Ein öffentlicher Bauherr versucht immer wieder Baumängel auf uns abzuwälzen. Also Mängel die im wesentlichen aus Verschleiß oder unsachgemäßer Benutzung herrühren. Was kann man tun um diese abzuwehren ?

Unbedingt eine Abnahme nach VOB veranlassen oder wenn der Vertrag nach dem BGB aufgesetzt wurde nach dem Eurogarantiegesetz.

Ich bin seit September für 3 Jahre in den USA und habe meine VOB nicht mitgebracht, aber normalerweise ist die öffentliche Hand gehalten sowieso nach VOB auszuschreiben. Deshalb wird - falls nicht anderes vereinbart ist - auch die stillschweigende Abnahme nach VOB mit Bezahlung der Schlußrechnung eingetreten sein. Trotzdem ist der Hinweis für Mängel, die während der Gewährleistungfrist auftreten gut, die Abnahme der Mängelbeseitigung durchzuführen. Aber zunächst einmal feststellen und klarstellen, ob Mangel oder Abnutzung durch Gebrauch.
Abnahme war vor 3 Jahren - es handelt sich hier um VOB -
Aha es geht um Restzahlungen die der Auftraggeber sparen will. Er hat ebenfalls die Nachweispflicht, dass es sich nach 3 Jahren um Baumängel handelt.