hihi87 am 30.08.2009 um 12:05 Uhr
Es gibt da jemand, der einen Artikel gekauft hat, und nun Forderungen verlangt, die nicht ausgemacht waren. Jetzt droht er mir mir eine negative Bewertung zu geben? Was kann ich tun? In der Artikelbeschreibung stand ausdrücklich drin, das alle offenen Fragen vorher zu klären sind.

Was denn für Bedingungen?
Ich würde mich an den EbaySupport wenden!

Meldung an Ebay. Der Käufer ist an das Gebot gebunden, das heißt er muss es so bezahlen und annehmen wie es in der Auktion drinnen steht. Hat er vorher nichts weiter mit Dir ausgemacht, ist das sein Problem.
Zahlt er nicht und gibt dann auch noch eine negative Bewertung ganz klar, wie gesagt, eine Meldung an Ebay.
cara1002 am 30. August 2009 12:12 Ist das ganze dann auch berechtigt, löscht ebay übrigens dann auch natürlich deine negative Bewertung!
einfachnadine am 30. August 2009 12:16 das ebay die negativ bew löscht,darauf würde ich mich nicht verlassen.habe schon ähnliches erlebt..
das ist allerdings nur ein Traum! Selbst wenn Käufer und Verkäufer gemeinsam die Löschung beantragen verweigert dies ebay. Ich habe zur Zeit so ein Problem.
Deine Frage lässt sich so schwammig wie sie formuliert ist leider nicht beantworten. Beispielsweise kann ein Käufer sehr wohl auf Selbstabholung pochen, auch dann wenn die Abholung nicht ausdrücklich angeboten wurde.
kommt erst mal drauf an, was es für forderungen sind. ansonsten würde ich den käufer bei ebay melden

du kannst die person ebay melden.ob das aber wirklich viel bringt,bezweifle ich..hatte schon ähnliche sorgen. aber wenn er dich sozusagen mit negativ bewertung bedroht,kannst du die mails ja so weiterleiten. dann kannst du den käufer noch ein letztes mal auf alles hinweisen,also was in deinem angebot stand. wenn er dich negativ bewertet,kannst du immer noch ein ergänzungskommentar abgeben..mehr geht wohl leider nicht.
Immerhin kann jeder durchlesen was ihn erwartet, und hinterher Bedingungen zu stellen ist nicht in Ordnung!
Melde den User bei ebay.
Abgesehen davon, dass es immer Blödmänner gibt, würde ich mich direkt an Ebay wenden.
Dagegen schützt du dich mit einenen AGB`s wo deutlich drinsteht privatverkauf - jedwede Gewährleistung ausgeschlossen .

ebay melden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wende dich sofort an E-bay,dann wird derjenige ausgeschlossen
nichts, mit der gebot hat er einen gültigen vertrag. lass ihn drohen. du kannst auf deine sperrliste setzen
und natürlich ebay in kenntnis setzen

Es ist bei ebay verboten, mit Negativ-Bewertung zu drohen, wenn du da was schriftlich hast, hat dein Gegner schon verloren...- solltest du gleich an den ebay-Support weiterleiten.
Ansonsten würde ich mir so was den Rücken runterlaufen lassen...!

Leider kann ein Käufer mit Negativbewertung reagieren, doch aufgrund von Racheaktionen ist es nicht möglich, diesen ebayer ebenfalls schlecht zu bewerten. Dieses ist vor einiger Zeit bei ebay so eingeführt worden. Aber Forderungen würde ich nicht befolgen, geht gar nicht.
vergiss den deal einfach, verkauf das an den 2. Bieter
Auf keinen Fall! Es besteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag, der grundsätzlich einzuhalten ist. Wenn der Verkäufer deinen Tipp beherzigt und der Käufer auf den Artikel besteht, dann aht er ein gewaltiges Problem.
Kümmern die sich auch drum? Ich hab gehört, das Ebay nicht leicht für etwas zu interessieren ist.
da hast du recht, ebay kümmert sich nicht um deine Anliegen. Selbst wenn du erpresst wirst ist es ebay egal.