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Was tun wenn man ausbildunsvertrag unterschrieben hat! durch praktika gemerkt das beruf nicht geeignet ist?

gefragt von MaiceMaice am 27.06.2007 um 22:04 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von Danny Decker am 27. Juni 2007 22:06
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auf den Arbeitgeber zugehen und ihm mitteilen, dass man den Ausbildungsplatz nicht antreten wird. Es gibt ja eine Probezeit und innerhalb dieser kann man kündigen. Dürfte also kein Problem sein. Gruß

Kommentar von Simple_avatar2smallMaice am 27. Juni 2007 22:08

aber probezeit hat noch nicht angefangen !!! und kann der berufsberater da mitreden wegen schulpflicht

Kommentar von Simple_avatar3smallasti76 am 27. Juni 2007 22:14

Habe dir doch vorhin schon geschrieben, dass der Berufsberater nichts mit der (Berufs)Schulpflicht zu tun hat, sondern nur das Landratsamt-Ordnungsamt! Der Berufsberater kann dir aber evtl. eine alternative Lehrstelle nennen bzw. Adressen geben, wo du dich bewerben kannst!


anonym
beantwortet von Mikolina am 28. Juni 2007 02:19
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Du hast bestimmt eine Probezeit von 3 oder 6 Monate in der Zeit kannst du jeder Zeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Wenn du dir sicher bist, dass du die Ausbildung nicht machen möchtest, dann geh zu deinem Chef und er kann noch eine Andere bis zum Beginn der Ausbildung suchen...


bosshog
beantwortet von bosshog am 28. Juni 2007 00:50
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ich würde den ausbildungsplatz auch kündigen und mir etwas suchen was mir liegt. besser sofort als zu lange warten. wenn man sich jetzt schon sicher ist, dass es nicht das richtige ist gar nicht erst anfangen. das scheint nur zeitverschwendung zu sein....


asti76
beantwortet von asti76 am 27. Juni 2007 22:11
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Du kannst, genau wie der Arbeitgeber, den Vertrag kündigen! Aber überlege dir das gut - vorallem wenn du noch nichts Neues hast! BVJ und BGJ sind keine gute Grundlage und eher als Überbrückungsmöglichkeit (wenn man nichts anders hat oder den Hauptschulabschluss nachmachen will) gedacht.

Kommentar von Simple_avatar2smallMaice am 27. Juni 2007 22:13

also sie kommt mit den leuten nicht klar die redean auch hintenrum über sie und ihr liegt das nicht in einem kleinbetrieb zu arbeiten

Kommentar von Simple_avatar3smallasti76 am 27. Juni 2007 22:17

In der Probezeit muss man die Kündigung nicht begründen.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 28. Juni 2007 09:05
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Vor Ausbildungsbeginn kündigen und den Platz für eine/n Andere/n frei machen, das wäre zumindest anderen Suchenden gegenüber fair!







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