was tun wenn eine Dienstleitung /Firma auf eine schriftliche Kündigung per Post ignoriert ?

Einschreiben und gut ist.
Prinzipiell muss die Kündigung dir aber natürlich nicht bestätigt werden.
Du musst nur selber bestätigen/ beweisen können, das du gekündigt hast.
svanny am 5. Februar 2009 11:37 Deswegen sollte man die Kündigung ja per Einschreiben schicken. Wollte mit dem Zusatz nur klar machen, dass die Firma die Kündigung akzeptiert haben kann, obwohl sie nichts bestätigt hat.
Keinesfalls weitere Leistungen annehmen und event. zugesandte Rechnungen, zwar kopieren, aber zwecks Entlastung zurückschicken.

Ist diese Kündigung per Einschreiben verschickt worden? So etwas NUR per Einschreiben/Einschreiben m. Rückschein! Eben wie andere wichtige Dokument: Kündigungen, Terminschreiben..

..bissel schwach die Beshreibung.. ich mach es immer !! so ,das ich eine Bestätigung verlange,ansonsten per Einschreiben gegen Unterschrift..
nachweis des zugangs liegt vor, nehme ich an? sind alle fristen eingehalten?
nachweis der versandbestäftigung (rückschein) und das kopie des schreibens und küdigungsfrist liegt vor. jaa
zahlungen einstellen. und darauf den dienstleister unter bezug auf die kündigung nochmals hinweisen - per einschreiben mit RS oder als Fax (fax senden, anrufen und fragen, ob angekommen, name des gegnüber vermerken)

Wenn die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und du nachweisen kannst, dass sie auch zugestellt wurde (Einschreiben mit Rückschein! oder Postzustellungsurkunde), dann kannst du die wirksame Kündigung voraussetzen und dementsprechend auch alle Vertragsleistungen (Entgelte usw.) nicht mehr leisten. Du darfst aber dann auch nicht mehr die Leistungen annehmen. Sonst könnte man es dir als eine zurückgezogene Kündigung auslegen.
Wenn es aber Probleme gibt, wende dich an die Verbraucherzentrale oder schalte gleich einen Rechtsanwalt ein.
Bist du rechtsschutzversichert, übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten einer anwaltlichen Beratung.
Also wenn es fristgerecht gekündigt worden ist und es beweisen kann das es versendet worden ist denn brauch mal nichts mehr zu zahlen ? oder wie ?
gerwitt am 5. Februar 2009 12:10 So sehe ich das, denn ich habe ja die Vertragsvereinbarungen eingehalten und fristgerecht gekündigt. Also gehe ich davon aus, dass die Kündigungs rechtswirksam ist und somit meine Pflichten - aber auch meine Rechte - aus dem Vertrag aufgehoben sind.

Mache das nochmal per Einschreiben/Rueckschein und dann hast Du automatisch die Bestaetigung, dass sie die Kuendigung erhalten haben.
Wirklich? Den rein theoretisch könnte ja auch ein weißes Blatt Papier in dem Umschlag stecken.

Wenn man es per Einschreiben schickt ist alles ok. Auch per Fax mit Sendebericht wäre eine Möglichkeit mit Nachweis.
das wäre auch meine Bitte
Man hat ein Vertrag mit eine Firma/ Dienstleistung. man hat per einschreiben und rückschrein gekündigt aber alles wird ignoriert und dnur rüvkschein kommt zurück. was tun ?
nix. Wenn der Rückschein mit Unterschrift zurück kam und die Kündigungserklärung angenommen wurde, ist die Kündigung zugegangen.
Ob diese berechtigt war und zu wann sie wirkt, kann dir ohne weitere Info hier aber kein Mensch sagen.
Richtig. DH
Wenn Du einen Beleg hast, daß die Kündigung angekommen ist, nimmst Du die Dienstleistung nicht mehr an und bezahlst auch nicht mehr dafür.