Im Mietvertrag steht eine andere Quadratmeterzahl als tatsächlich vorhanden ist. Wo ist denn da die Toleranzgrenze z.B. auch bei Wohnungen mit Dachschräge? Wie viel Abweichung ist noch erlaubt?
bis zu 10% Abweichung hat kann man nichts machen. Darüber kann man die Miete entprechend kürzen und auch eventuell von der Wohnfläche abhängige Nebenkosten müssen dann auf die richtige Wohnfläche berechnet werden. Daschrägen werden ab 2 m Höhe komplett gerechnet, zwischen 1 und 2 Meter zur Hälfte und unter 1 m gar nicht. Balkone und Terassen werden auch nicht voll gewertet.
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/842.html
10 %-Grenze und auch in den Mietvertrag gucken. Hier steht mehr
DH