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was tun wenn kinder auf ihren pflichtanteil bestehen?

gefragt von jasong2007 am 04.11.2009 um 19:46 Uhr

hallo,

ich kümmere mich ständig um meine zukünftige schwiegermutter, da sie keinen kontakt zu ihren 6 kindern hat und vom ehemann geschieden ist. jetzt sagte sie zu mir, dass sie möchte dass ich alles alleine erbe. jetzt meine frage es gibt ja noch 5 kinder die mit ihr keinerlei kontakt haben aber ihren pflichtanteil haben wollen. wie soll das funktionieren muss ich das haus das sie mir erben will, verkaufen? nur das die kinder ihren pflichtanteil bekommen? sie möchte auch nicht dass das haus verkauft wird sonderen das ihr sohn also mein verlobter und ich mit unsren gemeinsamen sohn einziehen. was muss ich beachten oder was kann sie tun damit die anderen kinder kein recht auf das haus haben?


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anonym
beantwortet von daevers am 4. November 2009 19:48
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Dann müßt ihr sie auszahlen.

Kommentar von jasong2007 am 4. November 2009 19:54

ja aber dann muss ich doch das haus verkaufen oder denn wie soll ich 5 geschwister auszahlen? und wieviel prozent würde jedem einzelenen zustehen?


anonym
beantwortet von zwill21 am 4. November 2009 19:50
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Wenn sie keinen Kontakt zu ihren 6 Kindern hat, warum hat sie dann Kontakt zu dir? Sie kann den Rest der Sippe zwar enterben, dann haben aber alle einen Anspruch auf die Hälfte dessen, was sie bekommen hätten, wenn sie nicht enterbt worden wären. Heißt: AUSZAHLEN!

Kommentar von jasong2007 am 4. November 2009 19:53

weil ich mit einen ihrer söhne verlobt bin. aber ich die einzigste bin die ihr mit allem hilft. kann man den jemand einfach so enterben?

Kommentar von zwill21 am 4. November 2009 20:01

Ja, weil enterben eben nicht heißt, dass derjenige dann nichts bekommt, sondern eben nur die Hälfte.


anonym
beantwortet von jasong2007 am 4. November 2009 19:51
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ja aber dann muss ich doch das haus verkaufen oder denn wie soll ich 5 geschwister auszahlen? und wieviel prozent würde jedem einzelenen zustehen?


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 4. November 2009 19:53
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Also, den anderen Geschwistern steht natürlich der Pflichtteil zu. Das wäre in Eurem Fall 1/12 des Gesamtvermögens... Es wird ein Gutachter kommen und das Haus schätzen und es mit dem anderen Vermögen addieren. Daraus resultiert der Pflichtteil von 1/12. Dieser ist dann 5 Mal auszubezahlen. Mit anderen Worten: 5/12.

Wenn ihr das Geld habt, ist es kein Problem. Dann müßt ihr die Geschwister auszahlen. Wenn das Haus - sagen wir mal 250.000 Euro Wert ist, wären das ca. 104.000 Euro.

Solltet ihr das Geld nicht aufbringen, dann bleibt euch nichts anderes übrig, als das Haus zu verkaufen. Notfalls wird es zwangsversteigert. Sorry, ist aber so. Der Pflichtteil muss in bar ausbezahlt werden.

Ein weiterer Weg wäre, auf Zeit zu spielen. D. h. wenn die Schwiegermutter das Haus noch zu Lebzeiten auf Euch verschreibt und sie länger als 10 Jahre lebt, haben die Geschwister Pech gehabt.

Kommentar von jasong2007 am 4. November 2009 19:57

danke die antwort hat mir weitergeholfen. werde mit ihr drüber reden wegs den vorzeitigen überschreiben. aber was ist wenn sie vor innerhalb der 10 jahre stirbt

Kommentar von zwill21 am 4. November 2009 20:03

Lassen wir die Dame mal noch ein bisschen leben, oder? Wenn Sie dir das Haus jetzt überschreibt und innerhalb der 10 Jahresfrist stirb, haben die anderen Erben Anspruch auf Einsetzung in den vorherigen Stand, heißt: Sie erben dann ganz normal, jeder 1/6.

Kommentar von jasong2007 am 4. November 2009 20:00

bekommt dann jeder 104000 oder alle zusammen. denke das Haus ist an die 300000 Euro wert. dazu kommt aber noch ein weiters kleine haus und ein großes grundstück das sich aber in der tschechei befindet.

Kommentar von zwill21 am 4. November 2009 20:08

Bei 300.000 € und 6 Geschwister bekommt jeder 50.000,-

Kommentar von Clrainbow774 am 5. November 2009 06:30

Das Haus und das Grundstück in der Tschechei kommen natürlich noch hinzu. Wo sich das Vermögen befindet ist unerheblich. Da gilt das gleiche.


CheSmittyVara
beantwortet von CheSmittyVara am 5. November 2009 09:56
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Ab dem 01.01.2010 gibt es neue Regelungen im Erbrecht, wonach sich der Pflichtteil unter bestimmten Voraussetzungen jedes Jahr um 1/10 reduziert. Auch andere Regelungen werden geändert.

Hier bestehr dringender Beratungsbedarf, der, da es um eine Immobilie geht, ohnehin über einen Notar laufen muss. Also Termin vereinbaren, da kann man was machen.

Übrigens sind in den vorhergehenden Antworten fatale Fehler enthalten, also die 10-Jahresfrist, die nicht immer so gilt und bei Grundstücken im Ausland ist immer ganz genau zu prüfen, welches Recht gilt. Hier hat jeder (!) Staat eigene Gesetze.


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