Ich habe eine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten, bei der die Fläche meiner Wohnung falsch angegeben wurde und somit eine zu hohe Endsumme angeführt wird. Was kann ich jetzt tun?

Weder reklamieren, noch beschweren, noch die Abrechnung selbst korrigieren ist richtig.
Leg schriftlich Einspruch ein und bitte um Korrektur.
Widerspruch einlegen, auf den Fehler hinweisen, Korrektur verlangen. Was ist denn daran so schwierig?
Du musst die Abrechnung entsprechend der realen Größe deiner Wohnung korrigieren und diese dann mit Begründung dem Vermieter schriftlich zusenden. Bei korrekter Nachbesserung musst du dann auch nur den wirklichen Nachzahlungsbetrag zahlen.
GerdaG am 26. Dezember 2008 00:31 Niemand muss seine Abrechnung selbst korrigieren. Das hat keinerlei Rechtskraft.

dich bei ihm beschweren und es verbessern lassen? ist ja wohl kein großer umstand

Wende Dich an den örtliche Mieterverein
Seufz! Völliger Unfug. Was habt ihr nur immer mit diesem Mieterverein?
WOMOGP am 26. Dezember 2008 00:36 Dort wird man z.B. auch beraten über korrekte Festlegung der anzurechnenden Wohnfläche, die für die meisten Mieter nicht so einfach nachvollziehbar ist. Die Frage oben kann ohne genaue Kenntnis der Umstände und des Mietvertrags sowie der aktuellen Gesetzeslage nicht korrekt beantwortet werden. Da müsste einer schon Spezialist für Mietrecht sein und der bräuchte auch genauere Angaben.
Auf jeden Fall erstmal einspruch gegen einlegen und das innerhalb von zwei Wochen nach erhalt der Abrechnung mit begründung.
Volker13 am 26. Dezember 2008 14:13 Das ist inkorrekt. Die Prüfungsfrist für den Mieter dauert 30 Tage. In dieser zeit kann der Mieter die abrechnung prüfen.
sprich doch erstmal mit deinem vermieter, vllt ist es ja nur ein doofer fehler seinerseits!

Setzte dich mit dem Vermieter in Verbindung,zu einem Gespräch in der Wohnung,wegen Nachmessen,versuche mit dem Vermieter zu einer Einigung zukommen.

Man könnte doch erstmal mit dem VM sprechen. Es scheint sich ja lediglich um einen Schreibfehler und einen daraus entstandenen - für den Mieter nachvollziehbaren - Rechenfehler zu handeln.

Schriftlich per Einschreiben Widerspruch einlegen, mit Begründung.
http://www.wohnung.com/fehlerhafte-betriebskostenabrechnung/