Ein Freund hat sein gebrauchtes Motorrad inseriert.
Sonntag war dann jemand da und hat mündlich zugesagt das Motorad zu kaufen.
Gestern rief der Käufer dann an und meinte das er es nun doch nicht kaufen will, da er sich erkundigt hat, dass er um das Motorad verkehrstauglich zu machen nochmal ca. 500 Euro reinstecken muss, was er nicht will.
Es ist lediglich der Vorname des Käufers und das Nummerschild seines Fahrzeuges bekannt.
Lohnt es sich etwa damit zum Rechtsanwalt zu gehen und auf den kauf zu bestehen?
Ich meine dazu, er soll auf den nächsten Käufer warten und dann direkt einen Kaufvertrag unterschreiben lassen und sich eine Anzahlung geben lassen. Wie seht ihr das?

es gilt auch bei privatkauf ein rücktrittsrecht. kein anwalt kann da was deichsln.

Quatsch. Warum einen Rechtsanwalt einbinden ... willst du ihn verklagen ? Kinderkram. Ich denke, der der es kaufen wollte, weiß schon bescheid, wieviel er noch reinstecken muß. Da gebe ich ihm Recht vom mündlichen Kaufvertrag zurückzutreten. Ich will mich ja auch nicht bei solchen Käufen übers Ohr hauen lassen. LG

das nennt man Persönliches Pech und ist dumm gelaufen, aber eine rechtliche Handhabe besteht überhaupt nicht

wenn du selbst der käufer wärst würde dir auch
das kot zen kommen wenn jemand wegen einer
mündlichen zusage den anwalt einschaltet
BesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 15:34 zwischen zusage und kaufvertrag ist ein unterschied. es gibt auch mdl. verträge, diese sind auch bindend...
Wie gesagt, ich finde das auch mit der Überlegung zum Rechtsanwalt zu gehen übertrieben. Klar ist das ärgerlich aber der nächste Käufer kommt bestimmt.....

hat er nur gesagt, das er das motorrad kaufen will oder hat er einen vertrag (auch mündlich) abgeschlossen? ohne zeugen wird dies schwer fallen nachzuweisen. also ich denke mal, er sollte lieber nen neuen käufer suchen und sich die mühe und die "kraft" für den ärger sparen...
gibt es Zeugen für den mündlichen Vertrag?
es ist nichts unterschrieben
man hat auch das Recht von einem Kauf -innerhalb 14 Tagen- zurück zutreten
ein Rechtsanwalt wird daran nur verdienen, aber viel bringen wird es für dich nichts
Ja Zeugen gibts es, aber keinerlei Unterschrift, Der Name ist ja noch nicht mal bekannt.
wenn noch nicht mal der Name bekannt ist, an wen soll sich der RA wenden? Lass es sein, das ist billiger!
andreas48 am 15. Juli 2008 15:34 aber bei keinem Privatkauf..

Sowas passiert immer wieder, ich würde mir einfach einen anderen Käufer suchen und den Kaufvertrag gleich unterschreiben lassen und aus.

stimme dir zu.
die geschichte mit dem anwalt kann sich ewig hinziehen und bringt am ende vielleicht gar nix.
BesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 15:33 doch, nen haufen kosten...

Kaufvertrag und Anzahlung, so sollte man das machen.

ich würde auch no-drama-baby daraus machen. es werden sich sicherlich bald andere interessenten finden
Es gibt beim Direktkauf kein Rücktrittsrecht. Wie oft soll das noch geschrieben werden. Nur bei Kauf per Telefon oder Internet gibt es das 14 tägige Rücktrittsrecht!
und wenn du es noch so fett schreibst! ändert es nichts daran. --Nur bei Kauf per Telefon oder Internet gibt es das 14 tägige Rücktrittsrecht!-- lol