Was tun, wenn ein Vermieter seinen Mieter mit Vortäuschung auf Eigenbedarf aus der Wohnung wirft?

gefragt von Lemordan am 28.05.2009 um 22:09 Uhr

Ein Kumpel von mir wurde mit der Begründung aus seiner Wohnung „geworfen“, dass der Vermieter diese angeblich selbst brauchen würde. Nun hat er sich erkundigt, ob die Wohnung mittlerweile wirklich vom Vermieter selbst genutzt wird, wobei er sich fast sicher ist, dass eine fremde, dritte Person eingezogen ist. Was kann er dagegen tun, muss er das so hinnehmen?

Frage beantworten Wohnungen in Deiner Stadt

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


anonym
beantwortet von tinkerbell08 am 28. Mai 2009 22:10
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde auf jeden Fall zum Mieterbund gehen, er hat ggf. Anspruch auf Schadensersatz für Aufwendungen, die er durch den Umzug auf sich nehmen musste. Sowas ist echt eine Schweinerei, damit würde ich den Vermieter nicht davon kommen lassen.

Kommentar von 0b1a0edfacc8e26cb5bce52ae8aa54a7smallromeo27 am 28. Mai 2009 22:11

DH !

Kommentar von guterwolf am 28. Mai 2009 22:16

DH


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 30. Mai 2009 21:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klage einreichen oder über Mieterschutzbund gehen.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 29. Mai 2009 11:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein.

Er könnte Umzugskosten, eventuelle Mehrkosten der neuen Miete usw. geltend machen und hat auch gute Chancen.

Zuerst sollte er herausbekommen, wer der neue Mieter ist, kein Verwandter?

http://www.wohnung.com/eigenbedarf/


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 28. Mai 2009 22:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vermieter muß die Wohnung nicht zwangweise selbst bewohnen, um eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen!

>>Nach dem Gesetz darf der Vermieter nur dann wegen „Eigenbedarfs“ kündigen, wenn er die ganze Wohnung für sich selbst, für einen Familienangehörigen oder eine andere zu seinem Haushalt zählende Person benötigt – und zwar um dort zu wohnen.<<

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/magazin/immobilien/art875,2186075


rree3346
beantwortet von rree3346 am 28. Mai 2009 22:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rechtsberatung!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.