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Was tun wenn die Wohnungsgröße nicht korrekt ist?

gefragt von Tigerauge am 29.01.2008 um 17:16 Uhr

Im Mietvertrag steht eine andere Quadratmeterzahl als tatsächlich vorhanden ist. Wo ist denn da die Toleranzgrenze z.B. auch bei Wohnungen mit Dachschräge? Wie viel Abweichung ist noch erlaubt?

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recht x 35.307 wohnen x 7.321 Mietvertrag x 755 dachschräge x 21 wohnungsgröße x 19 Wohnflächendifferenz x 1

Mismid
beantwortet von Mismid am 29. Januar 2008 17:26
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bis zu 10% Abweichung hat kann man nichts machen. Darüber kann man die Miete entprechend kürzen und auch eventuell von der Wohnfläche abhängige Nebenkosten müssen dann auf die richtige Wohnfläche berechnet werden. Daschrägen werden ab 2 m Höhe komplett gerechnet, zwischen 1 und 2 Meter zur Hälfte und unter 1 m gar nicht. Balkone und Terassen werden auch nicht voll gewertet.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. Januar 2008 17:45

DH


anonym
beantwortet von amiria71 am 29. Januar 2008 17:39
3x
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http://www.mieterschutzbund-berlin.de/842.html

10 %-Grenze und auch in den Mietvertrag gucken. Hier steht mehr



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