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Was tun wenn die Kündigung ins Haus flattert?

gefragt von justine29justine29 am 26.10.2008 um 2:18 Uhr

hallo, heute habe ich per einschreiben meine kündigung zum 31.12.08 erhalten. jetzt weiß ich nicht genau, wie ich mich montag auf der arbeit verhalten soll: ganz normal als wär nix passiert? oder als allererstes zum amt gehen und mich arbeitssuchend melden? oder oder oder? wer kann mir da ein paar tips geben?


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Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 26. Oktober 2008 02:22
2x
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Moin, sobald Du eine Kündigung bekommst, bist Du gesetzlich verpflichtet, Dich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden (sofort). Nimm dazu am besten die Kündigung mit. Tust Du das nicht, und machst das erst na sagen wir mal im Januar, kann es Dir passieren, dass Du im schlimmsten Fall eine Sperre bekommst.

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:24

d.h. also am montag früh gleich beim arbeitsamt antreten. muß mein chef mich dafür freistellen? sorry für die vielen fragen...kenn mich da leider zu wenig aus

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 02:29

Kündigung ist unwirksam. Geh auf jedenfall zur Arbeit und biete ganz normal Deine Arbeitskraft an - Arbeitsamt kannst Du dir sparen- und dann geh zur Rechtsberatung oder zu einem Rechtsanwalt !!! Las Dich nicht verarschen wegen Krankheit totaler Unfug mit Attesten . Frage ist es eine Zeitarbeitsfirma ???

Kommentar von 1fb092788a9625032c09f1f4b55362cbsmallAniza am 26. Oktober 2008 02:41

Na ja, wahrscheinlich haben sie die Krankheit nicht als Kündigungsgrund genannt, sondern aus wirtschaftlichen Gründen oder so... Oder?

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:45

doch leider schon "ihrer häufigen krankheitsbedingten fehlzeiten..." und "aufgrund ihrer fehlzeiten..."

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Oktober 2008 02:50

Wie oft bzw. wie lange (wenn man die Zeiten zusammenrechnet) warst du denn krank pro Jahr?

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:54

habs mir leider nie notiert. muß mal bei meiner krankenkasse nachfragen. laut meinem AG war ich dieses jahr bis einschl. 31.8. 46 tage krank. letztes jahr sollen es sogar 68 (!!) tage gewesen sein.


aline1507
beantwortet von aline1507 am 26. Oktober 2008 02:21
1x
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Wie wär´s mit: auf Jobsuche gehen und Bewerbungen schreiben?

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:22

zur info: hab mich heute morgen gleich hingesetzt und 4 stück verschickt! will vom amt nix geschenkt haben, wollte lediglich wissen, was ich tun soll!

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 26. Oktober 2008 02:23

Wenn die Aussichten schlecht sind, würde ich mich ab 1.1. arbeitslos melden und weiter suchen. Gegenüber Kollegen und Co. würde ich ganz offen sein.

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 02:30

Kündigung ist unwirksam. Geh auf jedenfall zur Arbeit und biete ganz normal Deine Arbeitskraft an - Arbeitsamt kannst Du dir sparen- und dann geh zur Rechtsberatung oder zu einem Rechtsanwalt !!! Las Dich nicht verarschen wegen Krankheit totaler Unfug mit Attesten . Frage ist es eine Zeitarbeitsfirma ???

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 26. Oktober 2008 02:35

Naja, ich würde mir das 2 mal überlegen, ob ich unter solchen Umständen da noch arbeiten WOLLEN würde....

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Oktober 2008 02:37

''Kündigung ist unwirksam.''

  • Warum?

''Arbeitsamt kannst Du dir sparen''

  • Dem Rat würde ich nicht folgen.

''Las Dich nicht verarschen wegen Krankheit totaler Unfug mit Attesten''

  • schon mal was von krankheitsbedingter Kündigung gehört? http://kuerzer.de/lSBqYfoyc

  • Es wäre noch abzuklären, ob überhaupt Kündigungsschutz besteht.

  • Für ne Klage beim Arbeitsgericht braucht man auch erst mal keinen Anwalt.

