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Was tun, wenn die Betriebskostenabrechnung meines Vermieters fehlerhaft ist?

gefragt von lucilu33 am 26.12.2008 um 0:28 Uhr

Ich habe eine Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten, bei der die Fläche meiner Wohnung falsch angegeben wurde und somit eine zu hohe Endsumme angeführt wird. Was kann ich jetzt tun?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Dezember 2008 00:31
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Weder reklamieren, noch beschweren, noch die Abrechnung selbst korrigieren ist richtig.

Leg schriftlich Einspruch ein und bitte um Korrektur.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 26. Dezember 2008 00:29
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Widerspruch einlegen, auf den Fehler hinweisen, Korrektur verlangen. Was ist denn daran so schwierig?


anonym
beantwortet von garfield99 am 26. Dezember 2008 00:29
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Du musst die Abrechnung entsprechend der realen Größe deiner Wohnung korrigieren und diese dann mit Begründung dem Vermieter schriftlich zusenden. Bei korrekter Nachbesserung musst du dann auch nur den wirklichen Nachzahlungsbetrag zahlen.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Dezember 2008 00:31

Niemand muss seine Abrechnung selbst korrigieren. Das hat keinerlei Rechtskraft.


hapebue
beantwortet von hapebue am 26. Dezember 2008 00:29
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reklamieren


EmoxX
beantwortet von EmoxX am 26. Dezember 2008 00:29
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dich bei ihm beschweren und es verbessern lassen? ist ja wohl kein großer umstand


WOMOGP
beantwortet von WOMOGP am 26. Dezember 2008 00:29
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Wende Dich an den örtliche Mieterverein

Kommentar von Saarland60 am 26. Dezember 2008 00:30

Seufz! Völliger Unfug. Was habt ihr nur immer mit diesem Mieterverein?

Kommentar von 7d0c7dbf05bab87af3dbba50ba4d6d4esmallWOMOGP am 26. Dezember 2008 00:36

Dort wird man z.B. auch beraten über korrekte Festlegung der anzurechnenden Wohnfläche, die für die meisten Mieter nicht so einfach nachvollziehbar ist. Die Frage oben kann ohne genaue Kenntnis der Umstände und des Mietvertrags sowie der aktuellen Gesetzeslage nicht korrekt beantwortet werden. Da müsste einer schon Spezialist für Mietrecht sein und der bräuchte auch genauere Angaben.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Dezember 2008 00:40

Die Fläche ist nicht strittig, sie wurde lediglich falsch angegeben. Also ist es doch eine recht einfach zu beantwortende Frage.

Kommentar von 7d0c7dbf05bab87af3dbba50ba4d6d4esmallWOMOGP am 26. Dezember 2008 00:44

ja, wenn das eindeutig in der Fragestellung erkennbar ist ...


bierliebhaber
beantwortet von bierliebhaber am 26. Dezember 2008 00:30
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Auf jeden Fall erstmal einspruch gegen einlegen und das innerhalb von zwei Wochen nach erhalt der Abrechnung mit begründung.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 26. Dezember 2008 14:13

Das ist inkorrekt. Die Prüfungsfrist für den Mieter dauert 30 Tage. In dieser zeit kann der Mieter die abrechnung prüfen.


Isalein
beantwortet von Isalein am 26. Dezember 2008 00:30
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sprich doch erstmal mit deinem vermieter, vllt ist es ja nur ein doofer fehler seinerseits!


amateur1
beantwortet von amateur1 am 26. Dezember 2008 00:34
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Setzte dich mit dem Vermieter in Verbindung,zu einem Gespräch in der Wohnung,wegen Nachmessen,versuche mit dem Vermieter zu einer Einigung zukommen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 26. Dezember 2008 06:33
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Bezahlen oder reklamieren und auch zahlen !


Volker13
beantwortet von Volker13 am 26. Dezember 2008 14:16
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Man könnte doch erstmal mit dem VM sprechen. Es scheint sich ja lediglich um einen Schreibfehler und einen daraus entstandenen - für den Mieter nachvollziehbaren - Rechenfehler zu handeln.


Josyna
beantwortet von Josyna am 27. Dezember 2008 10:21
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Schriftlich per Einschreiben Widerspruch einlegen, mit Begründung.

http://www.wohnung.com/fehlerhafte-betriebskostenabrechnung/


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