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Was tun Arge und Arbeitsamt können oder wollen kein Geld überweisen

gefragt von Jazz844Jazz844 am 19.12.2008 um 9:57 Uhr

Also das Problem liegt daran das uns noch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber fehlt. Nachzulesen hier: http://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-muss-ich-auf-die-verdienstbescheinigung...

Auf dem Arbeitsamt bekommen wir erst am 5 Janur einen Termin und das mit einem kleinen Kind wie soll ich das denn machen? Langsam bin ich wirklich verzweifelt.....

Lg Jazz


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akademikus
beantwortet von akademikus am 19. Dezember 2008 10:01
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du hast dem arbeitgeber die information gegeben, dieser ist seiner verpflichtung (noch) nicht nachgekommen eine arbeitsbescheinigung auszustellen. nimm deine unterlagen gehe sofort mit deinem kind zur ARGE und lass dir geld zum lebensunterhalt auszahlen. das können die, in solchen fällen sofort machen!! lass dich nicht abwimmeln!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 19. Dezember 2008 10:04

wo kommst du denn her?


moon73
beantwortet von moon73 am 19. Dezember 2008 09:58
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Mit kleinem Kind müssen sie dir wenigstens Lebensmittelgutscheine ausstellen. Wende dich an den Amtsleiter und mache mächtig Druck. Ihr könnt doch die nächsten 2 Wochen nicht von Luft leben :(

Kommentar von Bcc2c2f4bcca90ef225a7a4db0d85733smallJazz844 am 19. Dezember 2008 09:59

Das gibt es bei uns wohl nicht laut denen ihrer Aussage :-( Die Miete haben sie auch nur mit hundertfünfzig euro übernommen da fehlen über zweihundert ich krieg die krise und frag mich grad wovon ich das alles nachzahlen soll

Kommentar von Bcc2c2f4bcca90ef225a7a4db0d85733smallJazz844 am 19. Dezember 2008 10:01

das weiter problem ist ja noch das mein freund bis zum 158.12.08 noch n job hatte aber da gekündigt wurde das geld haben wir uns im november holen müssen weil wir am umziehen waren und das amt net einen euro gezahlt hat :-( Das wissen die auch aber das is denen jua egal

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 19. Dezember 2008 10:02

Wende dich mal an diese Forum, ich hoffe du bekommst dort hilfreiche Tipps, das geht ja nicht, daß ihr mit Kind nichts zu essen habt :( http://www.sozialhilfe24.de/forum/

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 19. Dezember 2008 10:04

wie deren aussage. wenn man dir was ablehnt, dann NUR schriftlich mit rechtsbehelfbelehrung, anders gar nicht. ausserdem sind die damen und herren verpflichtet dir zu helfen. such dir mal gleich nen anwalt für sozialrecht. die haben doch ne macke!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 19. Dezember 2008 10:08

Das ist echt ne Sauerei und unmöglich!!

Kommentar von Bcc2c2f4bcca90ef225a7a4db0d85733smallJazz844 am 19. Dezember 2008 10:10

ähm für n anwalt brauch man geld und das is das was mir fehlt :-)

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 19. Dezember 2008 10:26

@Jazz: du kannst Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen, dann ist für dich die Beratung beim RA kostenlos!

Guck mal hier: http://www.anwaelte-du.de/sites/formulare.htm

Kommentar von Simple_avatar9smalltattanka am 7. Mai 2009 15:34

es gibt Rechtsanwälte für hARZ 4 Empfänger frage bei der Arbeitskammer nach

Kommentar von 9399fd96b6da704b6bdf989a9199474esmallMeisttollerant am 19. Dezember 2008 10:09

das gibt es gar nicht. Die Regelungen sind bundesweit einheitlich. Wende dich, und das schnellstens an dein zuständiges "Kundenreaktionmanagement", das ist der neueste Begriff für Beschwerdestelle.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 19. Dezember 2008 10:36

so heisst das jetzt? ist ja irre...


Meisttollerant
beantwortet von Meisttollerant am 19. Dezember 2008 10:05
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Man kann sich auch an das Sozialamt wenden, die würden dann, bei einem solchen Fall, wie bei Euch in "Vorleistung" gehen. Viel Glück.


Jazz844
beantwortet von Jazz844 am 19. Dezember 2008 10:10
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Könntest du mir das ma erklären wie das laufen soll mit dem sozialamt? das muss ich ja dann zurückzaheln und dann is doch genau das gleiche wie vorher das ich kein geld habe weil erfahrungsgemäß wollen die ihr geld doch so schnell wie möglich haben und ziehen es einem dann in riesen raten ab oder net?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 19. Dezember 2008 10:31

Sozialhilfe gilt als Vorausleistung, d.h. sobald die Arge euch Hartz IV bewilligt und auch auszahlt, wird das was ihr an Sozialhilfe bekommen habt, abgezogen. Ihr habt dadurch keine Nachteile.

Kommentar von Bcc2c2f4bcca90ef225a7a4db0d85733smallJazz844 am 19. Dezember 2008 12:12

Wo muss ich mich denn dann hinwenden? Eine vorläufige bewilligung haben wir ja aber zum endgültigen entscheiden brauchen sie den ALG eins bescheid und dafür fehlt die verdienstbescheinigung von dem arbeitgeber :-( Das is vielleicht ein rattenschwanz der hört nie auf denke ich..... Mehr als überall vorsprechen kann man ja net machen und das seit november,ich hab keine ahnung wie ich das bis heute alles geschafft hab mag vielleicht daran liegen das ich haushalten kann grins


Jazz844
beantwortet von Jazz844 am 19. Dezember 2008 12:34
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so hab grad ma auf dem sozialamt angerufen und wundern oh wundern sie sind net zuständig :-( auf dem arbeitsamt bekommt man erst am 5 januar n termin boah ich könnt schreien wir bekommen jetz n neues verdienstdingens das wir ausfüllen müssen und dann erst bekommen wir geld vom arbeitsamt und die arge kann wenigstens schon mal weiterrechnen... wann das alles kommt weiss der herrgott und wie ich klarkopmmen soll is ja mein problem laut denen ihrer aussage... ich könnt heulen wenn ich ehrlich bin


tattanka
beantwortet von tattanka am 7. Mai 2009 15:26
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Sei hartnäckig

es gibt Rechtsanwälte die Hartz4 Kläger vertretten

musste auch mal 2 Monate warten

Kommentar von Simple_avatar9smalltattanka am 7. Mai 2009 15:27

<habe den Chef verlangt Abteilungsleiter geht auch


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