Ich habe bei ebay einen ipod verkauft. Nun ist er mir leider nach dem Verkauf kaputt gegangen, eine Reparatur ist sinnlos. Was ist nun zu tun?
Den Käufer ausführlich über das Geschehen informieren, sich entschuldigen und das Geld zurückerstatten. am Besten legst Du noch 5,- Euro drauf, wenn Dir Deine positiven Bewertungen wichtig sind. Von Ebay kannst Du die Gebühren für den Deal zurückbekommen
Nunja, wenn der Käufer noch keinerlei Aufwendungen gemacht und auch noch nicht den Kaufpreis bezahlt hat wird er wohl einfach vom Vertrag zurück treten. Im Regelfall hat sich dann damit die Sache erledigt. Selbstverständlich müsstest du das Geld, was er ggf. bezahlt hat, zurück geben. Rein theoretisch hat er aber den Anspruch auf Schadensersatz (falls er das Gerät zB teurer hätte weiterverkaufen können > der Schaden bemisst sich danach, wie der Käufer stehen würde, wenn du ordnungsgemäß geleistet hättest und wie er jetzt steht) und auch auf ein etwaiges Surrogat (wenn du zB. Von der Versicherung Ersatz für den Ipod bekommen würdest > diese Zahlung müsstest du dann herausgeben).
Bei einem privaten Verkauf dürfte das nicht zutreffen
Es trifft zu
Dadurch, dass die Ware unbrauchbar wurde, wird der Kaufvertrag nicht aufgehoben. Da Du in diesem Fall für den Schaden verantwortlich bist und die Nichtlieferung zu vertreten hast, gilt § 280 (1) BGB. Der Käufer hazt auf jeden Fall Anspruch auf eine Ersatzlieferung, falls Du nicht lieferst auf Schadenersatz (z.b. kauft er sich das Gerät woanders und teurer, Du müsstest den Differenzbetrag ersetzen). Das gilt im Übrigen auch für privaten Verkäufen, also bei Kaufverträgen zwischen zwei Endverbrauchern. Eine gütliche Einigung wäre in Deinem Interesse dringend angeraten. Erkläre Deinem Käufer die Situation, wenn Du das Geld schon hast, überweise es mit seinem Einverständnis zurück, lege vielleicht noch 5 Eur drauf.
dock69 am 26. Juni 2008 18:46 Seh ich genauso.

Du teilst ihm mit, dass der IPOD nicht mehr zur Verfügung steht, da er dir kaputt gegangen ist und erstattest ihm das Geld, falls er es dir schon überwiesen hat. Mehr nicht, denn du als privater Verkäufer bist nicht verpflichtet Garantie , Gewährleistung oder Rückgabe zu leisten - heisst also, geht der Artikel vorher schon kaputt - bekommt der Käufer sein Geld wieder - eine Entschuldigung dazu und das war es dan auch schon.
und das war es dan auch schon
von wegen :-)
moon73 am 26. Juni 2008 15:36 Aber ich denke, dass bei Privatverkäufen von gebrauchten Gegeständen das Gewährleitungsrecht nicht greift ,oder? Ich dachte das gilt in der Regel für Neuware.
Ein Privatverkäufer kann in der Tat die Sachmängelhaftung völlig ausschließen, egal ob bei neuen oder gebrauchten Waren (er muss es aber dann auch ausdrücklich tun). Nur steht das mit dem Fall hier überhaupt nicht in Zusammenhang. Hier geht es nicht um Gewährleistung, sondern um Pflichtverletzung aus einem Kaufvertrag.
dock69 am 26. Juni 2008 18:50 Das hat nichts mit Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe zu tun, sondern mit der Erfüllung eines gültigen Kaufvertrages. Wenn sich der Käufer nicht einfach mit der Rückerstattung des Kaufpreises zufrieden gibt, entsteht sogar ein Schadenersatzanspruch des Käufers gegenüber des Verkäufers in Höhe der Differenz eines ersatzweise beschafften Produktes.
es gibt auch Verkäufer, die geben einfach einen Artikel wenn er für 1 Euro verkauft wurde einfach nicht ab, und denen passiert gar nichts, die dürfen sogar einfach weiter verkaufen in ebay! So ist es mir passiert, habe einen Bürostuhl ersteigert, nach 3 Tagen erhalte ich vom Verkäufer endlich Nachricht, er gibt den Stuhl für 1 Euro nicht heraus! Und was soll ich tun? Also so einfach scheint es zu gehen! Warum macht sich der Verkäufer, jonas23, hier also überhaupt Gedanken???