Hallo! Zum Zweiten Mal schon hat der Briefträger Briefe, die per Einschreiben an mich adressiert sind, selbst unterschrieben und sie mir in den Briefkasten geworfen? So weit ich weiss ist das ein totales "No-Go" und würde mich auch gerne beschweren da es sich, natürlich, um sehr wichtige Post handelte. Was soll ich tun, mich bei wem beschweren? Oder ist das total sinnlos was zu sagen? Liebe Grüsse, Lynn

Es hat sich bestimmt um sogenannte Einwurfeinschreiben gehandelt.Dann muss der Briefträger nur den Einwurf in den Briefkasten dokumentieren.

Achte darauf, ob es sich nicht um ein EINWURF-Einschreiben gehandelt hat. Das ist preiswerter und wird gerne verwendet. Und wie der Name schon sagt, wirft der Brieftraeger es nur ein und vermerkt dies speziell in seinen Unterlagen.

Sowas nennt sich Urkundenfälschung und ich würde das schriftlich bei der Post und/oder Polizei melden! (Adresse siehe Google...)

zuerst mit dem Briefträger selbst sprechen, vielleicht denkt er, er tut dir einen Gefallen, den grundsätzlich darf er das nicht.

Zur Poststelle gehen und/oder eine schriftliche Beschwerde einreichen!!!
as nennt man in diesem fall sogar urkundenfälschung weil ein einschreibebrief ein dokument ist, dessen empfang rechtliche konsequenzen haben kann.
lenzing42 am 19. März 2009 17:24 Vorsicht mit voreiligen Schlüssen.
also du hast recht , ich bin kein jurist, aber oben wird geschrieben, dass es ein einschreiben vom gericht ist, und das darf er nicht einfach unterschreiben, wenn dort gerichtswichtige dokuemnte drin sind, dann kann das meines erachtens auch unrkundenfälschung sein. aber du hast recht voreilige schlüße sollte man nicht ziehen und eine rechtsauskunft wollte ich auch nicht geben danke für den hinweis

mit dem briefträger reden und klar sagen, daß er das unterlassen soll
Ich würde mir den Typen vorknöpfen. Der ist wohl bescheuert, oder was?
Bei der Post beschweren.
lenzing42 am 19. März 2009 17:26 Vorsicht mit voreiligen Schlüssen.
Es gibt auch Einwurfeinschreiben.
Leute Leute, Ruhe bewahren! Der Postbote hat nur eine förmliche Zustellung vorgenommen. Das war kein Einschreiben sondern ein POSTZUSTELLUNGSAUFTRAG, kurz PZA (kennt jeder der schon mal z.B. seinen Führerschein abgeben musste oder Rechnungen nicht bezahlt hat). Der PZA steckt in einem gelben Umschlag und muß möglichst persönlich übergeben werden, wenn keiner zuhause ist kann der Zusteller das Schriftstück auch über den Hausbriefkasten zustellen (wenn der Absender das nicht ausgeschlossen hat). Der Postbote beurkundet die Zustellung (wie, wo, an wen zugestellt) auf einer zugehörigen Zustellungsurkunde, die anschließend wieder an den Absender geschickt wird. Ganz oben auf dieser Seite hat "birgonia" schon einen Link auf wikipedia gesetzt. Guckt da mal nach! Fazit: Der Postbote hat seine Arbeit in o.g. Fall absolut korrekt gemacht! Es sind halt Unterschiede zwischen Übergabe-Einschreiben, Einwurf-Einschreiben und Postzustellungsauftrag!
http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=deDE&xmlFile=link1016005870 Übrigens kann die Annahme eines PZA vom Empfänger nicht verweigert werden. Der Zusteller muß den PZA am Ort der Zustellung hinterlassen. Zur Not an die Haustür kleben.

Einfach mal auf dem Umschlag schauen, dann siehst du doch was es für eine Postsendung war. Wie hier schon angemerkt wurde, gibt es durchaus Einschreiben, deren Zustellung (nur) der Briefträger schriftlich festhalten/quittieren muss.
Beschwerdestelle der Post. Die sind da sehr nett und hilfsbereit, bei einem anderen Problem wurde mir allerdings leider nicht geholfen.

Zuerst mit dem Briefträger sprechen.
Falls es wieder vorkommt, im nächsten Briefzentrum anrufen und Fall erläutern.
Es gibt "Einschreiben" vom Gericht, da genügt es, dass der Briefträger den Einwurf alleine bestätigt.
DH - Wäre es nicht so, wüsste der Briefträger, dass er seinen Arbeitsplatz riskiert.
So ist es.
Hmm, warum hat er dann bei mir geklingelt? Kann die Tür nicht von der Wohnung aufmachen und als ich runter gerannt bin war er schon bisschen weiter weg und meinte nur "hat sich erledigt". Es handelte sich um ein "formelles Einschreiben" vom Gericht.
Er kann eine "Zustellung" auch ohne Dich durchfuehren. Das ist auch kein Einschreiben...
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde
Womöglich hat er an mehreren Klingeln geläutet, damit ihm jemand die Haustür öffnet.