Die normale Rückmeldefrist lief bis Mitte Juli, die kostenpflichtige Nachfrist ist am 8. August abgelaufen. Ich hab beide verpasst! Kann ich noch etwas gegen meine EXMATRIKULATION unternehmen? Es ist superwichtig!!!
Schnell zum Unisekretariat! Die Exmatrikulation lässt sich wohl nicht mehr verhindern, aber man kann sich relativ unkompliziert auch wieder immatrikulieren. Das ist kein Problem, denn das passiert relativ oft. Da musst man dann so eine Art Strafe, getarnt als Bearbeitungsgebühr, ca. 20 €, bezahlen und dann ist alles wieder gut. Keine Sorge! Alles wird gut!
So ein Quatsch, nun macht den armen doch nicht verrückt... die Uni verschickt immer erst einmal den Exmatrikulationsbescheid und wenn man dann noch zahlt nimmt sie den wieder zurück. Alles andere wäre nämlich auch unverhältnismäßig und damit unwirksam.

frag mal bei der Uni, ob sie Gnade vor Recht gehen lässt, aber ich kann es mir nicht vorstellen.

Wie kann den sowas passieren? Da bleibt nur noch der gang zur Uni. Wird aber sehr wahrscheinlich nichts dabei rauskommen
Imbecillitas am 12. September 2008 19:18 ist ganz einfach.