Wenn ein fremder Mensch auf offener Straße zusammenbricht, wie verhält man sich dann? Warum ist ein Erste Hilfe Kurs keine Pflicht für jeden Menschen?
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Diese Frage kann man ergoogeln, weil es nicht von Meinungen abhängt, was zu tun ist, sondern von der richtigen Vorgehensweise.
Auffrischkurse sind aus mehreren Gründen erforderlich, etwa weil sich alle Jahre mal was ändert, was sich bewährt hat, oder etwas neues hizugekommen ist. So entfällt z. B. die Pulsnahme komplett, da man anhand der Atemkontrolle entscheidet, ob beatmet wird (HLW), oder stabile Seitenlagerung erfolgt.
Das mindeste, was man tut, ist Notruf absetzen, und Erste-Hilfe-Maßnahmen, wenn es die Verhältnisse erlauben.
Aber auch hier gilt:
Eigenschutz geht vor!
Wenn ich mich selbst in Gefahr bringe, müssen u.U. nachher zwei Leute gerettet werden...
Gruß
DC

Es muß doch wirklich nicht alles per Gesetz befohlen werden. Warum fühlt sich nicht jeder Mensch moralisch verpflichtet, sich in Erster Hilfe ausbilden zu lassen?
Klugscheisserle am 2. Mai 2008 23:53 Da hast du zwar Recht, aber meist schiebt man das irgendwie weit weg. Motto: "Müsste man ja eigentlich mal machen, aber es wird schon nix passieren"... Das liegt glaube ich in der Natur des Menschen Unangenehmes zu verdrängen.
aline1507 am 3. Mai 2008 03:20 Leider hat nicht jeder deine Moral, Qetan! Schade eigentlich! Aber ich fänd regelmässige Trainings (z.B. durch den Arbeitgeber vermittelt) mal ein SINNVOLLES Gesetz.
Angela2305 am 3. Mai 2008 06:51 Das ist eine tolle Idee. LG
bitmap am 3. Mai 2008 20:49 Ein Arbeitgeber muss eigentlich ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl auch eine bestimmte Menge an Ersthelfern stellen. Aber Mittel und Wege, die Mitarbeiter zu zwingen hat er [leider] nicht!
Der Vater einer Bekannten ist im Alter von 40 Jahren im Büro - umstanden von nichts tuenden Kollegen - an einem Herzinfarkt verstorben.
Knowledge am 3. Mai 2008 22:03 Bitmap, doch, der Arbeitgeber wird gesezzlich gem. BGV gezungen, eine bestimmte Anzahl von Ersthelfern ausbilden zu lassen. Wenn er es nicht tut, schicken ihm ptivat sowohl Berufsgenossenschaft als auch Amt für Arbeitsschutz eine hohe Bussgeld-Androhung.
Putze am 3. Mai 2008 11:10 Die Haltung ist korrekt. Qetan. Und falls es Pflicht wird, wird noch weniger geholfen. Dann wirst Du auch noch zur Rechenschaft gezogen wegen unterlassener Hilfeleistung, Fehler bei der Erstbehandlung etc, und was man sich da im nachhinein noch alles einfallen lassen kann.
Diese Rechtsfolgen, sind das, was mich zurüchschrecken lässt, zu helfen, als meine innere Bereitschaft, gerne zu helfen.
DH
bitmap am 3. Mai 2008 20:58 @Putze Wegen Fehler bei der Ersten Hilfe wirst du in D gar nicht bestraft! Strafbar ist nur das Unterlassen der ersten Hilfe, wenn man sich dadurch nicht selber in Gefahr begibt Schaden zu nehmen. http://kuerzer.de/e2jYPHEJm
Lernt man übrigens beim Erste-Hilfe-Kurs. Du scheinst also auch schon ewig keinen mehr gemacht zu haben.
aline1507 am 4. Mai 2008 03:14 DH, bitmap! @Putze: Abgesehen davon, was ist der grössere Fehler: jemandem beim Sterben zuzusehen (und es gibt immer VIELE Gaffer), oder ihn "falsch" zu reanimieren? (Nur so als Beispiel...) - Bitte überdenke deine Position nochmal, bzw. versetze dich nur mal in die Lage des Patienten...

Wenn Du das nicht weißt, sofort 112 wählen und den Anweisungen folgen.
Eine Pflicht zum Erste Hilfe Kurs bringt hier deshalb nichts, weil ein pflichtgemäßes Abbrummen eines Kurses noch nicht dazu führt, daß tatsächlich geholfen wird - oder auch werden kann. (Beim Führerscheinerweb ist das Pflicht - das Ergebnis kennen wir.)
aline1507 am 3. Mai 2008 03:23 Da magst du Recht haben, aber ich glaube, dass viele Menschen einfach unsicher sind und deswegen nicht helfen...und die fehlende Sicherheit kann man "wegüben"
WolfRichter am 3. Mai 2008 07:24 Das kann man. Aber Zwang motiviert nicht; im Gegenteil. Man muß überzeugen.
(Warum schreiben hier so viele von verpflichten, verbieten und zwingen?)

