Ein Freund hat sein gebrauchtes Motorrad inseriert.
Sonntag war dann jemand da und hat mündlich zugesagt das Motorad zu kaufen.
Gestern rief der Käufer dann an und meinte das er es nun doch nicht kaufen will, da er sich erkundigt hat, dass er um das Motorad verkehrstauglich zu machen nochmal ca. 500 Euro reinstecken muss, was er nicht will.
Es ist lediglich der Vorname des Käufers und das Nummerschild seines Fahrzeuges bekannt.
Lohnt es sich etwa damit zum Rechtsanwalt zu gehen und auf den kauf zu bestehen?
Ich meine dazu, er soll auf den nächsten Käufer warten und dann direkt einen Kaufvertrag unterschreiben lassen und sich eine Anzahlung geben lassen. Wie seht ihr das?
Was tun in dem Fall?
Antworten (11)
-
4Antwort von
halbermeisterhalbermeister
es gilt auch bei privatkauf ein rücktrittsrecht. kein anwalt kann da was deichsln.
-
2Antwort von
NylonliebeNylonliebe
Quatsch. Warum einen Rechtsanwalt einbinden ... willst du ihn verklagen ? Kinderkram. Ich denke, der der es kaufen wollte, weiß schon bescheid, wieviel er noch reinstecken muß. Da gebe ich ihm Recht vom mündlichen Kaufvertrag zurückzutreten. Ich will mich ja auch nicht bei solchen Käufen übers Ohr hauen lassen. LG
-
1Antwort von
andreas48andreas48
das nennt man Persönliches Pech und ist dumm gelaufen, aber eine rechtliche Handhabe besteht überhaupt nicht
-
-
1Antwort von
Felix820Felix820
wenn du selbst der käufer wärst würde dir auch
das kot zen kommen wenn jemand wegen einer
mündlichen zusage den anwalt einschaltet
Kommentar von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3 zwischen zusage und kaufvertrag ist ein unterschied. es gibt auch mdl. verträge, diese sind auch bindend...
Kommentar von
ThubauvilleThubauville Wie gesagt, ich finde das auch mit der Überlegung zum Rechtsanwalt zu gehen übertrieben. Klar ist das ärgerlich aber der nächste Käufer kommt bestimmt.....
-
1Antwort von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3
hat er nur gesagt, das er das motorrad kaufen will oder hat er einen vertrag (auch mündlich) abgeschlossen? ohne zeugen wird dies schwer fallen nachzuweisen. also ich denke mal, er sollte lieber nen neuen käufer suchen und sich die mühe und die "kraft" für den ärger sparen...
-
1Antwort von
hochglanzhochglanz
gibt es Zeugen für den mündlichen Vertrag?
es ist nichts unterschrieben
man hat auch das Recht von einem Kauf -innerhalb 14 Tagen- zurück zutreten
ein Rechtsanwalt wird daran nur verdienen, aber viel bringen wird es für dich nichts
Kommentar von
ThubauvilleThubauville Ja Zeugen gibts es, aber keinerlei Unterschrift, Der Name ist ja noch nicht mal bekannt.
Kommentar von
hochglanzhochglanz wenn noch nicht mal der Name bekannt ist, an wen soll sich der RA wenden? Lass es sein, das ist billiger!
Kommentar von
andreas48andreas48 aber bei keinem Privatkauf..
-
-
1Antwort von
TippseTippse
Sowas passiert immer wieder, ich würde mir einfach einen anderen Käufer suchen und den Kaufvertrag gleich unterschreiben lassen und aus.
-
1Antwort von
fuechschen1979fuechschen1979
stimme dir zu.
die geschichte mit dem anwalt kann sich ewig hinziehen und bringt am ende vielleicht gar nix.
Kommentar von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3 doch, nen haufen kosten...
-
1Antwort von
gertrude2gertrude2
ich würde auch no-drama-baby daraus machen. es werden sich sicherlich bald andere interessenten finden
Es gibt beim Direktkauf kein Rücktrittsrecht. Wie oft soll das noch geschrieben werden. Nur bei Kauf per Telefon oder Internet gibt es das 14 tägige Rücktrittsrecht!
und wenn du es noch so fett schreibst! ändert es nichts daran. --Nur bei Kauf per Telefon oder Internet gibt es das 14 tägige Rücktrittsrecht!-- lol