Ich habe bei ebay eine CPU ersteigert. Nachdem ich das Geld incl. der Versandkosten an den Verkäufer überwiesen habe, sagte er mir, dass er die Ware abgeschickt habe. Nun warte ich schon seit 2 Wochen und es ist nichts angekommen, ein Versand innerhalb Deutschlands kann ja nicht so lange dauern. Vielleicht ist die CPU auf dem Postweg verloren gegangen. Auf jeden Fall sagt der Verkäufer, dass er die Ware abgeschickt hat und man ihm nichts anlasten könne. Vielmehr meint er, dass ich ihn übers Kreuz legen wolle. Was kann ich nun tun, wenn die Ware nie ankommt?
Nun, es kommt darauf an, ob der Verkäufer nachweisen kann, dass er die Sache einem Postboten übergeben bzw. dem Versand anvertraut hat. Wenn er beweisen kann, dass er die CPU zu dir los geschickt hat wirst du das Risiko tragen müssen. Verlange also nach solch einer Bestätigung. Falls er diese nicht vorlegen kann würde ich an deiner Stelle sofort den Kaufpreis incl. Der Versandkosten zurück verlangen, was dir auch gesetzlich zugebilligt wird. Die Beweislast trägt nämlich der Verkäufer !!

Immer den versicherten Versand wählen! Wenn der nicht angeboten wird anfragen oder einen anderen Verkäufer suchen! Damit bist du immer auf der sicheren Seite!

Warenschulden sind Holschulden, wenn die Ware unversichert versandt wurde, haste schlechte Karten. Bei der Post verschwinden jeden Tag 20.000 Sendungen; du gehörst wohl dazu.
Ich würde in folgender Reihenfolge vorgehen: - bei versichertem Versand Quittungsnachweis fordern.
-dem Verkäufer mit schlechter Bewertung drohen
-bei Ebay einen nicht gelieferten Artikel melden
-abwarten
-ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko. Er haftet bei Verlust.
-mit polizeilicher Anzeige drohen
Falls das Teil bei der Post verlorenging, machst Du ihm natürlich völlig ungerechtfertigt die Hölle heiß. Wie sieht sein Bewertungsprofil aaus. Melde dich mal!

Schicke Ihm eine eidesstattliche Erklärung, dass der CPU nicht bei Dir eingetroffen ist.

Die Sache ist ganz einfach:
Wenn nichts anderes vereinbart ist, geht das Versandrisiko zu Lasten des Empfängers.
Darum bei höherwertigen Artikeln immer per Paket versenden.
Beim Päckchen muß der Verkäufer nicht einmal nachweisen, daß er es versandt hat.
Ein gewerblicher Käufer trägt immer das Versandrisiko, auch wenn er unversicherten Versand anbietet. Dafür kann er übrigens abgemahnt werden. Das kostet dann mehr als der CPU
fourseasons am 20. April 2008 00:18 Richtig, das gilt nur, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist.
Ansonsten ist in jedem Fall der Verkäufer verantwortlich, ob versicherter oder unversicherter Versand.
Genaueres dazu hier:
Hatte die Antwort versehentlich abgeschickt, bevor ich fertig war!
Diese antwort ist völlig richtig, soweit es sich um einen privaten verkäufer handelt. bei einem gewerblichen sieht es etwas anders aus.