Jeder der einen Führerschein hat, der hat auch einen Erste Hilfekurs absolviert. Jeder ist aber auch verpflichtet im Notfall zu helfen, ob mit oder ohne Erste Hilfekurs. Leider schaut so mancher lieber weg und geht einfach weiter. So nach dem Motto, der/die hat wohl zu tief ins Glas geschaut. Meine Tante hat das bei einem Schwächeanfall selber mal zu hören bekommen. Ist schon traurig, wenn die Menschen so gleichgültig sind oder vorschnell Urteilen, obwohl sie gar nicht wissen können, warum jemand auf offener Straße zusammenbricht. LG TawaGirl

Erste Hilfe an sich kann jeder leisten, der seinen Verstand und seine fünf Sinne beisammen hat.
Einen Menschen, der auf der Straße zusammenbricht, sollte man aus möglichen Gefahrenzonen herausholen, überprüfen, ob er ansprechbar ist. Wenn nicht, dann ab in die stabile Seitenlage und dann den Notruf absetzen.
LG
Wieselchen
Ich hatte vor kurzem auch so einen Notfall und war hinterher entsetzt, wieviele Menschen sich nicht zu helfen wissen bzw. lieber nix machen, bevor sie etwas falsch machen. Ich war mit einer Freundin in einem Cafe, wo auch eine Trauergesellschaft war (es waren auch ein paar Bekannte dabei). Irgendwann kam jemand zur Wirtin und fragte nach einem Telefon. Erst da bemerkte ich, dass eine Frau auf ihrem Stuhl in sich zusammengesackt und nicht mehr ansprechbar war. Und die anderen standen neben dran und wußten nicht, was zu tun ist. Da ich Arzthelferin bin, wußte ich, was zu tun ist und die Umstehenden halfen dann automatisch mit. Es ist schon so wie aline1507 schreibt, vielen fehlt die Sicherheit und wenn dann jemand kommt, der weiß, was zu tun ist, werden sie sicherer. Ich finds schade, dass sich da nicht jeder selber ein bisschen an der Nase nimmt und sagt, ich muss selber was tun. Keiner kann garantieren, dass er irgendwann auch in eine Notsituation kommt und dann Hilfe braucht.
aline1507 am 6. Mai 2008 02:33 Dani, ein dickes DH für die Hilfe / deine Courage! Wie man sieht ist´s nicht selbstverständlich!
stabile Seitenlage - Sofort 112 rufen! bei dem Zusammengebrochenen bleiben und trösten....

Das ist eine gute Frage. Zum Glück hat ja heute fast jeder ein Hand, sodass man zumindest schnell den Notarzt rufen kann. Ehrlich gesagt, vom Erste-Hilfe Kurs weiß ich auch nicht mehr allzu viel. Ist zu lange her.
Klugscheisserle am 2. Mai 2008 23:51 ein Handy meinte ich
Erst Notruf, dann eingreifen! Kopf auf Knie legen und mit einer Jacke warm halten. Seitenlage nur bei Betrunkenem, oder Menschen mit einem Anfall (Epilepsi zB).
aline1507 am 3. Mai 2008 03:26 Versuch mal nen krampfenden Menschen in die Seitenlage zu bringen...Seitenlage bei JEDEM Bewusstlosen! Kopf auf Knie: wo haste das denn her?
Pestopappa am 3. Mai 2008 09:26 @ Hooli... Die Seitenlage ( nicht mehr STABILE seitenlage ) wendet man grundsätzlich bei bewusstlosen an, nicht nur bei Betrunkenen... und... @ aline
... Es ist überhaupt kein Problem, jemendem im Iktus (Kranpfgeschehen) in die Seitenlage zu bringen... Einfach mal grob anfassen... Nur... Bitte auf den Kopf aufpassen, dass er nicht auf den Boden "prallt".
aline1507 am 3. Mai 2008 13:58 @M.P.: während eines tonisch-klonischen Anfalls beim Erwachsenen wär ich schon froh, wenn ich die Person überhaupt hingelegt bekomm und den Kopf einigermassen weich betten kann...

Und nicht nur einmal. Auch regelmäßige Auffrischungen wären nötig! Ich würde schauen ob es sich nur um eine kleine Kreislaufschwäche handelt und ansonsten den Rettungsdienst anrufen! Und auf keinem Fall wegsehen!

Wie ''man'' sich verhält, weiß ich nicht. Ich würde erst mal hingehen und denjenigen ansprechen und schauen, ob er atmet. Dann Notruf (oder wenn noch mehr Leute da sind, kann man das auch deligieren mit dem Notruf) und sich dann um denjenigen kümmern. Auch bei ihm bleiben, wenn er/sie ansprechbar ist, bis professionelle Hilfe kommt.
Sehr korrekte Antwort ! Erst gestern haben ein Kollege und ich ausdiskutiert, dass sich leute eher eine Mobifunkhotline 01805 / ..-. merken können als eine Notrufnummer... 110 / 112 / 19222 ... Das sind bundeseinheitliche Notrufnummern, wobei man sich wirklich wundern muss, dass viele Personen sie immer noch nicht wissen...