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Was tun gegen sogenannte Stalker?

gefragt von JulchenStuttgart am 10.05.2007 um 21:00 Uhr

Meine Tochter berichtete mir von einem Mann, der sie vom Geschäft her kennt (sie ist dort Verkäuferin, er Kunde) und von dem sie auf merkwürdige Weise belästigt wird. Wartet sie auf den Bus, steht er plötzlich auch da, täglich mehrmals erscheint er im Laden und am Telefon ruft neuerdings immer jemand an, der auflegt, sobald sie rangeht. Ich merke schon, dass sie sich etwas bedroht fühlt, aber einen rechten Beweis hat sie bislang ja nicht. Was könnte sie tun?


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Reply


Solf
beantwortet von Solf am 10. Mai 2007 21:04
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Sie muss das jetzt gleich aktenkundig machen ! Hopp..

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 10. Mai 2007 21:35

Nur weil jemand in den Laden kommt und an der Bushaltestelle steht wenn sie auch dort steht rechtfertigt dies keine Anzeige. Die Telefonate bei denen wieder aufgelegt wurde, müssen ja auch nicht von dem sein. Ich würde erstmal per Fangschaltung den anrufer ausfindig machen. Als nächstes würde ich den Mann einfach mal ansprechen und ihm sagen daß er sie nicht länger belästigen soll. Vielleicht hat er sich ja nur in sie verliebt und getraut sich nicht sie anzusprechen. Wenn jede Frau oder Mann deshalb gleich zur Polizei gehen würde, würden wohl gar keine Verbrechen mehr aufgeklärt werden können, da die Polizei dann überlastet wär. Dies soll natürlich ein Stalking nicht rechtfertigen(falls ein solches vorliegt) und in gegebenen Fall auch verfolgt werden.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 11. Mai 2007 08:23

Gut mismid...eine sehr besonnene Antwort.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 10. Mai 2007 21:11
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Sie sollte zur Polizei gehen, man nimmt dieses Problem heute ernst. Es hilft, konkrete Aufzeichnungen mit Angabe zur Situation und Uhrzeit, am besten von einem Zeugen bestätigt, vorzulegen.


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 10. Mai 2007 21:11
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Eine schwierige Frage, man kann auch bei Gericht eine Schutzanordnung auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erwirken. Verstößt der Mann dann gegen diese gerichtliche Verfügung macht er sich strafbar und kann dafür belangt werden. Bei der Polizei oder dem zuständigen Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) gibt es vielleicht noch mehr Tipps und Hilfe.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Mai 2007 21:03
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Stalking ist seit kurzem ein Straftatsbestand. Also zur Polizei.


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