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Was sollte man als Paar ohne Trauschein vertraglich regeln?

gefragt von enibasenibas am 18.12.2006 um 21:28 Uhr

Bei Heirat wird ja einiges geregelt, Rentenansprüche, Unterhalt etc. Wie ist das bei Paaren ohne Trauschein? Welche Vereinbarungen sollte man vertraglich regeln?


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Reply


anonym
beantwortet von serventino am 18. Dezember 2006 21:34
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ich rate euch , in kürze mal einen termin mit einem neutralen Vermögensberater zu vereibaren , das ist kostenlos aber äußerst hilfreich . Hier ist nicht der richtige Ort , sowas zu ordnen


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 18. Dezember 2006 22:10
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Eine gesetzliche Auskunft kann ich nicht geben. Aber zu meinen Erfahrungen :
Selbst in der Ehe hat uns beiden ein Ehevertrag schließlich bei der Trennung den üblichen Rosenkrieg erspart. Die Scheidung vor Gericht dauerte nur 5 Minuten.
Jetzt haben wir bei Beginn des Zusammenlebens eine getrennte Inventur der eingebrachten Dinge erstellt. Die Neuanschaffungen werden gleich dem Zahlenden zugeordnet.
Das hört sich vielleicht etwas hart an. Jeder weiß aber, dass man dem Anderen vertrauen kann, denn vor dem Gesetz wird auch eine wilde Ehe auf längere Zeit fast wie Ehe bewertet / behandelt.
Vielleicht ein kleiner Denkanstoss.
mfG Radi


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. Dezember 2006 16:18
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Einen (immer sinnvollen) Ehevertrag kann man natürlich nur in der Ehe schliessen, aber einen "Lebenspartnerschaftsvertrag" (heisst natürlich nicht so) kann man selbstverständlich auch abschliessen.

Vielleicht ist er sogar noch nötiger, weil in der Ehe natürlich diverse Dinge schon "automatisch" vom Gesetzgeber geregelt wurden, während in der Partnerschsft ohne Trauschein alles möglich ist.

Sinnvollerweise sollte beide gemeinsam zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen - das lohnt sich in jedem Fall.




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