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Was steht einem rechtlich als Finderlohn zu, wenn man Geld gefunden hat?

gefragt von Marno am 03.11.2009 um 22:53 Uhr

Gerade eben, als ich noch was hier schrieb, hat eine Freundin angerufen- sie hat einen größeren Geldbetrag in Berlin gefunden. Was steht einem eigentlich als Finderlohn zu, ist das von der Höhe her irgendwie gestaffelt oder so? Ist man da dann auch rechtlich abgesichert, wenn man das Geld abgibt?


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anonym
beantwortet von fakusb am 3. November 2009 22:54
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Hilfreichste Antwort

bis 500 €: 5 % des Wertes, über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert. Bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden nur ab 50€ und nur die Hälfte.


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mimimimimimimi
beantwortet von mimimimimimimi am 3. November 2009 22:54
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http://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn

bis 500 €: 5 % des Wertes,

über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.


Smash
beantwortet von Smash am 3. November 2009 22:55
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BGB § 971 Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.


michael170
beantwortet von michael170 am 3. November 2009 22:53
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rechtlich? Gar nichts

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 3. November 2009 22:56

Rechtlich ist das im BGB geregelt.


Thorzton
beantwortet von Thorzton am 3. November 2009 22:53
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10% gesetzlich

Kommentar von Dcab49ab12d417529cf0f3adaa277cbasmalldasElend am 3. November 2009 22:54

richtig

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 22:58

und warum steht im gesetzestext dann was anderes?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. November 2009 23:03

@mimi...: weil die Antwortgeber entweder nicht im Gesetz nachgeschaut haben oder aus einem anderen Land kommen.

Kommentar von D679c4561184a77444647dbdc3fc71e3smallThorzton am 4. November 2009 00:01

Weil dieses geizige Gestz neu ist


anonym
beantwortet von Roemershag am 3. November 2009 22:54
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es gibt keinen Rechtsanspruch auf Finderlohn.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. November 2009 23:05

oh doch, jedenfalls in der BRD schon. 971 BGB

Kommentar von Roemershag am 3. November 2009 23:13

da hat mein Halbwissen wohl versagt. Sorry


Phil1234
beantwortet von Phil1234 am 3. November 2009 22:54
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ein moralischer finderlohn im bereich zwischen 7-10%


Knusson
beantwortet von Knusson am 3. November 2009 22:55
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anonym
beantwortet von leseratte05 am 3. November 2009 22:56
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Das kommt drauf an wo sie das Geld gefunden hat, wenn es auf der Strasse war den stehen ihr glaube ich 10% zu und wenn es keinen gibt der es vermisst dann gehört nach einer gewissen Zeit der ganze Betrag. Hat sie das Geld allerdings in der DB gefunden dann wird sie wohl wenn es keinen Besitzer gibt leerausgehen.


anonym
beantwortet von Boganji am 3. November 2009 22:56
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da fällt mir ne lustige geschichte dazu ein ^^ ich hab mal in der detuschen bahn einen rasieraparat gefunden (im toilettenraum). der schaffner hat eine durchsage gemacht und einen finderlohn von einem weißbier im bordrestaurant ausgesprochen :-D so hatten wir beide was davon, die deutsche bahn weil sie umsatz gemacht hat, und ich weil ich mar das bier schmecken lassen konnte (der mann hat bereitwillig gezahlt :-D )


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 3. November 2009 22:54
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5-10% Freiwillig,kein Muss!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. November 2009 23:04

Antwort ist nicht "voll im Leben"; schau mal nach im § 971 BGB; (zumindest gilt das für BRD); und darüber hinaus infolge gesetzlicher Regelung auch ein Muss.


anonym
beantwortet von Fireball3 am 3. November 2009 22:54
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wenn es nur Geld ist ohne Geldbörse oder sonstiges halte ich es für unmöglich den Besitzer auszumachen...


bmwanna24
beantwortet von bmwanna24 am 3. November 2009 22:54
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Wenn sich nach einem Halben Jahr keiner findet dem das Geld gehört, darfst du es behalten. Aber rechtlich gesehen Finderlohn kriegst du ned. Außer der Unglückliche Verlierer gibt freiwillig was.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 22:57

gab ja den armen vogel der ein paar hunderttausend euro auf ner zugtoilette gefunden hat und so ehrlich war es abzugeben.

da sich keiner gemeldet, der das geld vermisst hat, hätte er es eigentlich bekommen.

weils aber auf der zugtoilette gefunden wurde, hat es dann letztendlich die bahn bekommen und ihm haben die besagten paar prozent zugestanden.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 22:59

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 € keinen Finderlohn, darüber hinaus nur die Hälfte des normalen Finderlohnes (§ 978 BGB).

Kommentar von leseratte05 am 3. November 2009 22:58

die hat er aber auch erst nach eineigem hin und her bekommen, hab das bei SternTV gesehn

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 3. November 2009 23:00

im endeffekt hat die bahn im sogar noch etwas mehr gegeben und ihm seine gerichtskosten bezahlt, die er hatte um es einzuklagen, glaub ich.


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