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Was tun wenn der Ex das Auto was Ihm gehört nicht wieder auf sein Namen anmeldet

gefragt von kleenejolinekleenejoline am 04.07.2008 um 21:14 Uhr

Hallöchen! Ich habe vor 3jahren,von meinen Ex das Auto auf meinen Namen angemeldet.Und nun möchte Ich das er es wieder auf sein Namen Anmeldet,aber er tut nicht der gleichen,Ich bezahle die Versicherung für das Auto (habe KFZ-Brief) und komme einfach aus dem Vertrag nicht raus,erst am ende des Jahres.Die KFZ-Stelle sagt ohne Kennzeichen kann ich es nicht abmelden.Die Versicherung sagt ohne KFZ-Abmeldung keine Kündigung der Versicherung.Die Polizei kann auch nichts machen,da er der Eigentümer vom Auto ist.Wer kann mir BITTE dringend helfen.Wie ich das Auto abmelden kann?

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Versicherung x 5.662 KFZ Abmeldung x 4

schurke
beantwortet von schurke am 4. Juli 2008 21:20
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Da das Auto auf Deinen Namen angemeldet ist und Du als Beweis den Brief hast, gehört der Wagen Dir. Fordere die Herausgabe.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. Juli 2008 21:18
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Dann verlange das Auto zurück. Wer den KFZ-Brief in Besitz hat, gilt als Eigentümer!


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 4. Juli 2008 21:18
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Meines Wissens nach ist immer der der Besitzer des Autos der den KFZ-Brief hat. Egal wo das Auto ist. Oder hat sich das geändert?

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 4. Juli 2008 21:21

Melde den Wagen als gestohlen.

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 4. Juli 2008 21:27

Das ist doch mal eine Maßnahme. Der Besitz des KFZ-Brief sagt doch aus, dass Du der Eigentümer bist. Da Dein Ex sich nicht rührt, geh den Weg. Im groben Sinne würde ich das als Diebstahl werten, denn Du zahlst für etwas, was Dir nach dem Gesetz gehört, aber Du kannst es nicht nutzen und auch nicht abmelden um die KFZ-Versicherung zu sparen. Also, kurzer Prozess. LG TawaGirl

Kommentar von Baffab9d5efb1d57b04e56390bcfb421smallkleenejoline am 4. Juli 2008 21:37

nein wer den brief hat ist noch lange nicht der eigentümer...ich war auf der polizei.die haben gesagt die können nichts machen.erst dann wenn ich von einen anwalt oder gericht ein schreiben in der hand habe..das er sich diesbezüglich nicht meldet..


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. Juli 2008 21:17
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ohne einen gewaltigen aufwand an Geld und Nerven ......lass den vertrag bis ende des Jahres laufen und kündige pünktlich bis zum 30.11. die Versicherung und suche dir in der Zwischenzeit eine neue

Kommentar von Janni1979 am 4. Juli 2008 21:21

Ich glaube das würde ich lassen, denn wie schon gesagt wer den Brief besitzt gehört auch das Auto..sollte der Ex dann ohne Versicherungfahren würde sie doch eigentlich haften.

Die Polizei sollte einem doch eigentlich zum Eigentum verhelfen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. Juli 2008 21:27

Du hast wohl der Polizei unnötig erzeählt, dass du nicht der Eigentümer bist, obwohl du den Brief hast. Normalerweise ist derjenige der Eigentümer,der den Brief in der Hand hat. Mit dem Brief kannst du zumindest die Polizei dazu brigen, dass sie ihm die schlüssel abnehmen und er das Auto herausgibt.

Kommentar von Baffab9d5efb1d57b04e56390bcfb421smallkleenejoline am 4. Juli 2008 21:45

nein er hatte damals kein versicherungschutz auf dem auto.und keine steuern bezahlt.da hatten sie die kennzeichen mitgenommen und wir mussten sie auf der polizei abholen.er mußte damals unterschreiben das er der eigentümer ist..und das steht leider da in der akte drin..deshalb ist es ja so schwer..da was machen zulassen von den beamten.

Kommentar von Janni1979 am 4. Juli 2008 22:52

Ist doch egal was in irgendwelchen Akten steht...Wer dem Brief besitzt gehört das Auto da kann auch die Polizei nix gegen machen...Ein anderer Weg wäre natürlich noch das ganze über einen Anwalt laufen zu lassen was leider auch wieder mit kosten verbunden ist.

Kommentar von Baffab9d5efb1d57b04e56390bcfb421smallkleenejoline am 4. Juli 2008 21:31

nein die Polizei kann nichts machen...da er der Eigentümer von dem Auto ist.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 4. Juli 2008 21:25
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Wo ist das Problem?

Nummernschilder abschrauben und damit zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden.

Kommentar von Dcbbefe6198f24917e603747691f4b51smallclaudia2566 am 4. Juli 2008 21:27

genau!!!:-)

Kommentar von Baffab9d5efb1d57b04e56390bcfb421smallkleenejoline am 4. Juli 2008 21:32

das problem ist ja das der nicht auffinbar ist...

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 4. Juli 2008 22:28

Geh als Eigentümerin mit dem Fahrzeugschein zur Polizei. Die sollen nach dem Auto fahnden. Notfalls musst Du es wohl als gestohlen melden.

