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Was tun bei Hartz4 und Zahn-Zusatzkosten?

gefragt von BulmaBulma am 23.08.2009 um 3:05 Uhr

Was kann man tun wenn man Hartz 4 bekommt und Zahnprobleme hat und kosten anfallen die die Versicherung nicht zahlt?

Woher kann man dann Geld bekommen? Was kann man da tun?

Der Staat kann einem doch nicht mit Zahnschmerzen alleine im Regen stehen lassen !!


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Saudade77
beantwortet von Saudade77 am 23. August 2009 03:05
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Oh doch, wenn der Staat das für zumutbar hält, kann das ganz schnell gehen.


anonym
beantwortet von jueschi am 23. August 2009 03:06
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zahl es von deinen ersparnissen


Dupek
beantwortet von Dupek am 23. August 2009 03:07
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Wie wäre es mit arbeiten? wer etwas verlangt, sollte auch etwas dafür machen. Heutzutage verlassen sich zu viele auf den Staat, stichwort "soziale hängematte". vermutlich werde ich gleich angegriffen für mein statement, ist aber leider so!

Kommentar von 4dd6c0b3ba6dafd2f84101d247a4d4d8smalldigiritter am 23. August 2009 03:07

Was ist mit denen die keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben?

Kommentar von jueschi am 23. August 2009 03:08

Wer ist das denn?

Kommentar von 4dd6c0b3ba6dafd2f84101d247a4d4d8smalldigiritter am 23. August 2009 03:10

Z.B.: über 50 Jährige ohne PC-Kenntnisse usw.

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 23. August 2009 03:13

es soll auch noch arbeit geben,wofür man keine pc kenntnisse benötigt.aber dieser fragesteller ist sehr weit weg von 50 jahren.

Kommentar von 4d4f247e72c505e0350fd4b8f353d769smallDupek am 23. August 2009 03:09

Wir leben in Deutschland, da kann sich nahezu jeder (weiter-)bilden. Ist nicht so, dass die Kosten dafür ins unendliche steigen! Trotz Studiengebühren, gibt es zahlreiche Studenten, die neben dem Studium arbeiten...

Kommentar von A1c317f1368a7570cd71d70b11bb3163smallCondor131 am 23. August 2009 05:06

Gut geschrieben ... stimmt sogar theoretisch ... nur in der Praxis ist das schlicht nicht so. Schade, dass Theorie und Wirklichkeit nicht im Ansatz in Uebereinstimmung zu bringen sind


biggie55
beantwortet von biggie55 am 23. August 2009 03:07
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wenigverdiener müssen auch selbst zahlen.


Ralle50
beantwortet von Ralle50 am 23. August 2009 03:37
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Rentner mit einer kleinen Rente..müssen sich das auch vom Mund absparen...warum soll es anderen leichter gemacht werden...


Condor131
beantwortet von Condor131 am 23. August 2009 05:04
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Bei Zahnschmerzen wird Dir geholfen .... die Zusatzkosten entstehen eher durch Prothesen. Diese Zuastzkosten musst grundsaetzlich allein tragen. Gegebenenfalls gibt Dir sicher Dein Zahnarzt die Moeglichkeit das ganze in Raten abzuzahlen oder verweist Dich an einen (Kredit)Vermittler, der das ganze organisiert. Es gibt fuer diesen Bereich besondere Kredite. Nur zahlen musst es allein


anonym
beantwortet von kassi88 am 23. August 2009 10:32
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Hallo Bulma! Ist nicht alles ganz so richtig wie es hier so steht. Ich bin in der Ausbildung beim Zahnarzt und kann dir einen Tipp geben. Wenn du Hartz 4 bekommst, ist das ja nicht gerade viel an Einkommen. Du kannst mit deinem Bescheid zu deiner Krankenkasse gehen und Härtefall beantragen. Wenn du diesen gewährt bekommst, bekommst du doppelten Festzuschuss! Das heist, wenn du dich für die Regelversorgung, die sich nach dem aktuellen Befund bei dir richtet, entscheidest, musst du garnichst dazu bezahlen. Möchtest du allerdings kleine "extras" die in der Regelversorgung nicht drin sind, musst du diese "extras" selbst zahlen. Die Regelversorgung ist von der Krankenkasse gesehen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend. Ist vielleicht kosmetisch nicht immer die beste Lösung, aber nich immer. Du solltest deinen Zahnarzt dann einfach mal fragen, was bei deinem Befund die Regelversorgung ist und dann kann er dir genau zeigen, wie das aussehen wird. Allerdings wie gesagt nur keine Zuzahlung bei Regelversorgung und Härtefall. Also gutes gelingen.


anonym
beantwortet von kassi88 am 23. August 2009 10:37
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Ach so. Und wie gesagt gilt das nur für den Zahnersatz mit dem Härtfall! Für Füllungen wird nur Amalgam komplett übernommen. Und sonst fallen eigentlich ja keine Kosten an, außer bei speziellen Methoden einer Wurzelkanalbehandlung oder so. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.


Zauberzahnfee
beantwortet von Zauberzahnfee am 23. August 2009 14:37
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Fakt ist in Deutschland das Dir wenn Du Zahnprobleme hast die Zahnschmerzen was kons. und chir. sind über die KVK Karte der Krankenkasse abgerechnet werden. Hast Du lt. Gesetz ein Problem das Du Zahnersatz benötigst hast Du die Möglichkeit wenn Du die Regelversorgung nimmst die die Krankenkasse und der Gesetzgeber vorgesehen haben bei der Krankenkasse einen Härtefallantrag mit Harzt 4 Bescheid beantragen kannst . Bedeutet im Klartext wenn die Krankenkasse nach der Prüfung evt. Gutachter Dir bescheinigt auf dem HKP Härtefall hast Du keine Kosten zu tragen. Noch Fragen gerne her damit. Schönen Tag noch.


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