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Was steht mir als Harzt 4 Empfänger an Geld zu?

gefragt von canibcanib am 08.11.2009 um 13:54 Uhr

Bin aus ungewollten Gründen leider ins Hartz 4 gefallen.Lebe mit meinem Partner zusammen mit dem ich in ein paar wochen unser erstes Kind erwarten.Aus wirtschaftlichen Gründen hat zudem jetzt mein Partner auch noch seine Arbeitsstelle verloren. Jetzt weis ich langsam nicht mehr was mir/uns zusteht an Geldern. Entweder steht im Internet was als alleinerziehender wieviel einem zusteht oder einem ohne Kind.Was würde uns alles zustehen????

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geld x 22.427 hartz 4 x 923

CreativeDream
beantwortet von CreativeDream am 8. November 2009 18:14
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Ich glaube, das Arbeitsamt kann dir da genaueres sagen. Aber man bekommt doch eh Kindergeld, oder?


KW1980
beantwortet von KW1980 am 8. November 2009 17:38
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Also du kannst versuchen Arbeitslosengeld II zu beantragen. Im Moment würde sich das folgendermaßen für dich berechnen: 323 Euro Regelsatz für dich, 323 Euro Regelsatz für deinen Partner, 215 Euro Regelsatz für das Kind. Dann die Kosten für eure Unterkunft (wohnung) einschließlich Heizkosten dazu. Das alles zusammenrechnen, und dann von diesem Betrag alle Einkünfte abziehen, die ihr dann habt... also das Kindergeld 164 Euro, das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit von deinem Partner (dort wird die Kfz-Haftpflichtversicherung gegenrechnet sowie eine Pauschale von 30,00 Euro für andere Versicherungen). Elterngeld wird in Höhe von 300 Euro nicht aufs Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn du mehr als 300 Euro bekommst, wird das was darüber liegt aufs Alg II angerechnet. Jetzt kannst du vielleicht etwas planen. Für das Kind kann man eine Erstausstattung beantragen, welche du teilweise mit übers Arbeitslosengeld II bekommst, und teilweise von einem anderen Träger. Welcher Träger das ist, kann dir das Amt auch sagen, das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, bei uns macht dies das Deutsche rote Kreuz.


anonym
beantwortet von ivonne82 am 8. November 2009 15:29
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elterngeld( 300 euro sind als freibetrag anzuerkennen). erstaustattung fürs baby. ansonsten geh mal auf http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html da kannste nachrechnen was euch mit dem kind dann von der arge gezahlt wird. achja kindergeld ist nicht anrechenfrei.. wird bei der arge voll angerechnet... alles gut und viel spass mit dem baby!!!


anonym
beantwortet von JeanRutti am 8. November 2009 13:59
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www. elo-forum.org da sitzen welche die richtig viel ahnung haben


wim50
beantwortet von wim50 am 8. November 2009 13:56
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Erstausstattung bei der Geburt eines Kindes, ansonsten ALG neu berechnen lassen, weil weniger Einkünfte.


anonym
beantwortet von malibustacy79 am 8. November 2009 13:55
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Das Arbeitsamt müsste Dir doch Auskunft geben können. Einfach mal anrufen oder direkt hingehen - die beißen nicht ;-)


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