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Was steht einem alles zu bei 100% Behinderung G ???? Was kann man beabtragen? Und Wo?

gefragt von SweetybabeSweetybabe am 08.03.2009 um 21:53 Uhr

Hallo. Von meiner Arbeitskollegin der Mann ist schwer krank udn Sie muss dadurch jetzt auch umzihen, weil er nicht mehr alleine gehen kann oder sich verpflegen kann. Sie ist wie ich eine 400 Euro Kraft und ich möchte Ihr gerne helfenund wollte nun wissen was und wo Sie den nLeistungen beantragen kann? Welche Pflegegeldstufe steht ihr zu? Wieviel ist das? Umzugskosten? Wer bezahlt dieses? Was kann Sie noch beantragen was ihr und Ihrem Mann zu steht??? Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.


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digiritter
beantwortet von digiritter am 8. März 2009 21:54
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obiwana
beantwortet von obiwana am 8. März 2009 21:54
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Die Pflegestufe muss sie bei der Kankenkasse beantragen.


anonym
beantwortet von rebertho am 8. März 2009 21:55
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All diese Dinge sind entweder im Begleitschreiben zu erfahren oder die Stelle, von der der Schein ausgestellt wurde MUSS Auskunft geben...


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 8. März 2009 21:55
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Grad der Behinderung hat nichts mit Pflegestufe zu tun. Pflegeversicherung fragen!

KFZ Steuer Befreiung und ggf. Parkschein für entsprechende Parkplätze vom Ordnungsamt. Fahrscheine für Bahnfahrten. Ab und zu günstigeren Eintritt. usw


anonym
beantwortet von anonym123 am 8. März 2009 21:55
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musst mal bei deinem Versorgungsamt fragen.Vieleicht eine Wertmarke, womit du vergünstigst,oder gar kostenlos fährt, aber das muss das Versorgungsamt entscheiden.

Hoffe, konnte dir helfen!

anonym123


anonym
beantwortet von aaischa am 8. März 2009 21:57
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also pflegegeld kannste bei deiner bzw seiner wenn verschieden krankenversichenrung beantragen die pflegestufe wird dann festgesetzt dem entsprechend bekommste nen festen satz pflegegeld


anonym
beantwortet von 57wolken am 9. März 2009 11:39
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parkerleichterung kann man beim ordnungsamt bei uns erst beantragen, wenn mann ag im ausweis stehen hat. vielleicht wäre zu überprüfen, ob man zunächt gegen den bescheid im ausweis widerspruch einlegt. g heißt gehbehindert ag heißt außergewöhnliche gehbehinderung. eine pflegestufe bei der krankenkasse bzw. pflegekasse ist auf jeden fall umgehend zu beantragen. die prüfen dann, wann er wo wieviel hilfe benötigt. danach richtet sich die höhe des pflegegeldes. auch da muß man oftmals widerspruch einlegen, um ans ziel zu kommen. bei widersprüchen hilft in der regel gut der vdk. man muß mitglied bei denen werden. der beitrag ist bezahlbar. viel erfolg


froelich
beantwortet von froelich am 8. März 2009 22:02
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versorgungsamt und krankenkasse befragen


anonym
beantwortet von traeumeleben am 9. März 2009 11:50
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ich würde mal wieder zum vdk gehen, da dort in sachen soziales eine gute umfassende beratung gegeben wird


Estell
beantwortet von Estell am 25. Mai 2009 11:01
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schau mal hier http://www.sternenstaub-hilft.de

lg


manumarika
beantwortet von manumarika am 11. Juni 2009 21:38
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Schaut mal hier: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/ (Seiten des Versorgungsamtes Berlin)! In der linken Spalte mal auf ServiceCenter gehen: A-Z zum Thema Schwerbehinderung!! Rechtliche Themen sind bundesweit gleich!!! Grüßchen aus Berlin...


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