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Was tun bei verkauftem angemeldetem Kfz?

gefragt von Felix820Felix820 am 13.10.2008 um 17:50 Uhr

Muss ich der Zulassungsbehörde Bescheid sagen oder geht das automatisch wenn der Käufer das Kfz ummeldet auf seinen Namen?


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anonym
beantwortet von TimRobot am 13. Oktober 2008 17:52
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Sag bescheid! Denn wenn er es nicht ummeldet, dann bezahlst du!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 13. Oktober 2008 17:53

Stimmt nicht wenn man einen Vertrag macht und beide unterschreiben.

Kommentar von TimRobot am 13. Oktober 2008 17:54

Richtig! Aber sicher ist sicher!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 13. Oktober 2008 17:56

Ich kann aber der Zulassungsbehörde auch viel erzählen...interessiert die erst mal nicht wenn der halter das Fahrzeug nicht abmeldet. Also an fremde Leute das Fahrzeug angemeldet zu übergeben ist immer ein Risiko!

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 13. Oktober 2008 17:59

ja, mh naja dann schreib ichs in den vertrag


schildi
beantwortet von schildi am 13. Oktober 2008 17:53
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das würde ich selber machen, stell dir vor er baut noch einen Unfall geht es zu deiner Versicherung

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 13. Oktober 2008 18:01

ja mal sehen


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 13. Oktober 2008 17:52
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du solltets da auf jeden Fall schriftlich festhalten ab wann (genaue Uhrzeit, Datum) du das Fahrzeug übergeben hast.Wenn der Käufer das Fahrzeug zulässt geht alles automatisch.

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 13. Oktober 2008 17:59

gut dann mach ich das

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 13. Oktober 2008 18:04

lass dir auch die Versicherungskarte zeigen (grüncard) und seinen Führerschein...auf dem Vertrag schreibst du Führerscheinnummer und Versicherungsnummer...so bist du auf der sicheren Seite...

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 13. Oktober 2008 18:07

hab eben die evrsicherung angerufen und die meinten dass man es auf jeden fall abmelden solle

da es sonst zu risikoreich wäre

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 13. Oktober 2008 18:15

Wie ich schon sagte... Wenn ein gut asugefüllter Vertrag mit beiden Unterschriften, Ausweis und Versicherungsnummern drauf sind und vorallem Datum und genaue Uhrzeit, kann gar nichts passieren.


anonym
beantwortet von Michael1967 am 13. Oktober 2008 17:57
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Bei der Ummeldung durch den neuen Eigentümer, wird Deine Versicherung und die Zulassungsstelle informiert. Du brauchst nicts mehr tun.

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 13. Oktober 2008 17:59

cool


anonym
beantwortet von jimpo am 13. Oktober 2008 18:04
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Telefoniere sofort mit deiner KFZ Versicherung und melde das verkaufte Auto ab.


Zobel
beantwortet von Zobel am 13. Oktober 2008 18:12
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Mit welchem Arument will er das direkt übernehmen?

der Käufer soll sich ein Tageskennzeichen holen

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 15. Oktober 2008 13:55

ich will mir den gang zur zulassung sparen da die dort streiken

und man ungelogen 4 std braucht insgesamt


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 13. Oktober 2008 18:12
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Würde ich nicht wieder machen. Immer erst abmelden, ist ne menge Ärger, wenn der neue Besitzer es nicht tut(auch mit Vertrag).


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