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Was tun, wenn man auf eine Internetfalle reingefallen ist??

gefragt von babacathpegue am 30.05.2008 um 10:01 Uhr

"MOVIE Scout" warb um DVD-Tester und zwar kostenlos (auf der ersten Seite ganz groß geschrieben).Hab mich angeboten und bekam prompt eine Rechnung über 79,80. Auf meine Anfrag wie sich das miteinander vereinbart "Kostenlos" und dann 79,80 hieß es: "Man habe in der AGB darauf hingewiesen, daß nur die Nutzung des Dienstes 14 Tage lang kostenlos sei. Warte bis heute noch auf eine DVD, die ich teten soll. Angeblich könne man diese Test-DVD's sogarim Anschluß der Testphase behalten. Gestern wollte ich mir nochmal die Seite im Portal ansehen... und siehe das sie haben die Aufmachung geändert!! Ich will nur hoffen, daß man im Falle eines Rechtsstreit nachvollziehen kann wann diese Aufmachung der P


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Reply


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 30. Mai 2008 10:03
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Warum eine Umfrage? Gehe zu einem Anwalt!

abgestimmt für: ja

Tippse
beantwortet von Tippse am 30. Mai 2008 10:05
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tolle Umfragen! rofl

abgestimmt für: ja

îsedînger
beantwortet von îsedînger am 30. Mai 2008 10:08
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Du bist nicht alleine! Schau mal hier:http://www.shortnews.de/start.cfm?id=697802


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 30. Mai 2008 19:29
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Merkwürdige Umfrage bei dieser ganzen Fülle von Alternativen.

abgestimmt für: ja

Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 30. Mai 2008 10:02
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Ich hoffe, Du hast einen Screenshot oder Ausdruck von der ursprünglichen Seite - sonst wird es ohne Zeugen schwer mit der Beweisführung für Deine Angaben.

abgestimmt für: ja




Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 30. Mai 2008 10:03
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Sofort einen Widerruf starten und wenn das nicht hilft einen Anwalt mit einschalten.


Moon
beantwortet von Moon am 30. Mai 2008 10:04
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Ich bin noch nicht auf eine Internetfalle reingefallen, da ich , bevor ich mein Einverständnis zu irgendwas gebe, mir wirklich alles durchlese. Besonders, wenn man AGB `s anklicken muß (die werden ja nicht nur zum Spaß dort ausgestellt) Aber du hast doch sicherlich ne Widerruffrist,oder? Immer gültig bis 2 Wochen nach Abschluß des Vertrages.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moon am 30. Mai 2008 10:11

Mit dem Link von isedinger hast du doch dann auf jedenfall gute Chancen mit einem Anwalt den Vertrag anzufechten.


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 30. Mai 2008 10:06
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Ich bin auch beeindruckt, von den vielen Antwortmöglichkeiten.


anonym
beantwortet von gromit am 30. Mai 2008 10:07
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Vielleicht kannst du dich einer Sammelklage anschliessen, also informier dich weiter, evtl. beim Verbrauchrschutz. Viel Erfolg

abgestimmt für: ja
Kommentar von Regenmacher am 30. Mai 2008 15:11

Zum 137. Mal. Es gibt in Deutschland keine Möglichkeit der Sammelklage.


Taraa
beantwortet von Taraa am 30. Mai 2008 10:20
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abgestimmt für: ja

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 30. Mai 2008 10:21
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Gar nicht auf die Rechnung reagieren, max. noch widersprechen, abwarten, bis eine gerichtlicher Mahnbescheid kommt..., allerdings nur, wenn Du Dir die Seite ausgedruckt hattest...ansonsten Lehrgeld zahlen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. Mai 2008 10:29
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auch von mir zum wiederhoilten Mal zum intensiven Nachlesen:

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-r...


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. Mai 2008 15:50
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abgestimmt für: ja

Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 30. Mai 2008 16:30
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http://www.shortnews.de/start.cfm?id=697802&offset=51 Diese Seiten mal genau lesen die reinste Abzocke.


Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 30. Mai 2008 16:36
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A) Was soll diese Sinnlose Umfrage. b) Was ist überhaupt Deine Frage. c) bei soetwas geht man eh immer zum Anwalt.





Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 30. Mai 2008 16:38
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´Folgenden Bericht anschauen www.wiso.de Bericht vom21.4.2008 Wiso ermittelt Ungewollte DVDs Keinesfalls zahlen ist alles Abzocke bild Dir Deine Meinung


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