kleenejoline am 04.07.2008 um 21:14 Uhr
Hallöchen! Ich habe vor 3jahren,von meinen Ex das Auto auf meinen Namen angemeldet.Und nun möchte Ich das er es wieder auf sein Namen Anmeldet,aber er tut nicht der gleichen,Ich bezahle die Versicherung für das Auto (habe KFZ-Brief) und komme einfach aus dem Vertrag nicht raus,erst am ende des Jahres.Die KFZ-Stelle sagt ohne Kennzeichen kann ich es nicht abmelden.Die Versicherung sagt ohne KFZ-Abmeldung keine Kündigung der Versicherung.Die Polizei kann auch nichts machen,da er der Eigentümer vom Auto ist.Wer kann mir BITTE dringend helfen.Wie ich das Auto abmelden kann?

Da das Auto auf Deinen Namen angemeldet ist und Du als Beweis den Brief hast, gehört der Wagen Dir. Fordere die Herausgabe.

Dann verlange das Auto zurück. Wer den KFZ-Brief in Besitz hat, gilt als Eigentümer!

Meines Wissens nach ist immer der der Besitzer des Autos der den KFZ-Brief hat. Egal wo das Auto ist. Oder hat sich das geändert?
schnubbel am 4. Juli 2008 21:21 Melde den Wagen als gestohlen.
TawaGirl am 4. Juli 2008 21:27 Das ist doch mal eine Maßnahme. Der Besitz des KFZ-Brief sagt doch aus, dass Du der Eigentümer bist. Da Dein Ex sich nicht rührt, geh den Weg. Im groben Sinne würde ich das als Diebstahl werten, denn Du zahlst für etwas, was Dir nach dem Gesetz gehört, aber Du kannst es nicht nutzen und auch nicht abmelden um die KFZ-Versicherung zu sparen. Also, kurzer Prozess. LG TawaGirl
kleenejoline am 4. Juli 2008 21:37 nein wer den brief hat ist noch lange nicht der eigentümer...ich war auf der polizei.die haben gesagt die können nichts machen.erst dann wenn ich von einen anwalt oder gericht ein schreiben in der hand habe..das er sich diesbezüglich nicht meldet..

ohne einen gewaltigen aufwand an Geld und Nerven ......lass den vertrag bis ende des Jahres laufen und kündige pünktlich bis zum 30.11. die Versicherung und suche dir in der Zwischenzeit eine neue
Ich glaube das würde ich lassen, denn wie schon gesagt wer den Brief besitzt gehört auch das Auto..sollte der Ex dann ohne Versicherungfahren würde sie doch eigentlich haften.
Die Polizei sollte einem doch eigentlich zum Eigentum verhelfen.
Indy72 am 4. Juli 2008 21:27 Du hast wohl der Polizei unnötig erzeählt, dass du nicht der Eigentümer bist, obwohl du den Brief hast. Normalerweise ist derjenige der Eigentümer,der den Brief in der Hand hat. Mit dem Brief kannst du zumindest die Polizei dazu brigen, dass sie ihm die schlüssel abnehmen und er das Auto herausgibt.
kleenejoline am 4. Juli 2008 21:45 nein er hatte damals kein versicherungschutz auf dem auto.und keine steuern bezahlt.da hatten sie die kennzeichen mitgenommen und wir mussten sie auf der polizei abholen.er mußte damals unterschreiben das er der eigentümer ist..und das steht leider da in der akte drin..deshalb ist es ja so schwer..da was machen zulassen von den beamten.
Ist doch egal was in irgendwelchen Akten steht...Wer dem Brief besitzt gehört das Auto da kann auch die Polizei nix gegen machen...Ein anderer Weg wäre natürlich noch das ganze über einen Anwalt laufen zu lassen was leider auch wieder mit kosten verbunden ist.
kleenejoline am 4. Juli 2008 21:31 nein die Polizei kann nichts machen...da er der Eigentümer von dem Auto ist.

