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Was tun, wenn der Heilpraktiker pfuscht?

gefragt von Ladie9 am 19.06.2007 um 16:28 Uhr

Leider muss man den Heilpraktiker immer bezahlen, auch wenn der Heilerfolg ausbleibt, oder die Beschwerden sich verschlimmern. Gibt es eine Mglichkeit herauszufinden ob er auch einen guten Job macht?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 19. Juni 2007 16:31
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Da fachkundliche Methodik nicht Bestandteil der amtsärztlichen Überprüfung ist, ist jedem Klienten dringend anzuraten, die Fachausbildung seines Heilpraktikers grundsätzlich gründlich zu hinterfragen. Er bezahlt in der Regel auch die Rechnung für seine Behandlung selbst, bis auf die teilweise Erstattung bestimmter Heilverfahren durch einige GKV und eine größere Anzahl von PKV. Das Behandlungsverhältnis regelt sich demnach auch nicht nach der GOÄ.

Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau sowie in der Geburtshilfe. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten dürfen Heilpraktiker auch keine Geschlechtskrankheiten behandeln oder die entsprechenden Organe untersuchen. Davon ausgenommen, im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, dürfen Heilpraktiker Geschlechtsorgane untersuchen und auch Krankheiten der primären Geschlechtsorgane behandeln, sofern diese nicht sexuell übertragbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Menstruationsbeschwerden, Prostatahyperplasie, Ovarialzysten oder Endometriose. Von Heilpraktikern entnommene Blutproben dürfen laut Strafprozessrecht nicht vor Gericht verwendet werden.

Kommentar von Brotbackautomat am 19. Juni 2007 17:22

Die primären Geschlechtsorgane, bist Du Dir sicher?


anonym
beantwortet von Brotbackautomat am 19. Juni 2007 17:25
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Also "Pfusch" ist ja irgendwie feststellbar. Der HP hat ja auch eine Versicherung, die haftet, wenn er Mist baut. Vielleicht mal über einen HP-Verband fragen, ob es da eine Schlichtungsstelle gibt?

Das Ausbleiben einer Heilung ist aber nicht unbedingt ein Zeichen für Pfusch. Enttäuschungen gibt es ja auch bei den Ärzten. Heilungsversprechen darf man allerdings nicht abgeben.


Patron
beantwortet von Patron am 19. Juni 2007 18:33
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das ist alles nicht anders als beim arzt, der nur privatpatienten hat. ein richtiger versicherungsfall bei grobem kunstfehler ist eben ein versicherungsfall, und versichert sein müssen ärzte und heilpraktiker. aber um herauszufinden, wer gut ist, helfen keine seltsamen zitate aus gesetzlichen bestimmungen, sondern fragen beim apotheker. der weiss in der regel ganz gut, ob ein heilpraktiker erfolge hat oder nicht. "wenn der Heilerfolg ausbleibt, oder die Beschwerden sich verschlimmern" ist noch kein zeichen von kunstfehler, eher ist es dein fehler, dem heilpraktiker keine rückmeldung zu geben, denn verschlimmerungen sind zb oft ein zeichen, welches die behandlung in eine bestimmte richtung weisen kann. manchmal sind sie sogar ein zeichen, dass das richtige homöopathische mittel gegeben wurde, das dann aber in anderer form weiter genommen werden müßte. darüber sollte der heilpraktiker natürlich vorher informieren. vielleicht hat er das ja sogar getan, aber du hast es nicht so ernst genommen?


krubi
beantwortet von krubi am 20. Juni 2007 12:04
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Hier kann man etwas über die rechtliche Situation in Deutschland nachlesen:

http://www.heilpraktiker.org/ftp_pdf/AM-POLITIK-2007-06.pdf


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