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Was tun mit Schrottauto nach Unfall?

gefragt von chaotenbraut am 10.01.2009 um 9:38 Uhr

Gestern abend ist uns ein Audi auf den parkenden Golf gefahren. Unser Wagen hat auch noch einen anderen parkenden Wagen angestuppst.

Polizei war da, der Rest soll Versicherungssache sein.

Da jetzt Wochenende ist, meldet sich natürlich keiner. Was machen wir jetzt mit dem Golf? Hat jemand eine Idee?

Ach ja, der Wagen ist 19 Jahre alt - und hätte ärgerlicher Weise noch bis 2010 TÜV gehabt...


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anonym
beantwortet von TanteBertha am 10. Januar 2009 09:41
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Beim Schrottplatz oder Verwerter anrufen. Vielleicht holen die das Wrack sogar ab. Golf ist doch noch ein gängiges Auto. Möglicherweise findet der Schrotthändler an dem Auto noch was, womit Geld zu machen ist. Dann holt er ihn bestimmt gern ab.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 10. Januar 2009 09:43

Klaro! Und Was ist mit dem Schaden? Der muss zuerst festgestellt werden.

Kommentar von 0cfcf759b5ff80949d5461a6ba579b06smallkai71 am 10. Januar 2009 09:43

so is es

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 10. Januar 2009 09:46

Dafür auch noch eine positive Bewertung?

Kommentar von TanteBertha am 10. Januar 2009 09:47

Wenn der User fragt, "WAS TUN MIT DEM SCHROTTAUTO" gehe ich davon aus, dass die Unfalldetails geklärt sind.

Kommentar von 0cfcf759b5ff80949d5461a6ba579b06smallkai71 am 10. Januar 2009 09:49

nicht srteiten:-)

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 10. Januar 2009 09:54

Bitte die ganze Frage lesen!


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 10. Januar 2009 09:44
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Zumindest das Radio würde ich ausbauen. Bei den Schrotthändlern sollte man aufpassen und sich nicht zu sehr nach unten handeln lassen. Die verdienen mehr, wie sie dem Laien eingestehen wollen.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 10. Januar 2009 09:48

Wie kommt ihr eigentlich alle auf die irrwitzige Idee einen Unfallwagen verschrotten zu lassen, ohne den Schaden feststellen zu lassen? Arbeitet ihr für die Versicherung des Unfallgegners, oder seid ihr nur naiv?


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 10. Januar 2009 09:45
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Bring den Wagen zum Gutachter. Der errechnet den entstandenen Schaden. Wenn du Glück hast, bekommst du das Geld, abzüglich des Restwertes. Wenn du Pech hast sagt der Gutachter, daß es ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist. Dann bekommst du soviel, wie ein Ersatzfahrzeug kostet, abzüglich des Restwertes.


ladysunshine84
beantwortet von ladysunshine84 am 10. Januar 2009 09:46
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wir konnten unser auto auf dem schrottplatz unterstellen, und dieser hat gewartet bis jemand da war um den schaden festzustellen bevor er was damit gemacht hat.. nachteil wir haben pro tag zahlen müssen, mit wochenendzuschlag und so..einfach mal dort nachfragen!! Meine Versicherung hat auch eine Notfallnummer, vielleicht gibt es das bei deiner auch..


anonym
beantwortet von BAXXA am 10. Januar 2009 09:46
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Wo wohnst du denn, ich bräuchte evtl so einen alten Golf?


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. Januar 2009 09:46
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erst verwerten, wenn der Unfallvorgang abgewickelt ist; zuvor muss ja noch der Schaden festgestellt werden der ersetzt werden soll;


setus
beantwortet von setus am 10. Januar 2009 09:51
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Ja, stimmt was guppy sagt.

Warte erst mal ab, bis alles geklärt ist. Manchmal mauscheln die Versicherungen auch unter sich was aus, und Du bist am Schluß der Depp. (Habe nämlich vor ca. 4 Wochen grad so einen Fall erlebt).


anonym
beantwortet von Werniman am 10. Januar 2009 10:12
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Im Normalfall muss der Unfallverursacher das seiner Versicherung melden. Da einige Unfallverursacher sowas aber gerne mal "vergessen",kannst du das auch tun...die Daten solltest du ja von ihm gekriegt haben. Teile der Versicherung auch gleich die Tagebuchnummer der Polizei mit (ist quasi die Registrierungsnummer der Polizei für den Unfall). Die werden dann wahrscheinlich erst noch einen Gutachter schicken,der den Schaden begutachten soll. Solange darfst du das Auto auch nicht verschrotten lasen,es ist quasi von der Versicherung gesperrt,welche erst ihr OK geben muss.


anonym
beantwortet von spiritdaedalus am 11. Januar 2009 15:57
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Aus deiner Erläuterung heraus, nehme ich an, dass der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat. (Für den Fall, dass der Unfallverursacher bekannt sein sollte, kannst du über dessen kennzeichen beim Zentralverband der Versicherer den Hafptlichtversicherer von ihm ausfindig machen und dann direkt beim Versicherer den Schaden melden, hast dort nämlich nen Direktanspruch) Falls der Unfallverursacher doch nicht bekannt ist, denke ich auch, dass du keine Vollkaskoversicherung hast, die du in Anspruch nehmen kannst. Wenn dem so ist, einfach mal bei deiner Versicherung nach nem Entschädigungsfonds fragen (den müssten die Kennen). Da kannste unter Umständen vielleicht auch den Schaden ersetzt bekommen, wenn der Unfallverursacher nicht auf zu finden ist.


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