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Was tun, wenn die bei ebay ersteigerte Ware nie ankommt und der Verkäufer dies nicht glaubt?

gefragt von jonas23 am 19.04.2008 um 23:22 Uhr

Ich habe bei ebay eine CPU ersteigert. Nachdem ich das Geld incl. der Versandkosten an den Verkäufer überwiesen habe, sagte er mir, dass er die Ware abgeschickt habe. Nun warte ich schon seit 2 Wochen und es ist nichts angekommen, ein Versand innerhalb Deutschlands kann ja nicht so lange dauern. Vielleicht ist die CPU auf dem Postweg verloren gegangen. Auf jeden Fall sagt der Verkäufer, dass er die Ware abgeschickt hat und man ihm nichts anlasten könne. Vielmehr meint er, dass ich ihn übers Kreuz legen wolle. Was kann ich nun tun, wenn die Ware nie ankommt?


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Reply


anonym
beantwortet von launebaer am 19. April 2008 23:44
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Nun, es kommt darauf an, ob der Verkäufer nachweisen kann, dass er die Sache einem Postboten übergeben bzw. dem Versand anvertraut hat. Wenn er beweisen kann, dass er die CPU zu dir los geschickt hat wirst du das Risiko tragen müssen. Verlange also nach solch einer Bestätigung. Falls er diese nicht vorlegen kann würde ich an deiner Stelle sofort den Kaufpreis incl. Der Versandkosten zurück verlangen, was dir auch gesetzlich zugebilligt wird. Die Beweislast trägt nämlich der Verkäufer !!

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 21. April 2008 16:27

Diese antwort ist völlig richtig, soweit es sich um einen privaten verkäufer handelt. bei einem gewerblichen sieht es etwas anders aus.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 19. April 2008 23:46
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Immer den versicherten Versand wählen! Wenn der nicht angeboten wird anfragen oder einen anderen Verkäufer suchen! Damit bist du immer auf der sicheren Seite!


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 19. April 2008 23:46
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Warenschulden sind Holschulden, wenn die Ware unversichert versandt wurde, haste schlechte Karten. Bei der Post verschwinden jeden Tag 20.000 Sendungen; du gehörst wohl dazu.


anonym
beantwortet von Brauer am 19. April 2008 23:59
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Ich würde in folgender Reihenfolge vorgehen: - bei versichertem Versand Quittungsnachweis fordern.

-dem Verkäufer mit schlechter Bewertung drohen

-bei Ebay einen nicht gelieferten Artikel melden

-abwarten

-ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko. Er haftet bei Verlust.

  • gewerblichen Verkäufern kannst Du mit Abmahnung durch Anwalt oder Wettbewerbszentrale drohen.

-mit polizeilicher Anzeige drohen

  • Drohungen in die Tat umsetzen.

Falls das Teil bei der Post verlorenging, machst Du ihm natürlich völlig ungerechtfertigt die Hölle heiß. Wie sieht sein Bewertungsprofil aaus. Melde dich mal!


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 19. April 2008 23:43
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Schicke Ihm eine eidesstattliche Erklärung, dass der CPU nicht bei Dir eingetroffen ist.





fourseasons
beantwortet von fourseasons am 20. April 2008 00:01
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Die Sache ist ganz einfach:

Wenn nichts anderes vereinbart ist, geht das Versandrisiko zu Lasten des Empfängers.

Darum bei höherwertigen Artikeln immer per Paket versenden.

Beim Päckchen muß der Verkäufer nicht einmal nachweisen, daß er es versandt hat.

Kommentar von Brauer am 20. April 2008 00:06

Ein gewerblicher Käufer trägt immer das Versandrisiko, auch wenn er unversicherten Versand anbietet. Dafür kann er übrigens abgemahnt werden. Das kostet dann mehr als der CPU

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 20. April 2008 00:18

Richtig, das gilt nur, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist.

Ansonsten ist in jedem Fall der Verkäufer verantwortlich, ob versicherter oder unversicherter Versand.

Genaueres dazu hier:

http://testberichte.ebay.de/versichert-unversichert-Haftung-des-Verkaeufers_W0QQugidZ10000000003014940

Hatte die Antwort versehentlich abgeschickt, bevor ich fertig war!




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