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 02:00

hm bitmap

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Oktober 2008 02:21

Was ist denn? Weißte nicht weiter?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Oktober 2008 02:21

Was ist denn? Weißte nicht weiter?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Oktober 2008 02:23

Bitte 1 x löschen.


hapebue
beantwortet von hapebue am 26. Oktober 2008 02:19
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wenn ihr einen betriebsrat habt dann gehe erst einmal zu ihm und lasse dich aufklären

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 26. Oktober 2008 02:20

sonst zum personalchef

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:20

nein haben wir leider nicht

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 02:22

Ach ja die Kündigung ist ja komisch wieso hast du sie bekommen ??? wegen Krankheit würde ich der Kündigung widersprechen z.B.

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:27

naja, ich fand an der kündigung nichts komisches. war in den letzten 3 jahren zu oft krank.

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 02:29

Kündigung ist unwirksam. Geh auf jedenfall zur Arbeit und biete ganz normal Deine Arbeitskraft an - Arbeitsamt kannst Du dir sparen- und dann geh zur Rechtsberatung oder zu einem Rechtsanwalt !!! Las Dich nicht verarschen wegen Krankheit totaler Unfug mit Attesten . Frage ist es eine Zeitarbeitsfirma ???

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:30

Nein keine Zeitarbeitsfirma. Wieso kann ich mir Arbeitsamt sparen? Die müssen doch über meine Kündigung informiert werden. Bekomme ja -wenn ich bis dahin nichts neues gefunden habe- erst am dem 1.1. Arbeitslosengeld...

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 02:33

Wieso die Kündigung ist doch unwirksam , sie ist keine ! Weil sie begründet war wegen Krankheit und das ist kein Kündigungsgrund !

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:35

Auch dann nicht, wenn ich immer wieder mal für ein paar Tage ausfalle? Wir sind in der Abteilung wo ich arbeite nur 2 Vollzeitkräfte + 1 Teilzeitkraft. Bin für das Unternehmen nicht mehr 'tragbar, weil sie keinen Ersatz für meine Fehltage einsetzen können.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Oktober 2008 02:40

''Wieso die Kündigung ist doch unwirksam''

Nein, ist sie erst mal nicht, wenn sie schriftlich erfolgte.

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:43

einschreiben mit rückschein.


anonym
beantwortet von mietmensch am 26. Oktober 2008 02:19
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Zur Arbeit gehen und nur noch das allernötigste tun zum Amt wieso ???

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:20

ich muß dem arbeitsamt ja mitteilen, dass ich ne kündigung zum 31.12. bekommen habe und dachte eigentlich, dass ich mich umgehend dort melden muß..

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 26. Oktober 2008 02:22

mach das mal auch, ehe Du gesperrt wirst


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 26. Oktober 2008 02:19
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zum Amt und aus welchem Grund haben die die gekündigt?

Kommentar von Simple_avatar3smalljustine29 am 26. Oktober 2008 02:22

war in den letzten 3 jahren zu oft krank. trotz krankmeldung (für jeden einzelnen tag!) habe ich heute die kündigung erhalten.

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 02:28

Kündigung ist unwirksam. Geh auf jedenfall zur Arbeit und biete ganz normal Deine Arbeitskraft an - Arbeitsamt kannst Du dir sparen- und dann geh zur Rechtsberatung oder zu einem Rechtsanwalt !!! Las Dich nicht verarschen wegen Krankheit totaler Unfug mit Attesten . Frage ist es eine Zeitarbeitsfirma ???


anonym
beantwortet von snakeman13 am 26. Oktober 2008 02:20
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nimm das 2te arbeitsamt dingens


Aquamarin
beantwortet von Aquamarin am 26. Oktober 2008 02:20
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aufs amt gehn, wegen der meldefrist und arbeitssuchend melden. da musste knallhart sein und an dich denken


bitmap
beantwortet von bitmap am 26. Oktober 2008 02:21
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War das vorauszusehen? Betriebsbedingt oder was anderes?

Arbeitssuchend kann man sich auch erst mal telefonisch melden (Genaue Uhrzeit und Name des Sachbearbeiters aufschreiben). Man bekommt dann einen Termin.


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