gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

was tun wenn eine Dienstleitung /Firma auf eine schriftliche Kündigung per Post ignoriert ?

gefragt von magicga am 05.02.2009 um 11:33 Uhr

was tun wenn eine Dienstleitung /Firma auf eine schriftliche Kündigung per Post ignoriert ?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

vertrag x 1.871 kuendigungsrecht x 43 kündigungen x 23

andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Februar 2009 11:34
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

drücke dich mal genauer aus..

Kommentar von amiria71 am 5. Februar 2009 11:34

das wäre auch meine Bitte

Kommentar von magicga am 5. Februar 2009 11:36

Man hat ein Vertrag mit eine Firma/ Dienstleistung. man hat per einschreiben und rückschrein gekündigt aber alles wird ignoriert und dnur rüvkschein kommt zurück. was tun ?

Kommentar von amiria71 am 5. Februar 2009 11:37

nix. Wenn der Rückschein mit Unterschrift zurück kam und die Kündigungserklärung angenommen wurde, ist die Kündigung zugegangen.

Ob diese berechtigt war und zu wann sie wirkt, kann dir ohne weitere Info hier aber kein Mensch sagen.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 5. Februar 2009 11:40

Richtig. DH

Kommentar von anjanni am 5. Februar 2009 11:37

Wenn Du einen Beleg hast, daß die Kündigung angekommen ist, nimmst Du die Dienstleistung nicht mehr an und bezahlst auch nicht mehr dafür.


svanny
beantwortet von svanny am 5. Februar 2009 11:34
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einschreiben und gut ist.

Prinzipiell muss die Kündigung dir aber natürlich nicht bestätigt werden.

Kommentar von Simple_avatar8smallAuswanderer am 5. Februar 2009 11:35

Du musst nur selber bestätigen/ beweisen können, das du gekündigt hast.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 5. Februar 2009 11:37

Deswegen sollte man die Kündigung ja per Einschreiben schicken. Wollte mit dem Zusatz nur klar machen, dass die Firma die Kündigung akzeptiert haben kann, obwohl sie nichts bestätigt hat.


anonym
beantwortet von jockl am 5. Februar 2009 11:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Keinesfalls weitere Leistungen annehmen und event. zugesandte Rechnungen, zwar kopieren, aber zwecks Entlastung zurückschicken.


JoScho
beantwortet von JoScho am 5. Februar 2009 11:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist diese Kündigung per Einschreiben verschickt worden? So etwas NUR per Einschreiben/Einschreiben m. Rückschein! Eben wie andere wichtige Dokument: Kündigungen, Terminschreiben..


wernilein
beantwortet von wernilein am 5. Februar 2009 11:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

..bissel schwach die Beshreibung.. ich mach es immer !! so ,das ich eine Bestätigung verlange,ansonsten per Einschreiben gegen Unterschrift..


Schwindler
beantwortet von Schwindler am 5. Februar 2009 11:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach dem Einschreiben Zahlung einstellen.


anonym
beantwortet von armermieter am 5. Februar 2009 11:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nachweis des zugangs liegt vor, nehme ich an? sind alle fristen eingehalten?

Kommentar von magicga am 5. Februar 2009 11:46

nachweis der versandbestäftigung (rückschein) und das kopie des schreibens und küdigungsfrist liegt vor. jaa

Kommentar von armermieter am 6. Februar 2009 10:57

zahlungen einstellen. und darauf den dienstleister unter bezug auf die kündigung nochmals hinweisen - per einschreiben mit RS oder als Fax (fax senden, anrufen und fragen, ob angekommen, name des gegnüber vermerken)


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 5. Februar 2009 11:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und du nachweisen kannst, dass sie auch zugestellt wurde (Einschreiben mit Rückschein! oder Postzustellungsurkunde), dann kannst du die wirksame Kündigung voraussetzen und dementsprechend auch alle Vertragsleistungen (Entgelte usw.) nicht mehr leisten. Du darfst aber dann auch nicht mehr die Leistungen annehmen. Sonst könnte man es dir als eine zurückgezogene Kündigung auslegen.

Wenn es aber Probleme gibt, wende dich an die Verbraucherzentrale oder schalte gleich einen Rechtsanwalt ein.

Bist du rechtsschutzversichert, übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten einer anwaltlichen Beratung.

Kommentar von magicga am 5. Februar 2009 11:42

Also wenn es fristgerecht gekündigt worden ist und es beweisen kann das es versendet worden ist denn brauch mal nichts mehr zu zahlen ? oder wie ?

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 5. Februar 2009 12:10

So sehe ich das, denn ich habe ja die Vertragsvereinbarungen eingehalten und fristgerecht gekündigt. Also gehe ich davon aus, dass die Kündigungs rechtswirksam ist und somit meine Pflichten - aber auch meine Rechte - aus dem Vertrag aufgehoben sind.


Nellina
beantwortet von Nellina am 5. Februar 2009 11:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mache das nochmal per Einschreiben/Rueckschein und dann hast Du automatisch die Bestaetigung, dass sie die Kuendigung erhalten haben.

Kommentar von ThunderHawk am 5. Februar 2009 11:50

Wirklich? Den rein theoretisch könnte ja auch ein weißes Blatt Papier in dem Umschlag stecken.


mistermo82
beantwortet von mistermo82 am 5. Februar 2009 11:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn man es per Einschreiben schickt ist alles ok. Auch per Fax mit Sendebericht wäre eine Möglichkeit mit Nachweis.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kündigung per Post ohne einschreiben gülti?

    Wo muss ich meine schriftliche Handyvertragskündigung zusenden?

    Cd per Post verschicken

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.