Wo ist das Problem?
Nummernschilder abschrauben und damit zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden.
claudia2566 am 4. Juli 2008 21:27 genau!!!:-)
kleenejoline am 4. Juli 2008 21:32 das problem ist ja das der nicht auffinbar ist...
boriswulff am 4. Juli 2008 22:28 Geh als Eigentümerin mit dem Fahrzeugschein zur Polizei. Die sollen nach dem Auto fahnden. Notfalls musst Du es wohl als gestohlen melden.
Aber die Polizei wird dich da sicher beraten was Du tun kannst.
Wenn Du das Auto auf einem Perkplatz siehst, schraube die Kennzeichen ab, gehe zur Zulassungstelle, erledigt!
BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 184/05 – Urteil vom 13.09.2006 KFZ-Brief gilt als Besitzstands-Dokument
Mehr gibts da eigentlich nicht zu sagen ;) Dein Auto du kannst machen was du willst damit egal was EX, Verscherung oder Polizei einem so verklickern wollen. Weg zum Anwalt ist immer eine Option
kleenejoline am 4. Juli 2008 23:09 ich habe mir das gerade durchgelesen...das mag ja so stimmen....aber das problem ist das er der eigentümer vom auto ist..und die polizei nichts machen kann...aber ich werde wohl oder übel über einen anwalt gehen müssen..da ja auch noch geld mit im spiel ist..was ich wieder haben will
engel19620 am 4. Juli 2008 23:19 Du bist eingetragen und damit Eigentümer,(du meinst wohl weil er es bezahlt hat gehörts ihm? )Mach Knallhart morgen früh Diebstahlanzeige.
omg reden wir den alle gegen die Wand ??? Und wenn in den Akten der Polizei drin steht dem Papst gehört die Karre heißt das noch lange nicht das es nun wirklich so ist. Laut BGH ist dem das Auto dem der Brief ist...Und wenn die Polizei meint sich über das BGH zu stellen ziehen die so oder so den kürzeren !!

Hi ,Einfach Steuer und Versicherung nicht mehr bezahlen! Der Zoll und die Polizei finden Ihn schon Dann wird es zwangsabgemeldet.Da ja dein Name nicht im Kfz Brief steht passiert Dir auch nix
kleenejoline am 4. Juli 2008 22:40 doch mein name steht da drin...und wenn ich das nee bezahle kommen dann die mahnkosten auch noch auf mich zu..
Zur Polizei gehen und das Auto abholen lassen. Im Notfall als gestohlen melden. Du hast den Kfz-Brief und bist darin eingetragen. Somit bit du Eigentümer des Autos und hast neben allen Pflichten auch alle Rechte.
kleenejoline am 4. Juli 2008 21:42 ich war doch schon auf der polizei..er ist da als eigentümer eingetragen.also können die da nichts machen.ich hab den kfz brief.

Zu dem Zeitpunk wo ich das gemacht habe..war ich mit dem noch zusammen...Nein das Auto gehört nur dem Eigentümer...auch wenn ich den KFZ-Brief habe laut Polizei.Kennzeichen klauen ..da mach ich mich strafbar..Ja Kündigen die Versicherung is gut und schön am ende des Jahres und woher bekomm Ich dann mein geld wieder???
Still legen geht nur wenn ich die Kennzeichen dazu habe.
Er hat das Auto ja mitgenommen..Er meldet sich auf keinen Anruf und auf keine SMS.Zu Hause wo er gemeldet ist,ist er ja nicht..
danke für eure Antworten..

Warum verlangst du diesen Gefallen von deinem Ex und nicht dem aktuellen Freund? Ohne Brief kann er das Auto auch nicht anmelden. Du kannst es aber stillegen, wenn du einen Abstellplatz jenseits des öffentlichen Verkehrsraums vorweisen kannst.
kleenejoline am 4. Juli 2008 21:39 ich muß das auto erst abmelden...aber geht ja nicht ohne kennzeichen und stilllegen geht dann ja auch nicht.nur mit kennzeichen.
Ganz ehrlich: ich würde bei einer Nacht und Nebelaktion die Nummernschilder abschrauben - meist sind sie sogar nur angesteckt. Geht ganz einfach. Und wenn er eine Garage hat, dann würde ich warten, bis er mit seinem Auto wegfährt und sie ihm z.B. vor der Arbeit abmontieren. Und dann kannst du es abmelden. Ist zwar nicht unbedingt die feine Art, aber sorry, wenn's nicht anders geht...

Pech gehabt würde ich sagen. Warum macht Ihr auch so einen Klüngel?