Aber die Polizei wird dich da sicher beraten was Du tun kannst.


anonym
beantwortet von FriedrichAmmon am 6. Juli 2008 08:39
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Wenn Du das Auto auf einem Perkplatz siehst, schraube die Kennzeichen ab, gehe zur Zulassungstelle, erledigt!


anonym
beantwortet von Janni1979 am 4. Juli 2008 22:57
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BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 184/05 – Urteil vom 13.09.2006 KFZ-Brief gilt als Besitzstands-Dokument

Mehr gibts da eigentlich nicht zu sagen ;) Dein Auto du kannst machen was du willst damit egal was EX, Verscherung oder Polizei einem so verklickern wollen. Weg zum Anwalt ist immer eine Option

Kommentar von Baffab9d5efb1d57b04e56390bcfb421smallkleenejoline am 4. Juli 2008 23:09

ich habe mir das gerade durchgelesen...das mag ja so stimmen....aber das problem ist das er der eigentümer vom auto ist..und die polizei nichts machen kann...aber ich werde wohl oder übel über einen anwalt gehen müssen..da ja auch noch geld mit im spiel ist..was ich wieder haben will

Kommentar von E0d5c3cb61006ff8c9f040f393ba8388smallengel19620 am 4. Juli 2008 23:19

Du bist eingetragen und damit Eigentümer,(du meinst wohl weil er es bezahlt hat gehörts ihm? )Mach Knallhart morgen früh Diebstahlanzeige.

Kommentar von Janni1979 am 5. Juli 2008 00:16

omg reden wir den alle gegen die Wand ??? Und wenn in den Akten der Polizei drin steht dem Papst gehört die Karre heißt das noch lange nicht das es nun wirklich so ist. Laut BGH ist dem das Auto dem der Brief ist...Und wenn die Polizei meint sich über das BGH zu stellen ziehen die so oder so den kürzeren !!


engel19620
beantwortet von engel19620 am 4. Juli 2008 22:31
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Hi ,Einfach Steuer und Versicherung nicht mehr bezahlen! Der Zoll und die Polizei finden Ihn schon Dann wird es zwangsabgemeldet.Da ja dein Name nicht im Kfz Brief steht passiert Dir auch nix

Kommentar von Baffab9d5efb1d57b04e56390bcfb421smallkleenejoline am 4. Juli 2008 22:40

doch mein name steht da drin...und wenn ich das nee bezahle kommen dann die mahnkosten auch noch auf mich zu..


anonym
beantwortet von piedromolinero am 4. Juli 2008 21:34
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Zur Polizei gehen und das Auto abholen lassen. Im Notfall als gestohlen melden. Du hast den Kfz-Brief und bist darin eingetragen. Somit bit du Eigentümer des Autos und hast neben allen Pflichten auch alle Rechte.

Kommentar von Baffab9d5efb1d57b04e56390bcfb421smallkleenejoline am 4. Juli 2008 21:42

ich war doch schon auf der polizei..er ist da als eigentümer eingetragen.also können die da nichts machen.ich hab den kfz brief.


kleenejoline
beantwortet von kleenejoline am 4. Juli 2008 21:29
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Zu dem Zeitpunk wo ich das gemacht habe..war ich mit dem noch zusammen...Nein das Auto gehört nur dem Eigentümer...auch wenn ich den KFZ-Brief habe laut Polizei.Kennzeichen klauen ..da mach ich mich strafbar..Ja Kündigen die Versicherung is gut und schön am ende des Jahres und woher bekomm Ich dann mein geld wieder???

Still legen geht nur wenn ich die Kennzeichen dazu habe.

Er hat das Auto ja mitgenommen..Er meldet sich auf keinen Anruf und auf keine SMS.Zu Hause wo er gemeldet ist,ist er ja nicht..

danke für eure Antworten..


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. Juli 2008 21:24
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Warum verlangst du diesen Gefallen von deinem Ex und nicht dem aktuellen Freund? Ohne Brief kann er das Auto auch nicht anmelden. Du kannst es aber stillegen, wenn du einen Abstellplatz jenseits des öffentlichen Verkehrsraums vorweisen kannst.

Kommentar von Baffab9d5efb1d57b04e56390bcfb421smallkleenejoline am 4. Juli 2008 21:39

ich muß das auto erst abmelden...aber geht ja nicht ohne kennzeichen und stilllegen geht dann ja auch nicht.nur mit kennzeichen.


Mia1de
beantwortet von Mia1de am 4. Juli 2008 21:23
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Ganz ehrlich: ich würde bei einer Nacht und Nebelaktion die Nummernschilder abschrauben - meist sind sie sogar nur angesteckt. Geht ganz einfach. Und wenn er eine Garage hat, dann würde ich warten, bis er mit seinem Auto wegfährt und sie ihm z.B. vor der Arbeit abmontieren. Und dann kannst du es abmelden. Ist zwar nicht unbedingt die feine Art, aber sorry, wenn's nicht anders geht...


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 4. Juli 2008 21:21
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lege es einfach still!!:-)


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 4. Juli 2008 21:19
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"Klau" die Kennzeichen! :)


Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 4. Juli 2008 21:17
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Du hast den Brief, verkaufe den Wagen.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 4. Juli 2008 21:19

Ohne Auto? Wie soll das dann gehen?

Kommentar von A83448ea799d2fb7b64fdcae8caf12cbsmallKlaus0808 am 4. Juli 2008 22:54

Dann soll sie es als geklaut melden, sie hat den Brief und ist Besitzerin.


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Juli 2008 21:16
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Pech gehabt würde ich sagen. Warum macht Ihr auch so einen Klüngel?


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