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was tun wenn der nachbar postpäckchen annimmt und nicht weiterleitet

gefragt von Sessja am 04.08.2007 um 11:33 Uhr

hallo ich habe den verdacht das mein nachbar ein päckchen für mich angenommen hat und um mich zu schädigen es nicht hergeben will ( wie gesagt nur ein verdacht - sind zerstritten ) ich habe ihn schon drauf angesprochen aber er verneint nur auf anfrage beim versender ist bestätigt worden das das päckchen schon seid längerem " raus " ist


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collo
beantwortet von collo am 4. August 2007 11:37
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Der Versender soll einen Nachforschngsantrag stellen. Ich würde zudem versuchen den Paketboten abzupassen, wenn er in der Nähe ausliefert und höflich nachfragen ob er sich erinnern kann. Dann würde ich an mich selbst ein Päckchen versenden und die Türe nicht öffnen wenn der Paketbote kommt. Nun beobachten was passiert.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 4. August 2007 13:16

Was bringt ein Nachforschungsantrag bei einem Päckchen? Selbst wenn der Paketdienst oder der Bote angibt, das Päckchen beim Nachbarn abgegeben zu haben, hat man eigentlich nichts in der Hand, um an das Päckchen zu kommen. Im übrigen steckt der Paketbote einen Zettel in den Postkasten des Empfängers stecken, wenn er es beim Nachbarn abgibt. Deshalb glaube ich kaum, dass der Nachbar hier im Spiel war.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 4. August 2007 16:40

stimmt, bei einem Päckchen ist ein Nachforschungsauftrag Blödsinn

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. August 2007 20:30

also bei einem Päckchen steckt der Postbote meist gar nichts in den Briefkasten! Selbst bei einem Paket hat meine Nachbarin mir schon Pakete abgenommen ohne daß ein Zettel bei mir im Briefkasten lag. Heutzutage ist das denen alles egal, da sie eh nicht für die Post oder DHL direkt arbeiten und meist nur Aushilfen von Drittunternehmen sind. Das gleiche ist mir auch schon bei anderen Firmen passiert


Salems
beantwortet von Salems am 4. August 2007 11:38
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Rede mal mit einem Mitarbeiter der Postfiliale. Bei einem Bekannten von mir ist wohl mal die Vereinbarung getroffen worden, dass überhaupt nicht mehr an Nachbarn zugestellt wird, sondern ausschließlich an ihn persönlich. Zur Not muss er das Paket dann in der Filiale selbst abholen...


dock69
beantwortet von dock69 am 4. August 2007 11:39
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Da kannst Du eigentlich nichts tun. Selbst wenn der Paketbote bezeugen würde, dass er das Päckchen beim Nachbarn abgeben hat, steht Aussage gegen Aussage.


anonym
beantwortet von traeumeleben am 4. August 2007 12:09
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ich weiß zwar nicht, was du konkret in diesem fall unternehmen solltest, aber für die zukunft könntest du vorbeugen, falls du des öfteren nicht zu hause bist und nicht willst, daß deine pakete oder päckchen beim nachbarn landen - besorge dir eine DHL-karte für die packstation und du kannst deine sachen rund um die uhr und an 7 tagen in der woche abholen

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 4. August 2007 13:37

Eine Packstation-Adresse ist sehr praktisch. Die ganze Sache ist kostenlos und nach Eingang einer Sendung bekommen Sie darüber eine Nachricht per E-Mail und SMS. Näheres unter <www.packstation.de>.


anonym
beantwortet von kbra01 am 4. August 2007 12:50
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Du hast über einen Benachrichtigungszettel in Deinem Briefkasten davon erfahren, wem die Sendung übergeben wurde? Ohne Unterschrift des tatsächlichen Empfängers gibt der Paketbote keine Ware heraus, da er sonst Probleme bekommt. Laß eine sogenannte POD (Proof of Delivery) (Abliefernachweis) beim Paketdienst anfordern, hier sind dann alle Daten, Scancodes (Trackingnummern) und die Unterschriften zu sehen. Trägt das Packstück die besondere Vorausverfügung "Auslieferung nur an Empfänger der Sendung" (ist etwas teurer), muß zwingend das Paket im Depot zur Abholung bereitgestellt, also zwischengelagert werden, falls ein wiederholter Zustellversuch erfolglos gebieben ist. Bei Päckchen reicht die Angabe des Boten aus. Dieser kann dann auch als Zeuge auftreten, falls Du rechtlich etwas unternehmen wolltest. Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Versandrisiken, die beim Kauf der Ware im Fernabgabegesetz geregelt sind.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. August 2007 11:47
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Wenn das ein Päckchen war und kein Paket, dann gibt es keinen Nachweis über die Auslieferung.

Wenn aber das Päckchen von einem gewerblichen Versender (Händler) stammt, ist dieser laut Gesetz für die Ware bis zur Übergabe verantwortlich. D.h., dass er das Versandrisiko trägt.

Entweder muss er die Ware noch einmal auf den Weg geben, oder bei Vorkasse den Betrag ersetzen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. August 2007 11:39
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Da Du das Paket nicht erhalten hast, ist der Absender verpflichtet sich über den Zustelldienst einen quittierten Ablieferungsnachweis zu holen. Dort ist ja ersicjhtlich, wer das Paket entgegen genommen hat bzw. ein Verluist aufgeteten ist. Auf jeden Fall ist der Versender verantwortlich dafür, daß das an Dich adressierte Paket zu Deinen Händen kommt.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 4. August 2007 11:46

das stimmt schon mal gar nicht: Auf jeden Fall ist der Versender verantwortlich dafür, daß das an Dich adressierte Paket zu Deinen Händen kommt.

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 4. August 2007 11:48

Päckchen, nicht Paket!!!


anonym
beantwortet von aaaha am 4. August 2007 11:54
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Sollte es durch die DHL zugestellt werden, dann gibt es eine Tracking-Nr. Frag am besten den Versender, ob er eine solche hat. Mit dieser lässt sich auf der Internetseite des Paketdienstes nachschauen, ob, wann und von wem das Paket angenommen wurde.

Kommentar von Regenmacher am 4. August 2007 12:49

Aber nicht bei einem Päckchen

Kommentar von aaaha am 8. August 2007 09:54

"Sollte" .. viele definieren ein kleines Paket, zugestellt vom Paketdienst, auch als Päckchen


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