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Was tun in dem Fall?

gefragt von ThubauvilleThubauville am 15.07.2008 um 15:28 Uhr

Ein Freund hat sein gebrauchtes Motorrad inseriert. Sonntag war dann jemand da und hat mündlich zugesagt das Motorad zu kaufen. Gestern rief der Käufer dann an und meinte das er es nun doch nicht kaufen will, da er sich erkundigt hat, dass er um das Motorad verkehrstauglich zu machen nochmal ca. 500 Euro reinstecken muss, was er nicht will.
Es ist lediglich der Vorname des Käufers und das Nummerschild seines Fahrzeuges bekannt. Lohnt es sich etwa damit zum Rechtsanwalt zu gehen und auf den kauf zu bestehen? Ich meine dazu, er soll auf den nächsten Käufer warten und dann direkt einen Kaufvertrag unterschreiben lassen und sich eine Anzahlung geben lassen. Wie seht ihr das?

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recht x 35.185 ruecktritt x 100 muendlicher-kaufvertrag x 4

halbermeister
beantwortet von halbermeister am 15. Juli 2008 15:29
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es gilt auch bei privatkauf ein rücktrittsrecht. kein anwalt kann da was deichsln.

Kommentar von Regenmacher am 15. Juli 2008 15:34

Es gibt beim Direktkauf kein Rücktrittsrecht. Wie oft soll das noch geschrieben werden. Nur bei Kauf per Telefon oder Internet gibt es das 14 tägige Rücktrittsrecht!

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 15. Juli 2008 15:36

und wenn du es noch so fett schreibst! ändert es nichts daran. --Nur bei Kauf per Telefon oder Internet gibt es das 14 tägige Rücktrittsrecht!-- lol


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 15. Juli 2008 15:33
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Quatsch. Warum einen Rechtsanwalt einbinden ... willst du ihn verklagen ? Kinderkram. Ich denke, der der es kaufen wollte, weiß schon bescheid, wieviel er noch reinstecken muß. Da gebe ich ihm Recht vom mündlichen Kaufvertrag zurückzutreten. Ich will mich ja auch nicht bei solchen Käufen übers Ohr hauen lassen. LG


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Juli 2008 15:35
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das nennt man Persönliches Pech und ist dumm gelaufen, aber eine rechtliche Handhabe besteht überhaupt nicht


Felix820
beantwortet von Felix820 am 15. Juli 2008 15:31
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wenn du selbst der käufer wärst würde dir auch

das kot zen kommen wenn jemand wegen einer

mündlichen zusage den anwalt einschaltet

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 15:34

zwischen zusage und kaufvertrag ist ein unterschied. es gibt auch mdl. verträge, diese sind auch bindend...

Kommentar von Simple_avatar2smallThubauville am 15. Juli 2008 15:35

Wie gesagt, ich finde das auch mit der Überlegung zum Rechtsanwalt zu gehen übertrieben. Klar ist das ärgerlich aber der nächste Käufer kommt bestimmt.....


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 15:31
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hat er nur gesagt, das er das motorrad kaufen will oder hat er einen vertrag (auch mündlich) abgeschlossen? ohne zeugen wird dies schwer fallen nachzuweisen. also ich denke mal, er sollte lieber nen neuen käufer suchen und sich die mühe und die "kraft" für den ärger sparen...


Berserker
beantwortet von Berserker am 15. Juli 2008 15:31
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Auf den nächsten Käufer warten.


anonym
beantwortet von hochglanz am 15. Juli 2008 15:30
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gibt es Zeugen für den mündlichen Vertrag?

es ist nichts unterschrieben

man hat auch das Recht von einem Kauf -innerhalb 14 Tagen- zurück zutreten

ein Rechtsanwalt wird daran nur verdienen, aber viel bringen wird es für dich nichts

Kommentar von Simple_avatar2smallThubauville am 15. Juli 2008 15:33

Ja Zeugen gibts es, aber keinerlei Unterschrift, Der Name ist ja noch nicht mal bekannt.

Kommentar von hochglanz am 15. Juli 2008 15:37

wenn noch nicht mal der Name bekannt ist, an wen soll sich der RA wenden? Lass es sein, das ist billiger!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. Juli 2008 15:34

aber bei keinem Privatkauf..


Tippse
beantwortet von Tippse am 15. Juli 2008 15:30
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Sowas passiert immer wieder, ich würde mir einfach einen anderen Käufer suchen und den Kaufvertrag gleich unterschreiben lassen und aus.


fuechschen1979
beantwortet von fuechschen1979 am 15. Juli 2008 15:30
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stimme dir zu.

die geschichte mit dem anwalt kann sich ewig hinziehen und bringt am ende vielleicht gar nix.

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 15. Juli 2008 15:33

doch, nen haufen kosten...


isedinger
beantwortet von isedinger am 15. Juli 2008 15:30
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Kaufvertrag und Anzahlung, so sollte man das machen.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 15. Juli 2008 15:29
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ich würde auch no-drama-baby daraus machen. es werden sich sicherlich bald andere interessenten finden


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