese Zeit zählt in den Beschäftigungszeitraum. Jedoch sollte während der Krankheit nicht vorzeitig im neuen Job gearbeitet werden, denn dann könnte der AG das Weihnachtsgeld zurück fordern und Du hättest ein echtes Problem


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