Ein Kumpel von mir wurde mit der Begründung aus seiner Wohnung „geworfen“, dass der Vermieter diese angeblich selbst brauchen würde. Nun hat er sich erkundigt, ob die Wohnung mittlerweile wirklich vom Vermieter selbst genutzt wird, wobei er sich fast sicher ist, dass eine fremde, dritte Person eingezogen ist. Was kann er dagegen tun, muss er das so hinnehmen?
Ich würde auf jeden Fall zum Mieterbund gehen, er hat ggf. Anspruch auf Schadensersatz für Aufwendungen, die er durch den Umzug auf sich nehmen musste. Sowas ist echt eine Schweinerei, damit würde ich den Vermieter nicht davon kommen lassen.

Nein.
Er könnte Umzugskosten, eventuelle Mehrkosten der neuen Miete usw. geltend machen und hat auch gute Chancen.
Zuerst sollte er herausbekommen, wer der neue Mieter ist, kein Verwandter?
http://www.wohnung.com/eigenbedarf/

Der Vermieter muß die Wohnung nicht zwangweise selbst bewohnen, um eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen!
>>Nach dem Gesetz darf der Vermieter nur dann wegen „Eigenbedarfs“ kündigen, wenn er die ganze Wohnung für sich selbst, für einen Familienangehörigen oder eine andere zu seinem Haushalt zählende Person benötigt – und zwar um dort zu wohnen.<<
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/magazin/immobilien/art875,2186075
DH !
DH