Gerade eben, als ich noch was hier schrieb, hat eine Freundin angerufen- sie hat einen größeren Geldbetrag in Berlin gefunden. Was steht einem eigentlich als Finderlohn zu, ist das von der Höhe her irgendwie gestaffelt oder so? Ist man da dann auch rechtlich abgesichert, wenn man das Geld abgibt?
bis 500 €: 5 % des Wertes, über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert. Bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden nur ab 50€ und nur die Hälfte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn
bis 500 €: 5 % des Wertes,
über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

BGB § 971 Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

rechtlich? Gar nichts
Smash am 3. November 2009 22:56 Rechtlich ist das im BGB geregelt.

10% gesetzlich
dasElend am 3. November 2009 22:54 richtig
mimimimimimimi am 3. November 2009 22:58 und warum steht im gesetzestext dann was anderes?
es gibt keinen Rechtsanspruch auf Finderlohn.
Guppy194 am 3. November 2009 23:05 oh doch, jedenfalls in der BRD schon. 971 BGB
da hat mein Halbwissen wohl versagt. Sorry

ein moralischer finderlohn im bereich zwischen 7-10%
Das kommt drauf an wo sie das Geld gefunden hat, wenn es auf der Strasse war den stehen ihr glaube ich 10% zu und wenn es keinen gibt der es vermisst dann gehört nach einer gewissen Zeit der ganze Betrag. Hat sie das Geld allerdings in der DB gefunden dann wird sie wohl wenn es keinen Besitzer gibt leerausgehen.
da fällt mir ne lustige geschichte dazu ein ^^ ich hab mal in der detuschen bahn einen rasieraparat gefunden (im toilettenraum). der schaffner hat eine durchsage gemacht und einen finderlohn von einem weißbier im bordrestaurant ausgesprochen :-D so hatten wir beide was davon, die deutsche bahn weil sie umsatz gemacht hat, und ich weil ich mar das bier schmecken lassen konnte (der mann hat bereitwillig gezahlt :-D )

5-10% Freiwillig,kein Muss!
Guppy194 am 3. November 2009 23:04 Antwort ist nicht "voll im Leben"; schau mal nach im § 971 BGB; (zumindest gilt das für BRD); und darüber hinaus infolge gesetzlicher Regelung auch ein Muss.
wenn es nur Geld ist ohne Geldbörse oder sonstiges halte ich es für unmöglich den Besitzer auszumachen...
Wenn sich nach einem Halben Jahr keiner findet dem das Geld gehört, darfst du es behalten. Aber rechtlich gesehen Finderlohn kriegst du ned. Außer der Unglückliche Verlierer gibt freiwillig was.
mimimimimimimi am 3. November 2009 22:57 gab ja den armen vogel der ein paar hunderttausend euro auf ner zugtoilette gefunden hat und so ehrlich war es abzugeben.
da sich keiner gemeldet, der das geld vermisst hat, hätte er es eigentlich bekommen.
weils aber auf der zugtoilette gefunden wurde, hat es dann letztendlich die bahn bekommen und ihm haben die besagten paar prozent zugestanden.
mimimimimimimi am 3. November 2009 22:59 Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 € keinen Finderlohn, darüber hinaus nur die Hälfte des normalen Finderlohnes (§ 978 BGB).
die hat er aber auch erst nach eineigem hin und her bekommen, hab das bei SternTV gesehn
mimimimimimimi am 3. November 2009 23:00 im endeffekt hat die bahn im sogar noch etwas mehr gegeben und ihm seine gerichtskosten bezahlt, die er hatte um es einzuklagen, glaub ich.