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Was tun wenn man abgezockt wurde?

gefragt von PlayoffPlayoff am 10.09.2008 um 14:26 Uhr

Ich habe mich neulich auf eine Abzockseite verirrt und was gesucht. Es war ein Testaccount und nachdem ich nicht fand, was ich suchte, habe ich ihn wieder gekündigt. Danach bekam ich Rechnung und Mahnung, werden einige von euch kennen, bis jetzt 99.- €- Leider habe ich mich beim Testaccount mit falschen Namen angemeldet. Ihr kennt vielleicht auch die Drohung mit der gespeicherten IP. das ist alles was sie haben.

Wer ist jetzt eigentlich der größere Betrüger..ich oder die Abzockseite?

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computer x 77.036 Internet x 55.235 Recht x 35.003

anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. September 2008 14:37
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Du bekommst jede Mahnungen per Mail, mehr wird nicht passieren. Kein Provider wird deine Adresse zu der IP irgendwelchen dubiosen Firmen nennen.

Du darfst jetzt aber nicht den Fehler machen und mit denen eine Brief/Mailfreundschaft beginnen.

Einfach ignorieren.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 10. September 2008 14:47

Lach, nein ich schreibe denen nix. Ich arbeite jetzt mit einer Abzockerwarnseite zusammen und wir verketten im moment die Geschehnisse.

Kommentar von Fda3c2ce8c1a7f28e3c9f48b5225ae05smallbiene2406 am 10. September 2008 14:55

Genau richtig!Auch wenn die dir per mail drohen, niemals zahlen und immer wieder ignorieren, kam sogar schon bei 'Stern TV, und dem Günter Jauch glauben wir doch!Oder?


biene2406
beantwortet von biene2406 am 10. September 2008 14:34
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mit dem falschen Namen haste das gut gemacht, die habens aber auch gut gemacht, denn du hast erst ein gesetzliches Wiederrufsrecht ab einer jährlichen Summe von 100€!Versuche es aber trotzdem zu wiederrufen, am besten per Einschreiben! Die Rechnung kam per e mail? Tip: nciht bezahlen, einfach ignorieren!Sie können dich schriftlich ja nicht anschreiben, und falls doch was kommt, kannst du auch wiedersprechen in dem du sagst, du warst das nicht, es gibt mehrere Computer Benutzer!Also so wie beim up und down loaden um sich aus der Schlinge zu ziehen!

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 10. September 2008 14:38

Wenn ich einen Widerruf per Einschreiben schicke, muß ich doch meinen wirklichen Namen angeben. Das will ich auf keinen Fall :)

Kommentar von Regenmacher am 10. September 2008 14:39

Das Widerrufsrecht erst ab 100,-€? Wo hast du denn den Schmarrn her?

Kommentar von Fda3c2ce8c1a7f28e3c9f48b5225ae05smallbiene2406 am 10. September 2008 14:50

so was lernt man wenn man vom Call Center angerufen wird, die Bankdaten raus gibt und es nur um eine Zeitschrift im Wert von 15€ geht und man es sich noch am Telefon anders überlegt hat, und es wird trotzdem abgebucht!Kein Rankommen!Mein Papa ist Rechtsanwalt insofern bekam ich die info gratis im nachhinein!Aber viele haben trotzdem n 14 tägiges Wiederrufsrecht, nur nicht alle unter 100 €!Achte mal drauf in den AGB´s!

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 10. September 2008 14:52

Das Problem ist aber dass sich jeder die AGBs zusammenbaut.


Tippse
beantwortet von Tippse am 10. September 2008 14:30
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www.ombudsmann.de da kannst Du unter der Watchlist einsehen, was Du noch machen kannst!


anonym
beantwortet von lenamara123 am 10. September 2008 14:30
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Ich denke sowas meldet man der Verbraucherzentrale im jeweiligen Bundesland. Die beraten einen wohl auch zu dem Thema.

Kommentar von Fda3c2ce8c1a7f28e3c9f48b5225ae05smallbiene2406 am 10. September 2008 14:37

Verbraucherzentrale ist aber auch nicht unabhängig und stellt dir höchstens n Anwalt, welchen du denn bezahlen musst, es geht aber auch ohne!Einfach ignorieren, so lange es geht!So wurde es zumindest schon mal bei Spiegel TV geraten!


anonym
beantwortet von Schimpanse am 10. September 2008 14:29
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wenns vor gericht gehen würde, was ich bezweifle, da machen die sich nicht so ein stress mit verhandlung wegen 99€, dann wird es wohl irgendwo auf der seite in schriftgröße 0,... stehen, also wären die schon gerettet. das mit dem falschen name ist egal, denke ich

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 10. September 2008 14:50

Es geht hier weniger um eine gerichtliche Verhandlung. Wenn, dann geht es hier um einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Kommentar von D42bec3d672bb914d6189c044a95eb0bsmallguslan am 11. September 2008 10:00

Ist bisher nie vorgekommen, bei solchen Seiten. Und wenn doch, an die Verbraucherzentrale melden, die werden die dann helfen können.


anonym
beantwortet von dennis180 am 10. September 2008 14:37
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pech wenn du keine beweise hast

Kommentar von Regenmacher am 10. September 2008 14:40

Wofür Beweise? Die haben doch nicht seinen Namen/Adresse, nur die Mailaddy. Wie und bei bei wem wollen die denn einen Mahnbescheid/Klage anbringen?

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 10. September 2008 14:44

Das geht halt nur via IP. Die Abzocker können sich nur auf ihre AGBs berufen. Diese AGBs werden 3 mal am Tag geändert, erhalten mal einen Hinweis auf Kosten oder Abo und bei Bedarf auch wieder nicht. Ich frage mich ob AGBs eine Beweiskraft haben.


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