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Was tun gegen einen Ebayer, der seine eigenen Bedingungen aufstellt?

gefragt von hihi87hihi87 am 30.08.2009 um 12:05 Uhr

Es gibt da jemand, der einen Artikel gekauft hat, und nun Forderungen verlangt, die nicht ausgemacht waren. Jetzt droht er mir mir eine negative Bewertung zu geben? Was kann ich tun? In der Artikelbeschreibung stand ausdrücklich drin, das alle offenen Fragen vorher zu klären sind.


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Ebay (5294)
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Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 30. August 2009 12:06
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den Fall genau so an ebay weiterleiten!

Kommentar von A0b612d3599622175c5416a4115f953esmallhihi87 am 30. August 2009 12:08

Kümmern die sich auch drum? Ich hab gehört, das Ebay nicht leicht für etwas zu interessieren ist.

Kommentar von ghost40 am 30. August 2009 22:28

da hast du recht, ebay kümmert sich nicht um deine Anliegen. Selbst wenn du erpresst wirst ist es ebay egal.


Yannick95
beantwortet von Yannick95 am 30. August 2009 12:07
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Was denn für Bedingungen?

Ich würde mich an den EbaySupport wenden!


cara1002
beantwortet von cara1002 am 30. August 2009 12:07
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Meldung an Ebay. Der Käufer ist an das Gebot gebunden, das heißt er muss es so bezahlen und annehmen wie es in der Auktion drinnen steht. Hat er vorher nichts weiter mit Dir ausgemacht, ist das sein Problem.

Zahlt er nicht und gibt dann auch noch eine negative Bewertung ganz klar, wie gesagt, eine Meldung an Ebay.

Kommentar von 1995afdc46267a8fcdee2387015c0674smallcara1002 am 30. August 2009 12:12

Ist das ganze dann auch berechtigt, löscht ebay übrigens dann auch natürlich deine negative Bewertung!

Kommentar von 6ea692dce5b93cde5b67ff7c6a4bafb0smalleinfachnadine am 30. August 2009 12:16

das ebay die negativ bew löscht,darauf würde ich mich nicht verlassen.habe schon ähnliches erlebt..

Kommentar von ghost40 am 30. August 2009 22:29

das ist allerdings nur ein Traum! Selbst wenn Käufer und Verkäufer gemeinsam die Löschung beantragen verweigert dies ebay. Ich habe zur Zeit so ein Problem.


lolmasterlol
beantwortet von lolmasterlol am 30. August 2009 12:07
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ebay melden


TaxiSilke
beantwortet von TaxiSilke am 30. August 2009 12:07
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wende dich notfalls an ebay...


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 30. August 2009 12:07
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Sofort Ebay melden, die helfen Dir weiter.


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 30. August 2009 19:41
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Deine Frage lässt sich so schwammig wie sie formuliert ist leider nicht beantworten. Beispielsweise kann ein Käufer sehr wohl auf Selbstabholung pochen, auch dann wenn die Abholung nicht ausdrücklich angeboten wurde.


anonym
beantwortet von tini1082 am 30. August 2009 12:07
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kommt erst mal drauf an, was es für forderungen sind. ansonsten würde ich den käufer bei ebay melden


CookieSmile
beantwortet von CookieSmile am 30. August 2009 12:07
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schreib dem support von ebay!


einfachnadine
beantwortet von einfachnadine am 30. August 2009 12:07
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du kannst die person ebay melden.ob das aber wirklich viel bringt,bezweifle ich..hatte schon ähnliche sorgen. aber wenn er dich sozusagen mit negativ bewertung bedroht,kannst du die mails ja so weiterleiten. dann kannst du den käufer noch ein letztes mal auf alles hinweisen,also was in deinem angebot stand. wenn er dich negativ bewertet,kannst du immer noch ein ergänzungskommentar abgeben..mehr geht wohl leider nicht.


WolkenEnte
beantwortet von WolkenEnte am 30. August 2009 12:07
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Immerhin kann jeder durchlesen was ihn erwartet, und hinterher Bedingungen zu stellen ist nicht in Ordnung!

Melde den User bei ebay.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 30. August 2009 12:08
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Abgesehen davon, dass es immer Blödmänner gibt, würde ich mich direkt an Ebay wenden.


anonym
beantwortet von brummhummel am 30. August 2009 12:08
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Dagegen schützt du dich mit einenen AGB`s wo deutlich drinsteht privatverkauf - jedwede Gewährleistung ausgeschlossen .


Dani007
beantwortet von Dani007 am 30. August 2009 12:08
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ebay melden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von sachsenmaier am 30. August 2009 12:08
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Wende dich sofort an E-bay,dann wird derjenige ausgeschlossen


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 30. August 2009 12:09
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nichts, mit der gebot hat er einen gültigen vertrag. lass ihn drohen. du kannst auf deine sperrliste setzen

Kommentar von Simple_avatar6smallnettermensch am 30. August 2009 12:10

und natürlich ebay in kenntnis setzen


marijo2
beantwortet von marijo2 am 30. August 2009 12:09
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Es ist bei ebay verboten, mit Negativ-Bewertung zu drohen, wenn du da was schriftlich hast, hat dein Gegner schon verloren...- solltest du gleich an den ebay-Support weiterleiten.

Ansonsten würde ich mir so was den Rücken runterlaufen lassen...!


Ozeander
beantwortet von Ozeander am 30. August 2009 12:17
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Leider kann ein Käufer mit Negativbewertung reagieren, doch aufgrund von Racheaktionen ist es nicht möglich, diesen ebayer ebenfalls schlecht zu bewerten. Dieses ist vor einiger Zeit bei ebay so eingeführt worden. Aber Forderungen würde ich nicht befolgen, geht gar nicht.


stefvol
beantwortet von stefvol am 30. August 2009 12:48
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vergiss den deal einfach, verkauf das an den 2. Bieter

Kommentar von justiziasgolem am 30. August 2009 19:42

Auf keinen Fall! Es besteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag, der grundsätzlich einzuhalten ist. Wenn der Verkäufer deinen Tipp beherzigt und der Käufer auf den Artikel besteht, dann aht er ein gewaltiges Problem.


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