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Was tun bei nicht nutzbarer Küche und beschädigter Wand zum Nachbarzimmer

gefragt von Sven111 am 02.07.2008 um 20:21 Uhr

Hallo.....Ich habe folgendes Problem. Heute wurde in unserer Wohnung (in der wir zur Miete wohnen) in der Küche(die wir gerade komplett erneuern) das Warm-und Kaltwasser umverlegt. Dabei wurde die Wand so beschädigt das im Nachbarzimmer (Kinderzimmer) nur noch die Tapete an der Wand ist. Diese Arbeiten wurden auf Auftrag der Eigentümerin von einer Fachfirma ausgeführt. Desweiteren sollte ein altes stillgelegtes Heizungsrohr enfernt werden. Hier hat die Firma ein Fußballgroßes Loch in die gleiche Wand gebrochen um den Verlauf des Rohres zu prüfen. An ein weiterarbeiten ist nicht zu denken,weil die Wand einzustürzen droht bei Belastung. Die Frage ist,wer übernimmt die Kosten für Wand undRohr


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Juli 2008 20:25
3x
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das ist eindeutig Sache zwischen vermieter und der Firma...

ich würde ganz schnell ein Schreiben mit fristsetzung ausfsetzen und eine angem,essene Mietjkürzung androhen, da ja nach deiner Beschreibung der Zustand absolut desolat ist bzw. von der Vermieterin eine Ausgleichswohnung (Hotel) bis zur vollständigen Mängelbeseitigung fordern


OnkelFrank
beantwortet von OnkelFrank am 2. Juli 2008 20:24
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Der Vermieter, der ja auch den ganzen Mist in Auftrag gegeben hat. Oder hast du das Eigenmächtig gemacht?


pegolina
beantwortet von pegolina am 2. Juli 2008 20:24
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Die Kosten muß deine Vermieterin übernehmen. Und dann solltest mit ihr über die Zukunft reden. Das kannst du nur mit ihr klären.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 2. Juli 2008 20:25
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Der Eigentümer! in diesem Fall der Vermieter!


anonym
beantwortet von Obelhicks am 3. Juli 2008 02:13
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Ich denke daß die "Fachfirma gegenüber ddem Vermieter in der Pflicht steht, die Schäden im Kinderzimmer zu beheben. Wie auch immer: die Summe der Schäden ist erheblich, aber in welchem Umfang eine Mietminderung angebracht ist entscheidet letztlich im Nachhinein ein Gericht. Nach der Beschreibung halte ich ca. 20 % für angemessen. oder sind die Schäden gravierender, so daß die Küche nicht betreten werden kann und das Kinderzimmer unbrauchbar ist? schwer von hier einzuschätzen. darum auch hier der Rat: gegen einen geringen Jahresbeitrag kostenlos sooft du es nötig hast Rat beim Mieterverein suchen. Immer aktuellen Schriftverkehr und evl. ein paar Fotos mitnehmen.


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